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Vermögensentzug zwischen 1934 und 1938 sowie die Frage der Rückgabe am Beispiel der Sozialdemokratischen Partei Österreichs
Anton Heinzl
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Emmerich Tálos
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.1590
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29286.50109.761669-1
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Mit dem Februarkämpfen im Jahre 1934 vollzog sich gleichzeitig eine Liquidationswelle von Eigentum und Besitz aller sozialdemokratischen Organisationen. Noch während der Kämpfe besetzten von der Regierung beauftragte Kommissäre alle von Sozialdemokraten geführten Wirtschaftsunternehmen. Desgleichen wurden alle Parteistellen, alle Heime sozialdemokratischer Vereine, alle Gewerkschaftslokale und die Arbeiterbank besetzt, alle vorgefundenen Vermögenswerte geplündert, beschlagnahmt und in den Besitz des Staates und staatsnaher Organisationen überführt. In weiterer Folge wurde die Beschlagnahme des Vermögens der Sozialdemokraten von 1934 bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten systematisch weiterverfolgt. Zahlreiche von den sozialdemokratischen Arbeiterorganisationen in Sicherheit gebrachte Vermögenschaften wurden so sichergestellt und dem Staatsschatz zugeführt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges pochte die neu formierte Sozialistische Partei Österreichs bereits in der ersten Sitzung der provisorischen Regierung mit Vehemenz auf die Rückgabe des 1934 entzogenen Eigentums der Partei und der Gewerkschaft. Den Wünschen des Regierungspartners entgegenkommend hatte Bundeskanzler Figl schon in der Regierungserklärung 1945 ausdrücklich zugesagt, den 1934 geschädigten Parteien und Institutionen sowie den Gewerkschaften „Wiederherstellungs- bzw. Ausgleichsmöglichkeiten“ zu schaffen. Bevor also noch die Entscheidung zugunsten einer individuellen Restitution entzogenen Eigentums für NS-Opfer gefallen war, hatte die SPÖ eine grundsätzliche Akzeptanz ihrer Ansprüche erreichen können. Die sozialdemokratische Forderung nach Ersatzleistungen für Vermögen, das nicht aufgrund der Rückgabegesetze naturalrestituiert wurde, insbesondere für Bankkonten und Bargeld, beschäftigte in der Konstituierungsphase der Zweiten Republik regelmäßig das politische Tagesgeschehen. In den 50er Jahren machte die SPÖ kontinuierlich ihre Forderung nach einer „echten Wiedergutmachung“ bei Regierungsverhandlungen zum Thema. Im Jahr 1959 wurden die Forderungen von den sozialdemokratischen Organisationen und Freien Gewerkschaften noch auf über 100 Millionen Schilling geschätzt. Das Finanzministerium bemerkte dazu, dass diese die budgetären Möglichkeiten des Bundes bei Weitem überschreiten würden. Außerdem wäre zu bedenken, dass die „Ausgebombten und die sonstigen Opfer des NS-Regimes, des Krieges und der Nachkriegszeit voraussichtlich für eine bevorzugte Behandlung von Entschädigungsansprüchen einzelner politischer Organisationen nur wenig Verständnis aufbringen würden“. Ab 1960 verliert sich die Spur, zu diesem interessanten Abriss der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Erst mit der Einsetzung der Historikerkommission der Republik Österreich und ihrer Arbeit zum Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie den Rückstellungen bzw. Entschädigungsleistungen der Republik Österreich wurde im Jahr 1998 auch wieder das Interesse an den offenen Fragen über die Enteignung des sozialdemokratischen Vermögenskomplexes in der Zeit des Austrofaschismus und dessen Rückgabe ab 1945 geweckt.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Austrofaschismus 12. Februar 1934 Beschlagnahme Vermögensentzug Sozialdemokratsiche Partei Österreichs Wiedergutmachung und Rückgabe
Autor*innen
Anton Heinzl
Haupttitel (Deutsch)
Vermögensentzug zwischen 1934 und 1938 sowie die Frage der Rückgabe am Beispiel der Sozialdemokratischen Partei Österreichs
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
147 S. : Ill.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Emmerich Tálos
Klassifikationen
89 Politologie > 89.21 Faschismus ,
89 Politologie > 89.55 Politische Entscheidung ,
89 Politologie > 89.62 Politische Bewegungen
AC Nummer
AC07151489
Utheses ID
1272
Studienkennzahl
UA | 300 | 295 | |
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