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Die beschäftigungspolitische Entwicklung der Leiharbeit in Österreich im Kontext des europäischen Konzeptes Flexicurity und der Richtlinie zur Leiharbeit (2008/104/EG)
Marianne Schreck
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
Sieglinde Rosenberger
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.17628
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29369.89593.760053-0
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
In der Arbeit wird der Frage nachgegangen, wie Leiharbeit seit ihrer gesetzlichen Regelung im Jahr 1988 in Österreich und auf europäischer Ebene reguliert wurde. Bei Leiharbeit handelt es sich um eine atypische Beschäftigungsform, die im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt ist. Im Jahr 2002 konnte von den Sozialpartnern der Kollektivvertrag zum Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen werden, in dem wesentliche arbeitsrechtliche Bestimmungen definiert wurden. Der österreichische Kollektivvertrag gilt auf europäischer Ebene als good practice-Beispiel, wie auf sozialpartnerschaftlicher Ebene Interessen der Wirtschaft und der ArbeitnehmerInnen vereinbart werden können. Die nationalen Schwierigkeiten bei dem Verhandlungsprozess zur Leiharbeit spiegeln sich auf europäischer Ebene wider. Die Richtlinie zur Leiharbeit 2008/104/EG konnte wegen der beträchtlichen arbeitsrechtlichen Unterschiede in den Mitgliedsländern nach einer sechs Jahre andauernden Blockade im Ministerrat beschlossen werden. Für das Zustandekommen und für die Ausgestaltung der Richtlinie wird die Etablierung des europäischen Beschäftigungskonzeptes Flexicurity – kurz: soziale Absicherung atypischer Beschäftigungsverhältnisse – durch Kommission und Rat verantwortlich gemacht, das sich schließlich positiv auf die Beschlussfähigkeit des EU-Ministerrates ausgewirkt hat. In weiterer Folge wird der Umsetzungsbedarf der Richtlinie in Österreich thematisiert, zudem werden die in den Flexicurity-Grundsätzen genannten Beschäftigungsgruppen (Zugang zu Weiterbildung, Junge, Ältere, Gleichstellung der Geschlechter) mit aktuellen Daten zur Leiharbeit verglichen. Die Arbeit wurde in drei Phasen gegliedert – Regulierung der Leiharbeit in Österreich, Regulierung der Leiharbeit in der Europäischen Union und die Umsetzung der Richtlinie in Österreich. Theoretisch orientiert sie sich am Institutionalismus. An dieser Stelle wurden Ansätze des Rational Choice und Akteurzentrierter Institutionalismus nach Fritz Scharpf und Renate Mayntz miteinander kombiniert. Österreich hat mit dem Kollektivvertrag einen wesentlichen Grundsatz der Richtlinie zur Leiharbeit bereits eingeführt: der Gleichbehandlungsgrundsatz. Damit verfügt Österreich über ein hohes arbeitsrechtliches Schutzniveau, obwohl in der Praxis noch Problematiken v.a. durch missbräuchlich angewendete einvernehmliche Dienstauflösungen bestehen. Die „Türöffnerfunktion“ von Leiharbeit ist zu einem überwiegenden Teil nicht gegeben: Sie verfestigt atypische Erwerbsbiografien und kann aufgrund des Sozialversicherungssystems nach dem Äquivalenzprinzip für Frauen, MigrantInnen und Randgruppen zu einer erhöhten Armutsgefährdung führen. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht endete mit 5.12.2011 - ohne Ergebnis. Österreich ist somit säumig in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die sozialpartnerschaftliche Verhandlungsstruktur zurzeit geschwächt ist.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Beschäftigungspolitik Leiharbeit Flexicurity Sozialpartnerschaft
Autor*innen
Marianne Schreck
Haupttitel (Deutsch)
Die beschäftigungspolitische Entwicklung der Leiharbeit in Österreich im Kontext des europäischen Konzeptes Flexicurity und der Richtlinie zur Leiharbeit (2008/104/EG)
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
114 S. : Ill., graph. Darst.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Sieglinde Rosenberger ,
Birgit Sauer
Klassifikation
89 Politologie > 89.50 Politische Prozesse: Allgemeines
AC Nummer
AC08894501
Utheses ID
15796
Studienkennzahl
UA | 300 | | |
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