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"Pflegerinnen aus Osteuropa gesucht"
eine intersektionale Analyse des Hausbetreuungsgesetzes (HBeG)
Felice Drott
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Elisabeth Holzleithner
Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.5263
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29503.27832.343070-7
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das 2007 erlassene Hausbetreuungsgesetz war Teil einer politischen Maßnahme zur Reorganisation der Pflege in Österreich und regelt die davor illegal ausgeübte 24-Stunden-Betreuung. Wie der erste Forschungsteil dieser Arbeit zeigt, liegen diesem Rund-um-die-Uhr-Pflegemodell soziale Kategoriesysteme zugrunde, die jene dort arbeitenden Frauen aus Osteuropa gezielt benachteiligen. In der 24-Stunden-Betreuung wirken insbesondere drei soziale Ungleichheitskategorien: Geschlecht, Ethnie und Klasse. Diese Konstruktionen der Differenzsetzung dienen der Legitimation symbolisch-kultureller Stereotype, wie z.B. die Prädestinierung von Frauen für Fürsorge- und Pflegearbeiten oder die schlechtere Qualifizierung von Migrantinnen aus Osteuropa. Auf der Grundlage dieser kulturell vermittelten Wertbezüge hat sich in der Altenbetreuung in Österreich ein spezifisch für Frauen aus Osteuropa konzipiertes und zunächst illegales „Billigarbeitmodell“, die 24-Stunden-Betreuung, etabliert. Dieses vergeschlechtlichte und auf einer internationalen Arbeitsteilung gründende Pflegemodell diskriminiert die in österreichischen Haushalten als 24-Stunden-Betreuerinnen arbeitenden Ausländerinnen. Im Bestreben zur Legalisierung und Professionalisierung dieser ausbeuterischen, auf Vertrauen basierenden Verhältnisse wurden regulierende Strukturen wie das Hausbetreuungsgesetz geschaffen. Der Gesetzgeber drängt dadurch aber die Betreuerinnen in für sie nachteilige sozial- und arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse. Denn die Neuregulierung normiert Ungerechtigkeiten und institutionalisiert geschlechter- und ethnizitäts-stereotype Differenzsetzungen innerhalb der Gesellschaft. Gleichzeitig wird in der Öffentlichkeit ein völlig anderes Bild vermittelt. Dem Gesetz liegt demnach eine Systematik an Unterdrückung durch Ausbeutung, Entmachtung und Marginalisierung der Betreuerinnen aus Osteuropa zugrunde, die nicht vordergründig sichtbar ist. Vielmehr handelt es sich um implizite Definitions-, Kategorisierungs- und Schlussfolgerungsregeln, die durch eine qualitative Analyse des Gesetzwerdungsprozesses deutlich werden. Dass beispielsweise 98% der seit Inkrafttreten des Gesetzes gemeldeten Betreuerinnen selbstständig arbeiten und damit Gefahr laufen, als „scheinselbstständig“ zu gelten, wird von den gesetzlichen Rahmenbedingungen gelenkt. Politisch wird dieses Arbeitsmodell bevorzugt, obwohl es den geltenden Kriterien einer selbstständigen Arbeit widerspricht. Auch Förderwesen und Sanktionsmechanismen wurden darauf ausgerichtet die pflegebedürftigen Inländer/innen weitestgehend von lästigen Pflichten zu entbinden und diese zuungunsten von 24-Stunden-Betreuerinnen zu verteilen. Die Andersbehandlung und Marginalisierung der ausländischen Betreuerinnen erfolgt durch eine Hierarchisierung und Ausschließung vom regulären Pflegearbeitsmarkt. Mittels eines Prozesses der Geringwertung ihrer Kenntnisse und durch Vorenthaltung von Qualifizierungsmaßnahmen erfüllt sich die Prophezeiung der unqualifizierten „Billigarbeitskräfte“, welche wiederum die Unterminierung sozial- und arbeitsrechtlicher Mindeststandards legitimiert. Die Analyse des Hausbetreuungsgesetzes verdeutlicht, dass jener Wille, das österreichische Pflegesystem zu reformieren, den Geschlechtervertrag nicht einschließt. Es handelt sich um keine systemkritische und substanzielle Reform, sondern um mehr vom selben. Die Beibehaltung herrschender Kategorie- und Differenzkonzepte wird durch eine Ausweitung der Verantwortungsübertragung an Privathaushalte erreicht. Damit die Allgemeinheit die Bürde der privat finanzierten Pflege auch freiwillig übernimmt, muss der Preis für jene Leistungen niedrig gehalten werden. Dieser Effekt wird erzielt, indem die geschlechtliche Arbeitsteilung um eine internationale Dimension erweitert wird. Durch die aktuellen sozioökonomischen Bedingungen wird die Pendelmigration von Frauen aus Österreichs östlichen Nachbarländern derzeit begünstigt. Anders als dargestellt handelt es sich jedoch nicht um eine „win-win“ Situation für alle Beteiligten. Im Prozess der Wertschöpfung besteht ein großes Ungleichgewicht zulasten der 24-Stunden-Betreuerinnen. Die Ist-Situation wirft jedoch bereits ihre Schatten auf individueller und gesellschaftlicher Ebene voraus. Die Betreuerinnen kämpfen mit den Folgen der doppelten Verantwortungsübertragung für Reproduktionsarbeit im Ziel- und Herkunftsland. Zusätzlich dazu müssen sie nun auch als Unternehmerinnen die sozialrechtlichen Verpflichtungen tragen, die sich aus der selbstständigen Beschäftigung ergeben. In den Herkunftsländern kann dies zu einem „care drain“ führen. Dieser englische Begriff bezeichnet das gesellschaftspolitische Problem, wenn in bestimmten Regionen durch Pendelmigration zu Zwecken der 24-Stunden-Betreuung die eigene Versorgung mit bezahlten und unbezahlten Pflegeleistungen in Gefahr ist. Die Ausbeutung der 24-Stunden-Betreuerinnen und Bewertung der Pflege- und Betreuungsarbeit spiegelt wieder, wie weit wir zweifellos noch von einer gesellschaftlichen Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern entfernt sind. Die Erforschung strukturimmanenter Entwicklungen und dessen Auswirkungen auf den Geschlechtervertrag dürfen in der Analyse der Umverteilung von Reproduktionsarbeit zwischen Frauen (Inländerinnen als Arbeitgeberinnen im Privathaushalt vs. migrantische Arbeiterinnen) nicht vernachlässigt werden.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
24-Stunden-Betreuung Gender Studies Prekarität Intersektion von Ungleichheiten Pendelmigration Transnationalität
Autor*innen
Felice Drott
Haupttitel (Deutsch)
"Pflegerinnen aus Osteuropa gesucht"
Hauptuntertitel (Deutsch)
eine intersektionale Analyse des Hausbetreuungsgesetzes (HBeG)
Publikationsjahr
2009
Umfangsangabe
84 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Elisabeth Holzleithner
Klassifikationen
71 Soziologie > 71.11 Gesellschaft ,
71 Soziologie > 71.31 Geschlechter und ihr Verhalten ,
71 Soziologie > 71.51 Werte, Normen ,
71 Soziologie > 71.61 Diskriminierung ,
86 Recht > 86.02 Rechtsphilosophie
AC Nummer
AC08139445
Utheses ID
4705
Studienkennzahl
UA | 066 | 808 | |
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