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Prävention statt Repression
Perspektiven polizeilicher und staatlicher Interventionen gegen Gewalt an Migrantinnen
Verena Ruetz
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Sabine Strasser
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29396.25311.743053-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Österreich hat 1997 mit dem Gewaltschutzgesetz ein eigenes Modell zum Schutz vor häuslicher Gewalt etabliert, das auch international Beachtung gefunden hat. Ein koordiniertes Vorgehen aus polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen (Wegweisung, Betretungsverbot), unterstützenden Angeboten für Opfer von Gewalt (Interventionsstellen) und zivilrechtlichen Möglichkeiten gegen den Gewalttäter (Einstweilige Verfügung) bietet Schutz vor Gewalt im sozialen Nahraum. In den vergangen Jahren hat die Debatte um sogenannte traditionsbedingte Gewalt in Minderheitengruppen dazu geführt, dass dem Thema Migrantinnen und Gewalt mehr öffentliche Aufmerksamkeit zuteil wurde. Inwieweit Migrantinnen innerhalb dieses Gewaltschutzsystems vor häuslicher Gewalt geschützt sind, wurde dabei aber nur sehr wenig diskutiert. Diese Frage liegt meinem Forschungsvorhaben zugrunde. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Handlungen der staatlichen AkteurInnen, die anhand von ExpertInneninterviews mit PolizistInnen und einer Einzelfallstudie beleuchtet werden. In den Interviews mit den PolizistInnen zeigte sich, dass Sprachbarrieren zwischen MigrantInnen und PolizistInnen das Einschreiten in migrantischen Familien deutlich erschweren. Bislang gibt es nämlich kaum PolizistInnen mit Migrationshintergrund in Österreich. Kulturdebatten spielen beim konkreten Einschreiten der PolizistInnen auch oft eine Rolle. Kultur wird von den PolizistInnen als Erklärung verwendet, wenn Migrantinnen in gewalttätigen Beziehungen verbleiben. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Familienangehörigen wird von den PolizistInnen nicht als Grund genannt, während Frauen- und Migrantinnenorganisationen gerade in diesen aufenthaltsrechtlichen Abhängigkeiten eine Hürde für Migrantinnen sehen, das Gewaltschutzgesetz in Anspruch zu nehmen. Die Einzelfallstudie, die sich auf eine Beschwerde beim Frauenrechtskomitee der UN (CEDAW) bezieht, zeigt, dass die Prävention von Beziehungsmorden ein großes Manko im österreichischen Gewaltschutz ist. Es bestehen wenig Ideen und Maßnahmen, wie gezielt schwere Gewaltverbrechen verhindern könnten, auch wenn sich die Morde an Frauen abzeichnen. Nicht unerheblich für den mangelnden Schutz vor schwerer Gewalt ist die Tatsache, dass die Strafjustiz Gewalttaten im sozialen Nahraum nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt. Die Staatsanwaltschaft stellt kaum Haftbefehle aus und legt viele Anzeigen bei Gewalt in Familien zurück. Dadurch kommt es auch zu einer inkonsistenten und widersprüchlichen Vorgehensweise des Staates insgesamt, die durch die aufenthaltsrechtlichen Barrieren für Migrantinnen noch erhöht ist.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Gewaltschutzgesetz CEDAW Gewalt gegen Migrantinnen Polizeiliche Gewaltprävention Anthropologie des Staates Sozialwissenschaftliche Gewaltforschung Gewalt im sozialen Nahraum Häusliche Gewalt
Autor*innen
Verena Ruetz
Haupttitel (Deutsch)
Prävention statt Repression
Hauptuntertitel (Deutsch)
Perspektiven polizeilicher und staatlicher Interventionen gegen Gewalt an Migrantinnen
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
162 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Sabine Strasser
AC Nummer
AC07482898
Utheses ID
2956
Studienkennzahl
UA | 307 | | |