Detailansicht
Das Recht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und ihr Wirken
eine Darstellung des organisatorischen Aufbaues sowie des Wirkens der OSZE
Redouane Sedrati
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Bernhard Müller
DOI
10.25365/thesis.17386
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29283.87376.337264-3
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Dissertation will die Organisation und Struktur der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie ihren rechtlichen Gehalt zusammenfassend darstellen.
Hierbei werden die Aktivitäten und Institutionen der OSZE näher skizziert und kritisch analysiert.
Untersuchungsgegenstand
sind die Vereinbarungen und Dokumente der OSZE.
Die Arbeit ist so gegliedert, dass sie mit der Darstellung des geschichtlichen
Werdeganges der OSZE beginnt. Da dieser aufgrund der komplexen Entwicklung der
KSZE zur OSZE und schließlich zur heutigen Form der OSZE sehr umfangreich ist, wird
nur auf die wichtigsten Ereignisse und auf die nach mE bedeutendsten Dokumente
eingegangen. Dabei werden für ein besseres Verständnis auch die politischen Hintergründe
erläutert.
Im zweiten Teil werden die Struktur der OSZE, ihre Organisationseinheiten und ihre
Aktivitäten behandelt, um einen Einblick in die Art und Weise der Arbeit der OSZE zu
gewinnen.
Im dritten Teil steht der abstrakte und umfassende Themenkomplex der rechtlichen
Behandlung der OSZE in allen ihren Eigenschaften im Mittelpunkt. Dieser Teil schließt mit
dem Versuch, einen Lösungsansatz zu entwickeln, der sowohl die OSZE-Dokumente als
auch die OSZE selbst aufgrund ihrer Eigenschaften und Charakteristiken rechtlich
einordnet. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen und Darstellungen wird auch auf den
Europarat Bezug genommen, um Parallelen herauszuarbeiten bzw Unterschiede zu
charakterisieren.
Meines Erachtens ist die OSZE hinsichtlich ihrer Funktion und Struktur mit einer internationalen
Organisation vergleichbar. Im Laufe des OSZE-Prozesses wurde die Struktur der OSZE, insb durch
die Schaffung von Institutionen, Mandaten und Mechanismen, maßgeblich ausgebaut, sodass sie
viele Eigenschaften, die für das Vorliegen einer internationalen Organisation sprechen, erhalten hat.
So haben die Teilnehmerstaaten der OSZE unter anderem dauerhaft Aufgaben und Kompetenzen
übertragen, die sie durch eigene Institutionen bewältigt.
Die OSZE-Normen schaffen unmittelbar kein Völkerrecht und sind folglich für die Teilnehmerstaaten
nicht völkerrechtlich verbindlich. Die OSZE-Normen unterliegen nicht dem völkerrechtlichen Prinzip
„pacta sunt servanda“. Eine Verletzung von OSZE-Normen löst keine völkerrechtlichen Rechtsfolgen
aus und berechtigt den verletzten Teilnehmerstaat weder zu völkerrechtlichen Sanktionen, noch hat er
einen Anspruch auf Wiedergutmachung. Die Einhaltung der OSZE-Normen kann nicht gerichtlich
geltend gemacht werden. Die OSZE-Normen sind für die Teilnehmerstaaten nicht rechtlich, sondern
auf Grundlage des Konsensprinzipes politisch verbindlich. Die OSZE-Normen sind ein unmittelbares
und legitimes Anliegen aller Teilnehmerstaaten und gelten nicht als eine ausschließlich innere
Angelegenheit der Teilnehmerstaaten. Politisch-verbindlichen Charakter haben insbesondere jene
OSZE-Normen, die anlässlich der Gipfeltreffen, der Ministerratstreffen sowie der sonstigen OSZEInstitutionen
innerhalb ihres Kompetenzbereiches erlassen wurden.
Meiner Ansicht nach sind die OSZE-Normen völkerrechtlich unter anderem nicht völlig unbedeutsam,
weil sie geeignet sind, auf das geltende Völkerrecht zumindest mittelbare Wirkung entfalten zu
können. Daher ist die Einräumung einer völkerrechtlichen Rechtsfähigkeit der OSZE meines
Erachtens zu befürworten, wodurch die OSZE die Möglichkeit erhielte, völkerrechtliche
Übereinkommen mit anderen Völkerrechtssubjekten, va mit anderen internationalen Organisationen,
abzuschließen. Die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen ist zu einem der
wichtigen Aspekte der OSZE geworden. Durch den Abschluss eines Gründungsvertrages könnten die
Zweifel betreffend ihren Status und die von ihr geschaffenen Normen beseitigt werden.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Organisation und Struktur der OSZE geschichtliche Werdegang der OSZE rechtliche Qualifikation der OSZE-Beschlüsse Transformation in innerstaatliches Recht Zusammenarbeit mit Internationalen Organisationen
Autor*innen
Redouane Sedrati
Haupttitel (Deutsch)
Das Recht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und ihr Wirken
Hauptuntertitel (Deutsch)
eine Darstellung des organisatorischen Aufbaues sowie des Wirkens der OSZE
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
183 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Bernhard Müller ,
Heribert Franz Köck
Klassifikation
86 Recht > 86.46 Staatsrecht, Verfassungsrecht: Sonstiges
AC Nummer
AC08939967
Utheses ID
15583
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |