Detailansicht
Fluchtmigration der Tibeter nach Nepal
Elisabeth von Troyer
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Hermann Mückler
DOI
10.25365/thesis.11759
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30242.79157.627262-2
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Seit der Flucht des Dalai Lama 1959 ins indische Exil, reist der Flüchtlingsstrom
nicht mehr ab. Jährlich fliehen über 3.000 Tibeter aus ihrem Heimatland. Fast ein
Drittel davon sind Kinder und Jugendliche, knapp die Hälfte sind Nonnen und
Mönche, der Rest Bauern und Nomaden. Die Mehrheit der Flüchtlinge nutzt die
Route über den Nangpa-La Pass, die vom südtibetischen Tingri ins nepalesische
Khumbugebiet führt. Andere fliehen über die einzige Fahrstraße zwischen Tibet
und Nepal und wieder andere erreichen Nepal im Westen des Landes, entlang des
Karnali-Flusses oder über das alte Königreich Mustang. Höhenkrankheit,
Erschöpfung, Nahrungs- und Wassermangel erschweren den Tibetern ihre Flucht.
Hinzu kommt, dass sie der ständigen Gefahr aufgegriffen zu werden, ausgesetzt
sind. Die „heimliche Flucht über die nationale Grenze“ wird laut chinesischem
Gesetz mit langjährigen Gefängnisstrafen bestraft. In den letzten Jahren hat China
die Bewachung der entlegenen Fluchtrouten und die Zugänge zu den
Grenzgebieten deutlich verschärft. Gelingt dennoch die Flucht, sind die
Flüchtlinge jedoch längst nicht in Sicherheit. Für viele Jahre bestand zwischen
den nepalesischen Behörden und dem UNHCR ein stillschweigendes
Übereinkommen tibetischen Flüchtlingen die unbehelligte Durchreise nach Indien
zu gewähren, das sogenannte „Gentleman’s Agreement“. In der Praxis
funktioniert dieses Abkommen jedoch nur sehr eingeschränkt. Es kommt immer
wieder vor, dass nepalesische Polizisten und Soldaten Tibter nach der
Überquerung der Grenze festnehmen und an die chinesischen Behörden
ausliefern. Nicht selten erhalten sie dafür Kopfgeldprämien. Immer wieder werden
tibetische Flüchtlinge außerdem von nepalesischen Soldaten misshandelt,
schikaniert oder beraubt und inhaftiert.
Tibeter die vor 1989 ins Land kamen, bekamen durch sogenannte „Refugee
Cards“, einen minimalen Schutz. Dieser Schutz beinhaltet jedoch nicht viel mehr
als das Recht sich auf nepalesischem Staatsgebiet, normalerweise in den isolierten
und zunehmend überfüllten Flüchtlingssiedlungen, aufzuhalten. Sie dürfen keinen
Besitz erwerben, Geschäfte führen oder sich frei in Nepal bewegen oder arbeiten.
Durch rechtliche und bürokratische Hürden können nur wenige die nepalesische
Staatsbürgerschaft erwerben. Seit 1989 bekommen tibetische Flüchtlinge keinAufenthaltsrecht mehr. Innerhalb weniger Wochen nach ihrer Ankunft auf
nepalesischem Staatsgebiet müssen sie das Land Richtung Indien verlassen.
Durch internationale Unterstützung konnten sich die tibetischen Flüchtlinge zwar
eine wirtschaftliche Basis aufbauen, ihre religiösen Institutionen wieder aufbauen,
ihren Kindern eine angemessene Bildung zukommen lassen und auf ihre
politische Situation aufmerksam machen, allerdings hatte die internationale Hilfe
auch negative Folgen für die Definition ihrer eigenen Identität. Obwohl Nepal für
die meisten die erste Anlaufstelle auf ihrer gefährlichen Reise ist, beschäftigen
sich die meisten Studien mit den Exiltibetern die sich in Indien niederlassen.
Diese Arbeit konzentriert sich auf die Flüchtlinge die in Nepal bleiben, oder sich
kurzfristig dort aufhalten.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Flucht Migration Fluchtmigration Tibet Nepal tibetische Flüchtlinge
Autor*innen
Elisabeth von Troyer
Haupttitel (Deutsch)
Fluchtmigration der Tibeter nach Nepal
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
223 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Hermann Mückler
AC Nummer
AC08347565
Utheses ID
10610
Studienkennzahl
UA | 307 | | |