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Fluchtmigration der Tibeter nach Nepal
Elisabeth von Troyer
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Hermann Mückler
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.11759
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30242.79157.627262-2
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Seit der Flucht des Dalai Lama 1959 ins indische Exil, reist der Flüchtlingsstrom nicht mehr ab. Jährlich fliehen über 3.000 Tibeter aus ihrem Heimatland. Fast ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche, knapp die Hälfte sind Nonnen und Mönche, der Rest Bauern und Nomaden. Die Mehrheit der Flüchtlinge nutzt die Route über den Nangpa-La Pass, die vom südtibetischen Tingri ins nepalesische Khumbugebiet führt. Andere fliehen über die einzige Fahrstraße zwischen Tibet und Nepal und wieder andere erreichen Nepal im Westen des Landes, entlang des Karnali-Flusses oder über das alte Königreich Mustang. Höhenkrankheit, Erschöpfung, Nahrungs- und Wassermangel erschweren den Tibetern ihre Flucht. Hinzu kommt, dass sie der ständigen Gefahr aufgegriffen zu werden, ausgesetzt sind. Die „heimliche Flucht über die nationale Grenze“ wird laut chinesischem Gesetz mit langjährigen Gefängnisstrafen bestraft. In den letzten Jahren hat China die Bewachung der entlegenen Fluchtrouten und die Zugänge zu den Grenzgebieten deutlich verschärft. Gelingt dennoch die Flucht, sind die Flüchtlinge jedoch längst nicht in Sicherheit. Für viele Jahre bestand zwischen den nepalesischen Behörden und dem UNHCR ein stillschweigendes Übereinkommen tibetischen Flüchtlingen die unbehelligte Durchreise nach Indien zu gewähren, das sogenannte „Gentleman’s Agreement“. In der Praxis funktioniert dieses Abkommen jedoch nur sehr eingeschränkt. Es kommt immer wieder vor, dass nepalesische Polizisten und Soldaten Tibter nach der Überquerung der Grenze festnehmen und an die chinesischen Behörden ausliefern. Nicht selten erhalten sie dafür Kopfgeldprämien. Immer wieder werden tibetische Flüchtlinge außerdem von nepalesischen Soldaten misshandelt, schikaniert oder beraubt und inhaftiert. Tibeter die vor 1989 ins Land kamen, bekamen durch sogenannte „Refugee Cards“, einen minimalen Schutz. Dieser Schutz beinhaltet jedoch nicht viel mehr als das Recht sich auf nepalesischem Staatsgebiet, normalerweise in den isolierten und zunehmend überfüllten Flüchtlingssiedlungen, aufzuhalten. Sie dürfen keinen Besitz erwerben, Geschäfte führen oder sich frei in Nepal bewegen oder arbeiten. Durch rechtliche und bürokratische Hürden können nur wenige die nepalesische Staatsbürgerschaft erwerben. Seit 1989 bekommen tibetische Flüchtlinge keinAufenthaltsrecht mehr. Innerhalb weniger Wochen nach ihrer Ankunft auf nepalesischem Staatsgebiet müssen sie das Land Richtung Indien verlassen. Durch internationale Unterstützung konnten sich die tibetischen Flüchtlinge zwar eine wirtschaftliche Basis aufbauen, ihre religiösen Institutionen wieder aufbauen, ihren Kindern eine angemessene Bildung zukommen lassen und auf ihre politische Situation aufmerksam machen, allerdings hatte die internationale Hilfe auch negative Folgen für die Definition ihrer eigenen Identität. Obwohl Nepal für die meisten die erste Anlaufstelle auf ihrer gefährlichen Reise ist, beschäftigen sich die meisten Studien mit den Exiltibetern die sich in Indien niederlassen. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Flüchtlinge die in Nepal bleiben, oder sich kurzfristig dort aufhalten.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Flucht Migration Fluchtmigration Tibet Nepal tibetische Flüchtlinge
Autor*innen
Elisabeth von Troyer
Haupttitel (Deutsch)
Fluchtmigration der Tibeter nach Nepal
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
223 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Hermann Mückler
Klassifikationen
73 Ethnologie > 73.08 Regionale Ethnologie ,
73 Ethnologie > 73.50 Kultureller Wandel ,
73 Ethnologie > 73.70 Politische Ethnologie: Allgemeines
AC Nummer
AC08347565
Utheses ID
10610
Studienkennzahl
UA | 307 | | |
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