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Das EU-VStVG und seine europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen
Natascha Scherzer
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Wolfgang Wessely
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.16882
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29998.19917.273770-5
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Seit 01.03.2008 ist das EU-VStVG, das europäische Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz, in Österreich in Kraft. Es regelt die EU-weite Vollstreckung von Verwaltungsstrafen. Grundlage des EU-VStVG bildet der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24.02.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, der im Rahmen der dritten Säule der EU, der PJZS, ergangen ist. Im ersten Teil dieser Arbeit wurde zunächst die Struktur und der Aufbau der dritten Säule der EU, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS), untersucht und aufgezeigt, weshalb die EU-weite Umsetzung des Rahmenbeschlusses bislang nur schleppend voranging. Danach wurde die Struktur und der Aufbau des Titel V AEUV, dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, untersucht und die strukturellen Änderungen zur PJZS herausgearbeitet. Im zweiten Teil dieser Arbeit wurde zunächst die Frage erörtert, wie der Rahmenbeschluss in das System des österreichischen Verfassungsrechts einzuordnen ist. Danach wurde das umfangreiche Begutachtungsverfahren sowie der Gesetzgebungsweg bis zur Erlassung des EU-VStVG aufgezeigt. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich dem EU-VStVG im Detail und bietet Lösungsansätze für aufkommende, zum Teil nicht geregelte Fragen. Die Analyse des europarechtlichen Teils dieser Arbeit ergibt, dass es im Rahmen der PJZS auf Grund der nur eingeschränkten Gerichtsbarkeit des EuGH an einem effektiven Durchsetzungsmechanismus für Verletzungen der Umsetzungspflicht durch die einzelnen Mitgliedsstaaten mangelte. Durch die Änderungen des Vertrages von Lissabon gilt für diesen Bereich nunmehr die Gemeinschaftsmethode, die u.a. durch die Zuständigkeit des EuGH und seiner bisherigen Rechtsprechung gekennzeichnet ist. Der Rahmenbeschluss ist kein klassischer völkerrechtlicher Vertrag, sondern ein Beschluss einer internationalen Organisation, der gemäß § 5 BGBlG durch Bundesgesetzblatt kundzumachen ist. Das Verhältnis einzelner Normen des EU-VStVG zu Regelungen des VStG bzw. zu deren Anwendbarkeit wurde durch den Gesetzgeber offen gelassen. Durch analoge Anwendung einzelner Bestimmungen des VStG wurde versucht, Klarheit zu schaffen. Die bislang weitesgehend untergeordnete Bedeutung des EU-VStVG wird in den kommenden Jahren stark zunehmen und in der Praxis erhebliche Bedeutung erlangen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
EU-VStVG PJZS Europarecht Titel V AEUV Verfassungsrecht Staatsvertrag Weg der Bundesgesetzgebung
Autor*innen
Natascha Scherzer
Haupttitel (Deutsch)
Das EU-VStVG und seine europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
132 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Wolfgang Wessely ,
Bernhard Raschauer
Klassifikationen
86 Recht > 86.43 Öffentliches Recht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.86 Europarecht: Allgemeines
AC Nummer
AC08939795
Utheses ID
15132
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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