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Analyse ausgewählter werkvertraglicher Problemfälle
Wilfried Egger
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Betreuer*in
Arthur Weilinger
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.13798
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29322.84029.474161-2
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die Zielsetzung vorliegender Arbeit ist es, ausgewählte werkvertragliche Problemfälle anhand zweier juristischer Streitfälle eines österreichischen Industrieunternehmens darzustellen. Dabei werden im Hinblick auf ersteren Fall, bei welchem sich eine schon vertraglich vereinbarte Herstellung eines neuartigen Maschinentyps als doch nicht durchführbar erwies, die Auswirkungen einer anfänglichen Unmöglichkeit bei Werkverträgen, vor allem auf die Schadenersatzhaftung, als auch die Bedeutung und die Rechtsfolgen der Abnahme von Werken durchleuchtet. So wird bezüglich der anfänglichen Unmöglichkeit festgestellt, dass trotz lt hM gültigem Vertrages im Falle einer schlicht anfänglichen Unmöglichkeit, von einem Schulden des Vertrauensschadens auszugehen ist. Die von der gegenteiligen Lehrmeinung oftmals in die Argumentation eingebrachte Annahme einer konkludenten Garantiehaftung wird nur sehr selten zugesprochen. Bei der Diskussion der Abnahme wird auf den Zeitpunkt derselben eingegangen und festgestellt, dass für die Annahme einer konkludenten Abnahme wegen der unklaren Rechtslage genaueste vertragliche Regelungen wünschenswert sind, und dass selbst vereinbarte Übernahmeformalitäten durch Benützung außer Kraft gesetzt werden können. Bei zweiterem Fall, bei dem es sich um einen auf Bestellerwunsch nicht in Eigenregie, sondern von einem Subunternehmer hergestellten Bestandteil einer Maschine, welcher die Maschine untauglich machte, handelt, werden die Auswirkungen einer Verletzung der Warnpflicht, und der Haftung aus der Inanspruchnahme eines Erfüllungsgehilfen unter die Lupe genommen. Hierfür muss eine Anweisung des Bestellers von bloßen Beschreibungen des Werkes abgegrenzt werden, um das Vorliegen einer Warnpflicht zu überprüfen. Diese besteht im Fall wohl in einer Hinweispflicht auf das Unterlassen einer weiteren Überprüfung der Anweisung und wurde in dieser Form auch verletzt. Zur Frage des aufgezwungenen Erfüllungsgehilfen, wird trotz mangelnder Adäquanz – sofern der Subunternehmer nicht generell untauglich war – auf ein OGH-Urteil verwiesen, welches die Haftung in einem ähnlichen Fall begrenzt.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Werkvertrag Unmöglichkeit Abnahme Warnpflicht Erfüllungsgehilfe
Autor*innen
Wilfried Egger
Haupttitel (Deutsch)
Analyse ausgewählter werkvertraglicher Problemfälle
Paralleltitel (Englisch)
Analysis of chosen legal problem cases of service contracts
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
86 Bl.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Arthur Weilinger
Klassifikation
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht
AC Nummer
AC08486280
Utheses ID
12398
Studienkennzahl
UA | 157 | | |
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