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Zustand und Zukunft des Spanischen in der EU
Konstanze Waltraud Geiger
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Peter Cichon
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.1324
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29305.02280.148865-0
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Der Reglamento n°1, de 15 de abril de 1958, por el que se fija el régimen lingüístico de la Comunidad Económica und die zur Regelung der Sprachenfrage der EAG erlassene Parallelverordnung legten fest, dass die (nationalen) Amtssprachen der EG-Mitgliedstaaten die Amts- und Arbeitssprachen der neu gegründeten Europäischen Gemeinschaften seien. Diese sprachenrechtliche „Urverordnung“ wurde mittlerweile mehrfach (bei jedem Erweiterungsschritt) novelliert, und ihre aktuelle Fassung, der anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens erlassene Reglamento (CE) n° 1791/2006 del Consejo de 20 de noviembre de 2006, bestimmt, dass die EU 22 Amts- und Arbeitssprachen hat, nämlich Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Irland, das zunächst für das Irische – ebenso wie Luxemburg für das Lëtzebuergesche – aufgrund der geringen Sprecherzahl auf den Status einer EU-Amts- und Arbeitssprache verzichtete, beantragte schließlich doch die Zuerkennung dieses Status’ für seine zweite nationale Amtssprache, sodass die EU derzeit über 23 Amts- und Arbeitssprachen verfügt. Die EU operiert mit einer sehr großen Zahl an Amts- und Arbeitssprachen (sie begründet dies mit ihrer Verpflichtung zur Wahrung von Demokratie, Gleichberechtigung und Transparenz und verspricht sich davon eine leichtere Identifikation der Bürger mit der EU) und unterscheidet nicht (zumindest nicht offiziell) zwischen Amts- und Arbeitssprachen. Die meisten internationalen Organisationen verfügen über deutlich weniger Amts- und noch weniger Arbeitssprachen (die UNESCO hat neun Amts- und sechs Arbeitssprachen, der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO sechs bzw. drei). Das vom Reglamento n° 1 eingeführte und bis heute beibehaltene Vollsprachenregime hat sich in der internen Kommunikation als unpraktikabel und auch unrealisierbar erwiesen, da die Beamten vielleicht zwei oder drei, niemals aber 22 Fremdsprachen beherrschen und eine Verdolmetschung aus allen in alle Amts- und Arbeitssprachen bei jeder internen Besprechung weder logistisch noch finanziell machbar ist. Daher haben sich im Laufe der Zeit faktische Arbeitssprachen herausgebildet, zu denen immer das Englische, meistens das Französische und manchmal auch das Deutsche gehören. Das Vollsprachenregime wird nur bei den Plenarsitzungen des EU-Parlaments und bei den Ratstagungen praktiziert. Alle anderen Institutionen und Organe der EU verwenden für die tägliche Arbeit in ihren Satzungen, Geschäfts- und Verfahrensordnungen usw. festgelegte oder faktische Arbeitssprachen. Das Spanische ist zwar auf globaler Ebene eine wichtige und immer wichtiger werdende Sprache und gewinnt weltweit im Fremdsprachenunterricht an Bedeutung, innerhalb der EU jedoch stellt sich seine Situation nicht besonders günstig dar (so hat es etwa keine Aufnahme in den Kreis der faktischen Arbeitssprachen gefunden). Dies liegt zum einen daran, dass alle Staaten, in denen Spanisch Amtssprache ist, mit Ausnahme Spaniens außerhalb der EU und sogar außerhalb Europas liegen und somit der Großteil der Primärsprecher des Spanischen nicht in der EU lebt. Zum anderen ist Spanien zu sehr mit seinen Regionalsprachen – dem Katalanischen (und Valencianischen), dem Galicischen und dem Baskischen – beschäftigt, um in Brüssel aktiv Lobbying für seine Sprache zu betreiben. Nach dem Ende der faschistischen Diktatur Francos strebten einzelne Regionen (insbesondere Katalonien und das Baskenland) nach staatlicher Autonomie oder zumindest weitgehender Unabhängigkeit vom spanischen Zentralstaat, der sich die nationale Einheit durch die Schaffung des „Autonomiestaates“ durch die Verfassung von 1978 und mit vielen – auch sprachenpolitischen – Zugeständnissen „erkaufen“ musste (und muss). Auch auf der Ebene der EU setzt sich Spanien für die Stärkung der Position seiner Regionalsprachen ein. Vor drei Jahren wurden die Conclusiones del Consejo de 13 de junio de 2005 relativas al uso oficial de otras lenguas en el Consejo y, en su caso, en otras instituciones y órganos de la Unión Europea veröffentlicht, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, mit dem Rat und anderen Institutionen und Organen Verwaltungsvereinbarungen über den Gebrauch zusätzlicher Sprachen im Verkehr mit diesen Institutionen und Organen abzuschließen. Spanien schloss für seine regionalen Amtssprachen eine solche Verwaltungsvereinbarung mit dem Rat und der Kommission ab. Ein weiterer Faktor, der zur Schwächung des Spanischen innerhalb der EU beiträgt, ist die jahrhundertelange historisch und politisch bedingte internationale Isolation, in der sich Spanien bis 1975 befand und aus der es sich erst im Zuge der transición zu lösen begann. Will Spanien die Situation des Spanischen innerhalb der EU verbessern, so muss es sich zunächst des Potentials seiner Sprache bewusst werden und eine aktive Sprachpolitik nicht nur zugunsten der Regionalsprachen (die es deswegen ja nicht zu vernachlässigen braucht), sondern auch des Spanischen betreiben. Die Sprachenpolitik der EU wird sich früher oder später verändern (müssen), und sei es nur durch Festschreibung der faktischen Verhältnisse. Will Spanien hier für sich und für seine nationale Amtssprache eine gute Ausgangsposition schaffen, muss es endlich – etwa nach dem Vorbild Frankreichs und Deutschlands – aktiv(er) werden.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Sprachenpolitik EU Spanisch Regionalsprachen
Autor*innen
Konstanze Waltraud Geiger
Haupttitel (Deutsch)
Zustand und Zukunft des Spanischen in der EU
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
100 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Peter Cichon
Klassifikationen
17 Sprach- und Literaturwissenschaft > 17.20 Soziolinguistik: Allgemeines ,
17 Sprach- und Literaturwissenschaft > 17.22 Sprachlenkung, Sprachpolitik
AC Nummer
AC07065742
Utheses ID
1037
Studienkennzahl
UA | 352 | 349 | |
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