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Grundbücherliche Besicherung von Forderungen in Slowenien
Marko Prusnik
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Claudia Rudolf
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.15859
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30347.56811.708769-1
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
In Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise und der oftmals dadurch bedingten mangelnden Zahlungsfähigkeit der Schuldner kommt der ordnungsgemäßen und forderungsde-ckenden Besicherung von Forderungen in der (Finanzierungs-)Praxis wesentliche Bedeutung zu. Das wohl passendste Mittel der Besicherung von Forderungen stellt dabei die grundbücherliche Besicherung von Forderungen dar. Aufgrund der massiven Präsenz österreichischer Unternehmen (insb Banken) in Slowenien stellt sich für diese Unternehmen oftmals die Frage, welche grundbücherlichen Si-cherungsmittel in Slowenien zur Verfügung stehen und wie sich diese Sicherungsmittel von den nach österreichischem Recht bekannten Rechtsinstituten unterscheiden. In dieser Dissertation werden mittels der Methode der funktionalen Rechtsvergleichung Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten des slowenischen und österreichischen Rechts im Bereich der grundbücherlichen Besicherung von Forderungen ausgearbeitet und die (praktischen) Auswirkungen von Verschiedenheiten dargelegt. Die wesentliche Erkenntnis daraus ist, dass das slowenische Recht neben der auch in Österreich bekannten Hypothek noch ein weiteres grundbücherliches Sicherungsmittel kennt, nämlich die sog Grundschuld. Die Grundschuld stellt im Vergleich zur Hypothek ein weit flexibleres Sicherungsmittel dar, da sie nicht vom Bestand bzw Fortbestand der besicherten Forderung abhängig ist, daher ein nicht-akzessorisches Sicherungsmittel darstellt. Insb kann der Eigentümer einer Liegenschaft etwa (i) eine Grundschuld "auf Vorrat" begründen und diese nach Bedarf zur Besicherung verwenden und/oder (ii) nach Tilgung einer durch eine Grundschuld besicherten Forderung die entsprechende Grundschuld zur Besicherung einer anderen Forderung wieder verwenden. Darüber hinaus hat die Grundschuld für den Gläubiger gegenüber der "klassischen" Hypothek den Vorteil, dass der Grundschuldbrief, in welchem die Grundschuld inkorporiert ist, bereits einen Exekutionstitel darstellt, auf Grund welchem unmittelbar die Exekution in die belastete Liegenschaft eingeleitet werden kann. Auch das Hypothekenrecht selbst ist in Slowenien flexibler und moderner gestaltet als in Österreich. So bietet das slowenische Hypothekenrecht insb (i) die Möglichkeit zur Erhebung der Hypothekarklage schon vor Fälligkeit der besicherten Forderung und (ii) eine kürzere Frist zur Verjährung der Hypothek (10 Jahre statt 30 Jahre in Österreich).

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
Comparative Law Austria Slovenia Real Estate Law Mortgages Land Charges
Schlagwörter
(Deutsch)
Rechtsvergleichung Österreich Slowenien Liegenschaftsrecht Hypotheken Grundschulden
Autor*innen
Marko Prusnik
Haupttitel (Deutsch)
Grundbücherliche Besicherung von Forderungen in Slowenien
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
250 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Claudia Rudolf ,
Helmut Ofner
Klassifikationen
86 Recht > 86.06 Rechtsvergleichung, Rechtsvereinheitlichung ,
86 Recht > 86.21 Sachenrecht
AC Nummer
AC08805569
Utheses ID
14232
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1