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Die Problematik des Verbraucherschutzes bei Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen der GmbH
Michael Grubhofer
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Walter Rechberger
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DOI
10.25365/thesis.13332
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29505.39891.483554-7
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die mit dem SchiedsRÄG 2006 eingeführten Verbraucherschutzbestimmungen des § 617 ZPO auf in GmbH-Gesellschaftsverträge enthaltenen Schiedsklauseln, die Schiedsgerichte zur wirksamen Erledigung der aus dem Gesellschaftsverhältnis der GmbH entspringenden Streitigkeiten anordnen, anzuwenden sind. Die Beantwortung dieser Frage hat für die vertragsgestaltende Praxis erhebliche Bedeutung. Im Rampenlicht steht vor allem § 617 Abs 1 ZPO, welcher anordnet, dass Verbraucher nur über bereits entstandene Streitigkeiten eine Schiedsvereinbarung schließen können. Da Schiedsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträgen sich grundsätzlich ausschließlich auf in Zukunft erst entstehen werdende Streitigkeiten beziehen, hätte die Anwendung von § 617 ZPO auf Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen der GmbH zur Folge, dass die von den Gesellschaftern vorgenommene Anordnung, dass ein Schiedsgericht mit all den damit verbundenen Vor- und Nachteilen entscheiden soll, unwirksam wäre. Für die Untersuchung dieser Frage wurde in einem ersten Schritt die rechtlichen Möglichkeiten vor und nach dem SchiedsRÄG 2006 analysiert, unter welchen Bedingungen Schiedsgerichte wirksam für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten angeordnet werden können. Dabei wurde das Ergebnis erzielt, dass bereits vor dem SchiedsRÄG 2006 gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zu einem beachtlichen Teil von Schiedsgerichten entschieden werden konnten. Durch das SchiedsRÄG 2006 und die damit verbundene Erweiterung der objektiven Schiedsfähigkeit wurden diese Möglichkeiten noch weiter vergrößert. Weiters wurde die Entwicklung des Verbraucherschutzes im Schiedsrecht dargestellt, wobei dabei die Frage im Mittelpunkt stand, welche Gefahren der Gesetzgeber für den Verbraucher in der Schiedsgerichtsbarkeit verwirklicht sieht. Hierbei wurde das Ergebnis erzielt, dass der Gesetzgeber bis zum SchiedsRÄG als Begründung für den Verbraucherschutz bzw den „Schwächerenschutz“, worunter beispielsweise auch das Arbeits- und Mietrecht zu zählen ist, nie konkret erklärt hat, welche Gefahren dieser für den Verbraucher mit der Schiedsgerichtsbarkeit verbunden sieht. Der Gesetzgeber gab jedoch zu erkennen, dass besonders die Wahrung der Freiheit der Willensbildung der einzelnen Parteien, die sich für die Schiedsgerichtsbarkeit entschließen, entscheidend ist. Wer Verbraucher ist, wird nicht in § 617 ZPO, sondern in § 1 KSchG bestimmt. Die Frage, ob § 617 ZPO auf Verbraucher überhaupt zur Anwendung kommt, hängt somit von der in Lehre und Rechtsprechung nicht unumstrittenen Frage ab, ob der GmbH-Gesellschafter als Verbrauche im Sinne des § 1 KSchG anzusehen ist. Dadurch dass der OGH sich hinsichtlich der Verbraucher-/Unternehmerqualifikation des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH vom Trennungsprinzip abgewendet hat und diesen nicht als Verbraucher qualifizierte, ist Rechtsunsicherheit in Bezug auf diese Frage entstanden. Vom OGH wurde bisher ausschließlich der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Unternehmer betrachtet. Sowohl den Minderheitsgesellschafter ohne Geschäftsführungskompetenz als auch der mit Prokura ausgestattete Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, der über keine ogranschaftliche Geschäftsführungsbefugnis verfügt, wurden als Verbraucher qualifiziert. Von der jüngeren Lehre, die sich grundsätzlich für ein Abstandnehmen vom sich an strengen formalen Kriterien orientierenden Trennungsprinzip zugunsten einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausspricht, wird darüber gestritten, ob die Gesellschaftsbeteiligung, die Geschäftsführungskompetenz oder ein Mix aus beidem das ausschlaggebende Kriterium für eine teleologische Beurteilung der Verbraucher-/Unternehmerqualifikation des GmbH-Gesellschafters im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG ist. Der Autor der vorliegenden Arbeit vertritt hierbei die Auffassung, dass sobald man sich über das Trennungsprinzip für die Frage der Verbrauchereigenschaft des GmbH-Gesellschafters hinwegsetzt – so wie es der OGH hinsichtlich dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer getan hat-, dies konsequent auf alle GmbH-Gesellschafter anzuwenden ist; und zwar unabhängig vom Umfang des Beteiligungsumfangs sowie des Bestehens einer Geschäftsführungskompetenz des GmbH-Gesellschafters. Der größte Teil vorliegender Arbeit stellt die Untersuchung dar, ob § 617 ZPO auch dann auf Schiedsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträge anzuwenden ist, wenn der GmbH-Gesellschafter beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages als Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG betrachtet wird. Von Seiten der Rechtsprechung gibt es zu dieser noch relativ jungen Frage noch keine Entscheidungen. Die Lehre dagegen deckt das Spektrum der möglichen Antworten komplett ab: So sehen die einen, § 617 Abs 1 ZPO auf Schiedsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträge anwendbar, wodurch die gesellschaftsrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit so gut wie tot sei. Andere wiederum sind der Auffassung, dass eine teleologische Reduktion angebracht sei, und § 617 Abs 1 die gesellschaftsrechtliche Schiedsgerichtsbarkeit nicht einschränken würde. Der Autor vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgebert die sich aus dem Zusammenspiel zwischen der Judikatur zur Verbrauchereigenschaft des GmbH-Gesellschafters und der Frage der Anwendbarkeit des § 617 ZPO auf Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen ergebende Problematik übersehen hat. Weiters ist der Autor der vorliegenden Arbeit der Auffassung, dass der Gesetzgeber, hätte er auf diese Problematik Bedacht genommen, eine Ausnahmebestimmung für GmbH-Gesellschafter eingeführt hätte, wonach Schiedsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträgen auf sämtliche Bestimmungen des § 617 ZPO ausgenommen worden wären. Daher gelangt der Autor zum Ergebnis, dass § 617 ZPO im Wege der ergänzenden Rechtsfortbildung teleologisch zu reduzieren ist.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Schiedsgerichtsbarkeit Gesellschaftsrecht Verbraucherschutz Verbrauchereigenschaft des GmbH-Gesellschafters Schiedsklauseln in GmbH-Gesellschaftsverträgen
Autor*innen
Michael Grubhofer
Haupttitel (Deutsch)
Die Problematik des Verbraucherschutzes bei Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen der GmbH
Publikationsjahr
2010
Umfangsangabe
291 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Walter Rechberger ,
Heinz Kejci
Klassifikation
86 Recht > 86.15 Allgemeines Prozessrecht, Zivilprozess
AC Nummer
AC08468418
Utheses ID
11980
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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