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Die UN Konvention zur Eliminierung von Rassendiskriminierung und deren Wirkung für die Rechte indigener Völker
anhand ausgewählter Fallbeispiele
Johanna Reichl
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Sozialwissenschaften
Betreuer*in
René Kuppe
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.17630
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30033.56417.158866-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der UN-Konvention zur Eliminierung von Rassendiskriminierung (ICERD), dem gleichnamigen Komitee (CERD) und deren Einflüsse auf die Rechte indigener Völker. Dabei wird die Hypothese verfolgt, dass die Konvention und die Arbeit des Komitees eine positive Auswirkung auf indigene Rechte haben. Das erste Kapitel der Arbeit widmet sich den Fakten und Definitionen zu indigenen Völkern. Der Begriff „Rasse“ wird kritisch diskutiert und Unterschiede sowie Ähnlichkeiten zwischen indigenen Völkern und Minderheiten werden verdeutlicht. Das Kapitel schließt mit einem rechtsgeschichtlichen Überblick ab, der das internationale Recht in Bezug auf die Entwicklung der indigenen Völker von der Kolonialisierung bis heute beschreibt. Das zweite Kapitel konzentriert sich auf die UN Konvention zur Eliminierung von Rassendiskriminierung, ihre Relevanz für indigene Völker und die Umsetzung durch das Komitee CERD. Das Kapitel beginnt mit einer allgemeinen Einführung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, geht weiter zu den verschiedenen Menschenrechtsabkommen und deren Überwachungskomitees, und konzentriert sich dann ausschließlich auf die Bedeutung der ICERD und die Arbeitsweise des Komitees in Hinblick auf indigene Völker. Die relevanten Artikel und General Recommendations werden beschrieben und die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Mitgliedsländern und dem Komitee aufgezeigt. Im dritten Kapitel werden die beschriebenen Arbeitsweisen und Schwerpunkte in Bezug auf indigene Völker durch praktische Beispiele erläutert. Sechs Themenschwerpunkte wurden dafür ermittelt, die durch passende Länderbeispiele verdeutlicht werden. Diese sind: - Sicherstellung von gesetzlichen Schutzmaßnahmen (Neuseeland) - Landrechte (USA) - Ressourcen (Suriname) - Partizipation (Nepal) - Identifikation (El Salvador) - Schutz vor gewalttätigen Übergriffen (Laos) Diese Beispiele verdeutlichen die Arbeitsweise und Forderungen von CERD und zeigen die Schwierigkeiten der Staaten bei der Umsetzung der Anforderungen der Konvention. Im vierten und letzten Kapitel wird der Bogen über die gesamte Arbeit gespannt. Nach einem zusammenfassenden theoretischen Rückblick werden jene Faktoren identifiziert, die Diskriminierungen begünstigen; die Fallbeispiele dienen dabei als Anhaltspunkte. Anschließend werden weiterführende Ansatzpunkte erläutert, die mir wichtig erscheinen um Diskriminierungen indigener Völker zu verhindern. Zum Abschluss wird die Hypothese bestätigt, dass die Konvention und das Komitee zur Eliminierung von Rassendiskriminierung einen zunehmend positiven Einfluss auf die Rechte indigener Völker haben.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
indigene Völker Menschenrechte UN-Konvention
Autor*innen
Johanna Reichl
Haupttitel (Deutsch)
Die UN Konvention zur Eliminierung von Rassendiskriminierung und deren Wirkung für die Rechte indigener Völker
Hauptuntertitel (Deutsch)
anhand ausgewählter Fallbeispiele
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
173 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
René Kuppe
Klassifikationen
73 Ethnologie > 73.71 Recht, Normen ,
86 Recht > 86.85 Menschenrechte
AC Nummer
AC09583814
Utheses ID
15798
Studienkennzahl
UA | 307 | | |
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