Detailansicht
"Familia gladiatoria pugnabit"
rechtshistorische Betrachtungen der römischen Arenakämpfe in Republik und Kaiserzeit
Christoph Ebner
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Michael Memmer
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30347.74329.744963-8
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Inhalt der Arbeit ist ein bis dato noch nicht existierender Überblick über die
rechtshistorischen Aspekte der römischen Unterhaltungsindustrie, der
Rahmenbedingungen der Spiele und damit verbunden der Sklaverei, der Verurteilung in
die Arenen, einer etwaigen Begnadigung, sowie der Wandlung der römischen
Gesellschaft im Zuge der hohen Kaiserzeit bis in die Spätantike und deren Einfluss auf
die Gladiatorenspiele.
Die Gladiatur erregte bereits früh nicht nur öffentliche Aufmerksamkeit in der Form der
Begeisterung des Publikums. Durch die Kostenintensität und die Gefahr, die in einer
plutokratischen Gesellschaft vom zunehmenden Einfluss Einzelner auf das politische
Tagesgeschehen ausgehen konnte, sah zuerst der Senat, später aber auch der Kaiser
dazu gezwungen, die munera nicht nur zu beschränken, sondern sie einer zunehmend
monopolisierenden Kontrolle zu unterwerfen. Eine Fülle von Rechtsnormen aus
Republik und Kaiserzeit und ihre Interpretation durch die römischen Juristen geben die
Möglichkeit, geschichtliche Hintergründe und Motivation zum Erlass dieser
Regelungen nachzuvollziehen.
Gladiatoren waren zumindest in der Republik überwiegend Kriegsgefangene und
Sklaven. Mit dem zunehmend humanen Zeitgeist der Kaiserzeit kam es allerdings zu
immer mehr Beschränkungen, welche vor allem dem Schutz von Sklaven vor dem nicht
durch ein richterliches Urteil gestützten Verkauf in die Arena bezweckten. Damit war es
notwendig, auf andere Weise den Bedarf an Kämpfern für die Amphitheater des
Reiches zu decken. Die Arenastrafen, die von der Exekution (in Form der geschärften
damnatio ad bestias) bis hin zu einer zeitlich befristeten Strafe, der damnatio ad ludum,
reichten, dienten diesem Zweck.
Das Aufkommen des Christentums schließlich eröffnet eine vielfältige und grausame
Verwendung der geschärften Todesstrafen gegen die Anhänger der neuen Sekte. Als das
Christentum über den heidnischen Glauben erhoben wurde, wandelten sich die Strafen
und die juristische Praxis. Die spectacula selbst verloren allerdings nicht an
Anziehungskraft, und noch in den Digesten Justinians aus dem 6. nachchristlichen
Jahrhundert finden sich vielfältige Delikte und Strafdrohungen, durch die sich
Verurteilte in der Arena wiederfanden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die
Gladiatur selbst – und damit natürlich auch die damnatio ad ludum im Sinne eines
Kampfes Mensch gegen Mensch – zur Zeit Justinians längst nicht mehr existierte, was
auf eine Kombination von sozialen, wirtschaftlichen und geistesgeschichtlichen
Faktoren zurückzuführen ist. Ein Verbotsgesetz, wie von breiten Teilen der Forschung
vermutet, ist dagegen nicht nachzuweisen.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Gladiatorenspiele rechtliche Aspekte Gladiatorenvertrag Lex Petronia Arenastrafen Ende der Gladiatur
Autor*innen
Christoph Ebner
Haupttitel (Deutsch)
"Familia gladiatoria pugnabit"
Hauptuntertitel (Deutsch)
rechtshistorische Betrachtungen der römischen Arenakämpfe in Republik und Kaiserzeit
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
318 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Michael Memmer ,
Bernhard Palme
AC Nummer
AC08466881
Utheses ID
12289
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |