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Disarmament with a human face?
the case of cluster munitions
Alexander Breitegger
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Hanspeter Neuhold
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.12527
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29147.75459.605853-4
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Über einen Zeitraum von über 60 Jahren haben Streumunitionen unzählige Opfer unter der Zivilbevölkerung aufgrund der flächendeckenden Wirkung und Ungenauigkeit während bewaffneter Konflikte und aufgrund von Blindgängern, die oft lange nach dem Ende von Kampfhandlungen zurückbleiben, verursacht. Ursprünglich konzipiert, um großflächige und schnell bewegliche Ziele wie Flugfelder oder eine große Anzahl von gegnerischen Soldaten oder Panzern fernab von zivilen Zielen bekämpfen zu können, zeigt die Realität von Schäden an der Zivilbevölkerung in vorangegangenen bewaffneten Konflikten, dass Streumunitionen de facto nicht so eimgesetzt wurden. Daher stellt sich zunächst die Frage, warum generelle Regelungen des humanitären Völkerrechts und Protokoll V zur Konvention zu Konventionellen Waffen (KKW) sich als inadäquat erwiesen haben, um einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Der Autor argumentiert, dass die generellen Regeln des humnitären Völkerrechts teils ungenügend (was auch für Protokoll V zur KKW gilt), teils nicht genügend umgesetzt wurden. Aus diesem Befund ergibt sich die zentrale These dieser Arbeit, dass ein spezifischer internationaler Abrüstungsvertrag mit einer starken humanitären Komponente zum besseren Schutz von Zivilisten notwendig war. Eine solche humanitäre Komponente wird durch die Bezugnahme auf Menschenrechte erleichtert. Nicht zuletzt aufgrund der Eignung von Menschenrechten, für bereits geschehene Schädigungen Individuen Genugtuung zu verschaffen, sind Menschenrechte eine willkommene Ergänzung im Bereich der Abrüstung, der traditionell eher zukünftige Schäden verhindern will. Der Abschluss der Konvention zu Streumunitionen 2008 rechtfertigt diese menschenrechtliche Betrachtungsweise, denn im Vertragstext findet sich eine Bestimmung mit den bis dato umfassendsten Verpflichtungen hinsichtlich bereits bestehender Opfer von Streumunitionen. In der Arbeit wird auch analysiert, warum für die Schaffung eines neuen Streumunitionsverbotsvertrages ein alternativer diplomatischer Prozess außerhalb des traditionellen Forums der KKW erforderlich war. Eine der zentralen Schlussfolgerungen auf diese Frage, aber auch für die gesamte Arbeit ist, dass Abrüstungsverhandlungen dort erfolgreicher sind, wo sich Verhandler statt von traditionell strategischen von humanitären Gesichtspunkten leiten lassen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
disarmament cluster munitions humanitarian law human rights law Convention on Cluster Munitions Oslo Process Convention on Conventional Weapons
Schlagwörter
(Deutsch)
Abrüstung Streumunitionen humanitäres Völkerrecht Menschenrechte Konvention zu Streumunitionen Osloprozeß Konvention zu Konventionellen Waffen
Autor*innen
Alexander Breitegger
Haupttitel (Englisch)
Disarmament with a human face?
Hauptuntertitel (Englisch)
the case of cluster munitions
Paralleltitel (Deutsch)
Humanitäre Abrüstung? ; der Fall von Streumunitionen
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
447 S.
Sprache
Englisch
Beurteiler*innen
Hanspeter Neuhold ,
Manfred Nowak
Klassifikationen
86 Recht > 86.85 Menschenrechte ,
86 Recht > 86.94 Kriegsrecht, Kriegsverhütungsrecht
AC Nummer
AC08215817
Utheses ID
11296
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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