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Informationsrechte der GmbH-Gesellschafter und Aktionäre
ein Rechtsvergleich zwischen Österreich und der Schweiz
Jakob Egle
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Arthur Weilinger
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.17206
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30379.22504.504961-3
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Gewöhnlich wird den Anteilsinhabern in Kapitalgesellschaften verschiedenste Mitgliedschaftsrechte wie Gewinnansprüche oder Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Um diese Rechte effektiv ausüben zu können ist es erforderlich, dass den Ausübungsberechtigten Informationen zur Verfügung gestellt werden, die es ihnen ermöglichen, sich bspw über die Höhe ihres Gewinnanspruchs oder über Entscheidungskriterien informieren zu können. Dieses Informationsinteresse wird in den in dieser Arbeit analysierten Rechtsordnungen Österreichs und der Schweiz durch den Anteilsinhabern eingeräumte Informationsrechte befriedigt, die in unterschiedlichen Formen bestehen. Manche verpflichten die Gesellschaften, von selbst tätig zu werden und ihre Anteilsinhaber über diverse Umstände zu informieren. Andere räumen den Anteilsinhabern ein Recht auf Auskunftserteilung durch die Organwalter der Gesellschaft oder ein Einsichtsrecht in Gesellschaftsunterlagen ein, um sich eigenständig zu informieren. Wieder andere berechtigen die Gesellschafter, eine Prüfung durch außenstehende Sachverständige zu veranlassen. In dieser Arbeit werden die im Kapitalgesellschaftsrecht Österreichs und der Schweiz vorgesehen Informationsrechte eingehend analysiert und gegenübergestellt. Im GmbH-Recht fällt auf, dass der Umfang der den Gesellschaftern zustehenden Informationsrechte zwar in beiden Ländern weitgehend ähnlich ist, die schweizerische Rechtsordnung diesbezüglich aber einen gesetzgeberisch schlüssigeren Eindruck macht. Der österreichische Gesetzgeber ist daher zu Reformen des GmbH-Rechts im Bereich der Informationsrechte angehalten. Eine Anlehnung an die schweizerische Rechtsordnung wäre begrüßenswert. Im Aktienrecht divergieren die Informationsmöglichkeiten der Aktionäre in Österreich und der Schweiz deutlich. Während Österreich sich in Anlehnung an die Aktionärsrechte-Richtlinie dafür entschieden hat, den Aktionären insbesondere vor der Hauptversammlung sehr umfassende Informationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, wird den Aktionären in der Schweiz ein jederzeitiges Einsichtsrecht gewährt, das allerdings von der Zustimmung des Verwaltungsrats oder der Generalversammlung abhängig ist. Hier ist dem klaren, österreichischen Regelungsregime der Vorzug zu geben, da schweizerische Aktionäre zu sehr vom wohlwollenden Mitwirken der Organe abhängig sind.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Informationsrechte GmbH AG Rechtsvergleich Österreich-Schweiz
Autor*innen
Jakob Egle
Haupttitel (Deutsch)
Informationsrechte der GmbH-Gesellschafter und Aktionäre
Hauptuntertitel (Deutsch)
ein Rechtsvergleich zwischen Österreich und der Schweiz
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
209 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Arthur Weilinger ,
Helmut Ofner
Klassifikation
86 Recht > 86.27 Gesellschaftsrecht
AC Nummer
AC08934137
Utheses ID
15423
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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