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Provisionen im Fussball
Daniel Andrysik
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Walter Schrammel
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.11240
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29877.88515.914770-5
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Der Spielervermittlungsbegriff wird vom Sportlermanagerbegriff differenziert. Der Begriff „Spielervermittlung“ umfasst die Vermittlung von Spielerkontrakten zwischen Fußballvereinen und Fußballspielern. Der Sportlermanagerbegriff tangiert Dienstleistungen der Privatsphäre. Der Arbeitsvermittlungsbegriff behandelt die Vermittlung von Arbeitskontrakten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Arbeit setzt sich mit der Frage der Zulässigkeit von Vermittlungsprovisionen im Rahmen der Arbeitsvermittlung auseinander. Es wird die Zulässigkeit des Prinzips der „unentgeltlichen Arbeitsvermittlung gegenüber Arbeitnehmern“ für den Fußballbereich an Hand der Erwerbsausübungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit geprüft. Die Spielervermittlungsregulative knüpfen an die Ausübung der Spielervermittlungstätigkeit Voraussetzungen, wie Lizenzpflicht, Bankgarantie bzw Haftpflichtversicherung. Die Arbeit umfasst die Thematik, ob diese Voraussetzungen mit der österreichischen Erwerbsausübungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und dem Europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Provision ist eine in Prozentsätzen formulierte Wertbeteiligung bzw konkrete Summe ohne prozentuellen Bezug (Fixbetrag) an den Verträgen des Dienstgebers für Vermittlung. Es wird die Entgeltform der Provision behandelt. Vor allem wird die Einordnung der Provision als „Erfolgslohn“, „Leistungslohn“ respektive „Mischform“ behandelt. Der Begriff der „Schlüsselkraft“ setzt einen Mindestlohn, eine bestimmte Qualifikation und nicht bloße Individualinteressen des Arbeitgebers voraus. Die Einordnung des Fußballspielers als Schlüsselkraft wird in der Arbeit dargestellt. Der Ausbildungskostenbegriff wird vom Einschulungskostenbegriff differenziert. Der Begriff der Ausbildungskosten setzt vor allem eine „erfolgreich absolvierte Ausbildung“ voraus. Es wird dargestellt wie diese Tatbestandsvoraussetzung zu verstehen ist und wie sie bei Fußballspielern gegeben sein kann. Der Sonderfall der Ausbildungskostenvereinbarung bei „mündig Minderjährigen“ wird analysiert. Das Gesetz fordert die Zustimmung des „gesetzlichen Vertreters“. Es wird die Problematik aufgeworfen wie diese Tatbestandsvoraussetzung zu verstehen ist und ob es auch der Genehmigung des Pflegschaftgerichtes bedarf.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Provision Arbeitsvermittlung Spielervermittler Ausbildungskosten Schlüsselkräfte
Autor*innen
Daniel Andrysik
Haupttitel (Deutsch)
Provisionen im Fussball
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
XIV, 281 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Walter Schrammel ,
Wolfgang Brodil
Klassifikation
86 Recht > 86.74 Arbeitsrecht: Allgemeines
AC Nummer
AC08422474
Utheses ID
10138
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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