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Die Bestellung und Ablehnung von Schiedsrichtern unter besonderer Berücksichtigung des SchiedsRÄG 2006
Katharina Kitzberger
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Walter Rechberger
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.17009
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29380.38264.474065-5
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das schiedsrichterliche Verfahren ist eine "staatlich geordnete Rechtsverfolgung vor nicht-staatlichen Entscheidungsorganen". Diese Definition findet ihre Berechti-gung darin, dass Schiedsgerichte in das öffentlich-rechtliche Rechtsschutzsystem eingebaut wurden, dh dass sie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen anstelle der ordentlichen Gerichte die Entscheidung über Privatrechtsstreitigkeiten übernehmen. Gründe, diesen Weg der Rechtsdurchsetzung einzuschlagen, gibt es viele. Die Parteien eines Rechtsstreits haben ein Interesse daran, den Konflikt durch Personen entscheiden zu lassen, denen sie vertrauen und die mit hohem Engagement und größtmöglicher Fachkompetenz an den Rechtsstreit herangehen. Die Mitglieder eines Schiedsgerichts können nach genau diesen Kriterien ausgewählt werden, dh es besteht die Möglichkeit für die Parteien, nach fachlicher und persönlicher Eignung sowie entsprechender Verfügbarkeit aus einer Vielzahl an Experten zu wählen. Insb bei internationalen Schieds-verfahren ist dies insofern von Bedeutung, als die Parteien bspw bei einem Dreierschiedsgericht die Möglichkeit haben, die beisitzenden Schiedsrichter aus ihrem Land zu wählen. Diesfalls können sie sich sicher sein, dass ein Vertreter und Kenner ihres Rechtskreises bei der Entscheidungsfindung des Schiedsgerichts mitwirkt. Gerade diese Möglichkeit hat erheblich dazu beigetragen, dass der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit von den Parteien sowie auch deren Rechtsvertretern großes Vertrauen entgegengebracht wird. Diese Ausformung der dem Wesen der Schiedsgerichtsbarkeit zugrundeliegenden Parteienautonomie birgt aber gleichzeitig auch den größten Nachteil des schiedsrichterlichen Verfahrens in sich, nämlich die Gefahr der mangelnden Objektivität der Schiedsrichter. Das Schiedsverfahren soll eine unparteiische und gewissenhafte Entscheidung nicht weniger gewährleisten als das Verfahren vor den staatlichen Gerichten, da es sich bei der Sicherung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der tätig werdenden Schiedsrichter – wie auch im staatlichen Verfahren – um einen wesentlichen Grundsatz und auch eine tragende Säule der Schiedsgerichtsbarkeit handelt. Zudem müssen die folgenden Überlegungen auch immer im Lichte dessen betrachtet werden, dass der Staat eine private Gerichtsbarkeit nur dann dulden kann, wenn Unabhängigkeit und strukturelle Unparteilichkeit der entscheidenden Personen gewährleistet sind. Es ist daher wichtig, den Parteien ein Instrument zur Verfügung stellen, gegen einen (möglicher-weise) nicht unabhängigen Schiedsrichter vorgehen zu können – das Institut der Ablehnung von Schiedsrichtern. Nach bisher geltendem Recht war die Ablehnung von Schiedsrichtern aus denselben Gründen, die auch zur Ablehnung von Richtern berechtigten, möglich. Seit dem Schiedsrechtsänderungsgesetz ("SchiedsRÄG") 2006, das am 1.7.2006 in Kraft getreten ist, wurde nunmehr in Anlehnung an das UNCITRAL-Modellgesetz ("ModG") mittels der Ablehnungsgründe der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie der sog Offenlegungspflicht eine Neuformulierung dieses Regelungsbereichs gewählt. Die vorliegende Dissertation soll im Wesentlichen den dritten Titel des vierten Abschnitts der österreichischen Zivilprozessordnung (§§ 586–591 ZPO) beleuchten und dadurch den Bogen von der Bestellung über die Ablehnung bis hin zur Ersatzbestellung eines Schiedsrichters spannen. Dies bietet sich insofern an, als bereits die Zusammensetzung des Schiedsgerichts für seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von größter Bedeutung ist und damit in untrennbarem Zusammenhang mit der Problematik der Ablehnung eines Schiedsrichters steht. Neben der Darstellung der aktuellen Rechtslage soll auch ein kurzer Rückblick auf die Rechtslage vor der Gesetzesnovelle gegeben und insb die Neuerungen, welche das SchiedsRÄG 2006 gebracht hat, herausgearbeitet werden. Zudem soll die Frage aufgearbeitet werden, ob die durch das SchiedsRÄG 2006 eingeführte Regelung der Ablehnungsgründe und des Ablehnungsverfahrens tatsächlich fundamentale Änderungen in der Konzeption der Ablehnung im österreichischen Recht gebracht hat und inwieweit dies Auswirkungen auf die bereits existierende Rsp zur alten Rechtslage hat bzw haben könnte. Im Zusammenhang mit der Definition und der Auslegung der Begriffe der Unabhängigkeit sowie der Unparteilichkeit als Gründe für die Ablehnung eines Schiedsrichters sowie auch zur Abgrenzung der Offenlegungspflicht des Schiedsrichters hat sich in der Praxis des internationalen Schiedsverfahrens eine sog "best practice" herausgebildet. Diese orientiert sich weitgehend an den Richtlinien der internationalen Schiedsinstituti-onen, wie insb den IBA Guidelines of Interest in International Arbitration, an den Regelungen der gängigsten internationalen Schiedsordnungen sowie an der geübten Ent-scheidungspraxis der großen Schiedsinstitutionen. Auch diese "best practice", dh deren Inhalt sowie insb deren Bedeutung für das österreichische Recht, soll im Rahmen eines Exkurses Gegenstand dieser Arbeit sein.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Bestellung Ablehnung Schiedsrichter
Autor*innen
Katharina Kitzberger
Haupttitel (Deutsch)
Die Bestellung und Ablehnung von Schiedsrichtern unter besonderer Berücksichtigung des SchiedsRÄG 2006
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
201 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Walter Rechberger ,
Thomas Klicka
Klassifikation
86 Recht > 86.17 Freiwillige Gerichtsbarkeit, Schiedsgerichtsbarkeit
AC Nummer
AC08937809
Utheses ID
15240
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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