Detailansicht
Das solonische Vereinsgesetz (Dig. 47,22,4)
Christoph Samitz
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Peter Siewert
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29497.77746.899454-7
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Arbeit untersucht ein dem athenischen Gesetzgeber Solon (frühes 6. Jahrhundert) zugeschriebenes, vom römischen Juristen Gaius zitiertes Gesetz über die Gültigkeit von Vereinbarungen von Vereinsmitglieder. Eine Untersuchung der Überlieferung solonischer Gesetze im Allgemeinen ergibt, dass die Zuschreibung an diesen Gesetzgeber allein noch kein sicheres Indiz für seine tatsächliche Autorschaft ist, auch wenn Gaius wahrscheinlich auf eine Textausgabe sogenannter solonischer Gesetze zurückgriff. Eine genaue Analyse des Wortlautes des Gesetzestextes zeigt, dass dieses Gesetz aus terminologischen und inhaltlichen Gründen wahrscheinlich aus dem Athen der klassischen Zeit (5./4. Jahrhundert) stammt.
Der Inhalt des Gesetzes besteht darin, dass die Vereinbarungen und Statuten der Vereine für rechtsgültig erklärt wird, sofern sie nicht gegen staatliches Recht verstoßen. Das heißt wahrscheinlich, dass solche Vereinbarungen oder Vereinsbeschlüsse auch einklagbar waren, wie die epigraphischen Quellen zu den Vereinsbeschlüssen und -statuten zeigen, war das aber nicht der Regelfall. Die Vereine fällen in der Regel selbst die Urteile über ihre Mitglieder und exekutieren sie auch.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Englisch)
Solon associations Athens law
Schlagwörter
(Deutsch)
Solon Vereine Athen Recht Gesetz
Autor*innen
Christoph Samitz
Haupttitel (Deutsch)
Das solonische Vereinsgesetz (Dig. 47,22,4)
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
VII, 221 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Peter Siewert
Klassifikationen
15 Geschichte > 15.25 Alte Geschichte ,
86 Recht > 86.09 Rechtsgeschichte
AC Nummer
AC07484673
Utheses ID
2578
Studienkennzahl
UA | 310 | | |