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Humanitäre Intervention
eine kriegstheoretische und rechtsethische Reflexion
Heinrich Dominici
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Irene Etzersdorfer
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.12010
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29407.34213.824164-3
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das Konfliktgeschehen hat sich spätestens seit dem Ende des Kalten Krieges fundamental geändert. Nicht große Kriege bedrohen heute die Stabilität und den Frieden der internationalen Staatenwelt, sondern es sind Konflikte unterhalb der Kriegsschwelle, welche jedoch nicht lokal eingegrenzt werden können, sondern sich transnational auszubreiten vermögen. Die dadurch neu entstandenen Konflikte, bedrohen hierbei oft auch die Zivilbevölkerung, welche ihrer in diversen Menschenrechtspakten völkerrechtlich verankerten fundamentalen Menschenrechte beraubt wird. Ziel einer humanitären Interventionen ist es somit, in jenen Regionen den Schutz der fundamentalen Menschenrechte zu gewährleisten, in denen die Regierung entweder nicht fähig, oder nicht Willens ist, hierfür Sorge zu tragen. Beim Einsatz von Waffengewalt zum Schutz der Menschenrechte kommt es jedoch unweigerlich zu Konflikten mit den im ius cogens verankerten Verbot der Einmischung in die innere Angelegenheiten fremder Staaten, sowie dem Kriegsverbot. Bei Einhaltung der in der Theorie vom gerechten Krieg skizzierten Grundsätze, gebietet sich der internationalen Staatenwelt nahezu die Pflicht, sich in jenen Regionen um die Einhaltung der fundamentalen Menschenrechte zu bemühen, wo dies nicht durch eine souveräne Regierungen gewährleistet wird. Der in der Diplomarbeit ausgearbeitete Rahmen, welcher sich auf rechtsethische Grundsätze beruft, ist jedoch äußerst schmal. Die Problematik hierbei muss gleichzeitig auch im Lichte der neuen Kriege gesehen werden, wo die tatsächliche Entscheidung über Sieg oder Niederlage nicht mehr ausschließlich am Schlechtfeld selbst verortet werden kann, sondern gleichzeitig an der Heimatfront im Zuge der medialen Berichterstattung erfolgt. Es ist daher unumgänglich zu betonen, dass der rechtsethische, wie auch kriegstheoretische beste Weg jener ist, der Konflikte erst gar nicht so weit heranwachsen lässt, sodass eine militärische Intervention überhaupt angedacht werden muss. In der ultima ratio führt jedoch kein Weg daran vorbei, die international akzeptierten, wie auch rechtlich verbindlichen fundamentalen Menschenrechte militärisch durchzusetzen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Humantitäre Intervention Krieg ICC UN Kriegsvölkerrecht
Autor*innen
Heinrich Dominici
Haupttitel (Deutsch)
Humanitäre Intervention
Hauptuntertitel (Deutsch)
eine kriegstheoretische und rechtsethische Reflexion
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
110 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Irene Etzersdorfer
Klassifikationen
86 Recht > 86.85 Menschenrechte ,
86 Recht > 86.94 Kriegsrecht, Kriegsverhütungsrecht ,
86 Recht > 86.95 Internationale Gerichtsbarkeit ,
89 Politologie > 89.05 Politische Theorie ,
89 Politologie > 89.31 Staatslehre ,
89 Politologie > 89.75 Internationale Konflikte: Allgemeines ,
89 Politologie > 89.83 Kriegführung ,
89 Politologie > 89.90 Außenpolitik, Internationale Politik
AC Nummer
AC08386698
Utheses ID
10831
Studienkennzahl
UA | 300 | | |
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