Detailansicht
Grundlagen und Grenzen freier Honorarvereinbarungen im Anwaltsberuf
Marcel Pilshofer
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Martin Schauer
DOI
10.25365/thesis.11938
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29261.21916.157953-0
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Arbeit beschäftigt sich zunächst mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, durch die in Österreich die Möglichkeit des Abschlusses freier Honorarvereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant gewährleistet wird. Beleuchtet werden dabei die verfassungsrechtliche Absicherung der Privatautonomie durch den Grundrechtsschutz, aber auch die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Gestalt der Binnenmarktfreiheiten und des Europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Im gegebenen Zusammenhang finden aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen näher Berücksichtigung, wobei das Erkenntnis des VfGH vom 24.09.2008, B 330/07 betreffend die Verfassungskonformität des sogenannten „quota litis-Verbotes“ (§ 16 Abs 1 zweiter Satz RAO und § 879 Abs 2 Z 2 ABGB) im Mittelpunkt der Erörterung stehen. Hierbei wird versucht, einen eigenen Lösungsansatz bezüglich der Verfassungs- wie auch der Gemeinschaftsrechtskonformität dieser Verbotsnormen zu finden.
In weiterer Folge kontrastiert die Arbeit eine Abgrenzung der „freien Honorarvereinbarung“ von den sonstigen Rechtsgrundlagen einer Honorarschuld und versucht dadurch, nachgiebiges, dispositives Honorarrecht klar von den (in weiter Folge ausschließlich zu untersuchenden) zwingenden Honorarvorschriften abzugrenzen.
Sodann wird das zwingende Honorarrecht (die „Grenzen freier Honorarvereinbarung“) im Detail dargestellt. Zunächst die rein zivilrechtlichen Schranken privatautonomer Entgeltfestsetzung, die in allgemeinen Bestimmungen des ABGB, aber auch (betreffend Verbrauchergeschäfte) im KSchG enthalten sind. Nach einer ausführlich gehaltenen dogmatischen Einführung in den jeweiligen Tatbestand wird versucht, die Besonderheiten des Vertragsverhältnisses Anwalt-Mandant darunter zu subsumieren. Gerade in einem besonderen Vertragssegment wie beim Anwaltsvertrag kommt darüber hinaus dem öffentlich-rechtlichen Berufsrecht eine zentrale Rolle zu. Daher werden sodann die berufsrechtlichen Beschränkungen anwaltlicher Honorarvereinbarung detailliert erörtert, wobei am Rande auch eine Darstellung von deren zivilrechtliche Ingerenz erfolgt.
Ein besonderes Augenmerk gilt bei Darlegung der Honorarschranken jeweils jenen Grenzen, die das österreichische Zivil- und Berufsrecht den Erfolgshonoraren setzt. Diese Gestaltungsform frei vereinbarter Honorare, die gerade in jüngster Zeit intensiv rechtlich thematisiert wurde, wird in ihren verschiedenen, rechtlich zu differenzierenden Ausprägungsformen dargestellt, wobei die unterschiedliche Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit aufgezeigt wird. Dabei steht eine besondere Form erfolgsabhängigen Anwaltshonorars im Zentrum – das pactum de quota litis. Die Arbeit unternimmt den Versuch, die Grenzen des zivilrechtlichen Nichtigkeitstatbestandes zu definieren und zu hinterfragen, inwieweit ein berufsrechtlicher Verbotstatbestand besteht bzw. woraus sich dieser dogmatisch tragfähig herleiten lässt. Zur quota lits in scharfen Kontrast gesetzt wird das pactum de palmario, dessen Gültigkeit und Zulässigkeit näher untersucht wird. Schließlich wird vom Autor eine Begriffssystematik vorgeschlagen, die der gefundenen rechtlichen Differenzierung gerecht werden soll.
Im letzten, kollisionsrechtlichen Abschnitt prüft der Autor die Frage, inwieweit die zuvor gezeigten Grenzen freier Honorarvereinbarung auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung zur Anwendung kommen. Dabei wird die Prüfung parallel sowohl nach dem vormaligen – bei Beginn der Abfassung dieser Arbeit anwendbaren – Kollisionsregime des EVÜ, als auch nach der nunmehr bereits zur Anwendung gelangenden Rom I VO vorgenommen. Dabei wird vor allem untersucht, inwieweit durch die Wahl einer vorteilhaften Rechtsordnung unliebsame Honorarschranken des österreichischen Rechts umgangen werden könnten. Die verschiedenen Grenzen einer möglichen Rechtswahl nach EVÜ wie Rom I VO werden zunächst allgemein dogmatisch beleuchtet. Sodann wird konkret geprüft, inwieweit das im Zentrum dieser Arbeit stehende quota litis-Verbot ungeachtet einer Wahl ausländischen Rechts auf freie Honorarvereinbarungen zwingend zur Anwendung zu kommen hat.
Die Arbeit gelangt so zum Ergebnis, dass der gegenwärtige nationale wie gemeinschaftsrechtliche Rahmen durchaus beachtliche Möglichkeiten für eine freie Gestaltung des anwaltlichen Honorars eröffnet. Dem Rechtsanwalt ist zwar höchstwahrscheinlich die Möglichkeit nicht genommen, seinen Honoraranspruch auf dispositive Rechtsgrundlagen zu stützen. Dennoch sollten sich Rechtsanwälte nicht prinzipiell dem Gedanken um die Vereinbarung ihres Honorars und um ein gründliches Honorargespräch mit dem Mandanten verschließen, um eine für beide Seiten bestmögliche Grundlage für die Mandatsausführung zu gewährleisten.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Englisch)
lawyer fee agreement limits private autonomy
Schlagwörter
(Deutsch)
Rechtsanwalt Honorar Erfolgshonorar Privatautonomie Kollisionsrecht
Autor*innen
Marcel Pilshofer
Haupttitel (Deutsch)
Grundlagen und Grenzen freier Honorarvereinbarungen im Anwaltsberuf
Paralleltitel (Englisch)
Cornerstones and limits to the free agreement on lawyers fees
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
427 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Martin Schauer ,
Michael Enzinger
AC Nummer
AC08471268
Utheses ID
10767
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |