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Rechtsschutz gegen .eu, .at und .de-Domains
Ulrich Luckhaus
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Arthur Weilinger
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.12937
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29917.27177.396853-3
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
„Domainrecht“ ist - abweichend von einer gewissen Erwartungshaltung, die aus der Wortbedeutung erwächst - nicht in erster Linie ein Recht zur Verteidigung der Eintragung einer Domain, sondern im Wesentlichen das Recht zur Beseitigung einer Domain bzw. von bestimmten Webseiteninhalten. Im Zuge der Globalisierung und der Verbreitung und Veräußerung von Inhalten, Waren und Dienstleistungen über die nationalen Grenzen hinweg wächst die Bedeutung des Internets. Die Domain (der Domainname), die mit dem Firmennamen oder einer Marke identisch ist, ist deswegen für das Unternehmen unentbehrlich, wenn Konsumenten im Internet angesprochen werden sollen. Der Fokus der rechtlichen Praxis liegt für die Unternehmen bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Domaininhaber, der sich vor dem Unternehmen (identische oder ähnliche) Domains durch Registrierung gesichert hat, mit der Absicht oder auch nur der vagen Hoffnung, dadurch ein gutes Geschäft zu machen oder die Domain ähnlich wie eine Immobilie als Anlageobjekt zu benutzen. Welche praktischen Möglichkeiten die betroffenen Unternehmen bzw. Kennzeicheninhaber hierbei haben, gegen Domaininhaber vorzugehen, hängt - neben der Art der Rechtsinhaberschaft - maßgeblich von dem sog. „TopLevel“ und der konkreten Verwendung der Domain ab, also von der Webseite, die mit der Domain konnektiert ist. Die maßgeblichen ccTLD im deutschsprachigen Raum der Europäischen Union sind .de, .eu und .at. Diese rechtsvergleichende Arbeit gibt eine Übersicht über die Entscheidungspraxis der nationalen Gerichte in Deutschland und Österreich unter Berücksichtigung der Einflüsse von EUGH und europäischen Verordnungen. Dabei werden die Unterschiede in den Rechtsschutzmöglichkeiten beim Vorgehen gegen .eu, .de und .at-Domains systematisch aufgezeigt und unter Zugrundelegung der jeweiligen materiellen und prozessualen Voraussetzungen vergleichend bewertet. Der Verfasser zeigt dabei auf, wie das sog. Territorialitätsprinzip bei .eu-Domains durchbrochen wird. Er zeigt auf, dass trotz neuerer restriktiver Rechtsprechung von BGH und OGH zur Gewährung des domainrechtlichen Lösungsanspruches bei .at und .de-Domains auf der anderen Seite bei .eu-Domains auch künftig der Widerruf bzw. die Löschung der Registrierung durch den angreifenden Rechteinhaber erreicht werden kann. Der Verfasser beleuchtet zudem die vorprozessualen und prozessualen Besonderheiten in domainrechtlichen Streitigkeiten in Österreich und Deutschland, die sich aufgrund des Mediums Internet und der damit häufig verbundenen grenzüberschreitenden Sachverhalte ergeben. Dabei werden auch Lösungsansätze für Probleme aufgezeigt, die sich im Rahmen der Internationalen Zuständigkeitsbestimmung der Gerichte und Rechtsanwendung ergeben.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Domainrecht Domain Markenrecht Marke Namenrecht Name Verantwortlichkeit Registry Registrar Admin-C Vergabestelle Provider ICANN EURid DeNIC nic.at Alternative Streitbeilgegung Verordnung (EG) Nr. 874/2004 TopLevel BGH OGH EUGH
Autor*innen
Ulrich Luckhaus
Haupttitel (Deutsch)
Rechtsschutz gegen .eu, .at und .de-Domains
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
168 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Arthur Weilinger ,
Helmut Ofner
Klassifikationen
86 Recht > 86.06 Rechtsvergleichung, Rechtsvereinheitlichung ,
86 Recht > 86.28 Gewerblicher Rechtsschutz, Verlagsrecht ,
86 Recht > 86.30 Internationales Privatrecht ,
86 Recht > 86.86 Europarecht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.95 Internationale Gerichtsbarkeit
AC Nummer
AC08469004
Utheses ID
11643
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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