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"Familia gladiatoria pugnabit"
rechtshistorische Betrachtungen der römischen Arenakämpfe in Republik und Kaiserzeit
Christoph Ebner
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Michael Memmer
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30347.74329.744963-8
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Inhalt der Arbeit ist ein bis dato noch nicht existierender Überblick über die rechtshistorischen Aspekte der römischen Unterhaltungsindustrie, der Rahmenbedingungen der Spiele und damit verbunden der Sklaverei, der Verurteilung in die Arenen, einer etwaigen Begnadigung, sowie der Wandlung der römischen Gesellschaft im Zuge der hohen Kaiserzeit bis in die Spätantike und deren Einfluss auf die Gladiatorenspiele. Die Gladiatur erregte bereits früh nicht nur öffentliche Aufmerksamkeit in der Form der Begeisterung des Publikums. Durch die Kostenintensität und die Gefahr, die in einer plutokratischen Gesellschaft vom zunehmenden Einfluss Einzelner auf das politische Tagesgeschehen ausgehen konnte, sah zuerst der Senat, später aber auch der Kaiser dazu gezwungen, die munera nicht nur zu beschränken, sondern sie einer zunehmend monopolisierenden Kontrolle zu unterwerfen. Eine Fülle von Rechtsnormen aus Republik und Kaiserzeit und ihre Interpretation durch die römischen Juristen geben die Möglichkeit, geschichtliche Hintergründe und Motivation zum Erlass dieser Regelungen nachzuvollziehen. Gladiatoren waren zumindest in der Republik überwiegend Kriegsgefangene und Sklaven. Mit dem zunehmend humanen Zeitgeist der Kaiserzeit kam es allerdings zu immer mehr Beschränkungen, welche vor allem dem Schutz von Sklaven vor dem nicht durch ein richterliches Urteil gestützten Verkauf in die Arena bezweckten. Damit war es notwendig, auf andere Weise den Bedarf an Kämpfern für die Amphitheater des Reiches zu decken. Die Arenastrafen, die von der Exekution (in Form der geschärften damnatio ad bestias) bis hin zu einer zeitlich befristeten Strafe, der damnatio ad ludum, reichten, dienten diesem Zweck. Das Aufkommen des Christentums schließlich eröffnet eine vielfältige und grausame Verwendung der geschärften Todesstrafen gegen die Anhänger der neuen Sekte. Als das Christentum über den heidnischen Glauben erhoben wurde, wandelten sich die Strafen und die juristische Praxis. Die spectacula selbst verloren allerdings nicht an Anziehungskraft, und noch in den Digesten Justinians aus dem 6. nachchristlichen Jahrhundert finden sich vielfältige Delikte und Strafdrohungen, durch die sich Verurteilte in der Arena wiederfanden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Gladiatur selbst – und damit natürlich auch die damnatio ad ludum im Sinne eines Kampfes Mensch gegen Mensch – zur Zeit Justinians längst nicht mehr existierte, was auf eine Kombination von sozialen, wirtschaftlichen und geistesgeschichtlichen Faktoren zurückzuführen ist. Ein Verbotsgesetz, wie von breiten Teilen der Forschung vermutet, ist dagegen nicht nachzuweisen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Gladiatorenspiele rechtliche Aspekte Gladiatorenvertrag Lex Petronia Arenastrafen Ende der Gladiatur
Autor*innen
Christoph Ebner
Haupttitel (Deutsch)
"Familia gladiatoria pugnabit"
Hauptuntertitel (Deutsch)
rechtshistorische Betrachtungen der römischen Arenakämpfe in Republik und Kaiserzeit
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
318 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Michael Memmer ,
Bernhard Palme
Klassifikationen
15 Geschichte > 15.08 Sozialgeschichte ,
15 Geschichte > 15.28 Römisches Reich ,
86 Recht > 86.11 Römisches Recht
AC Nummer
AC08466881
Utheses ID
12289
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1