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Strukturwandel an den öffentlich-rechtlichen Konservatorien Österreichs infolge des Bologna-Prozesses
drei Beispiele: Josef Matthias Hauer Koservatorium und Musikschule der Stadt Wiener Neustadt, Joseph Haydn Konservatorium des Landes Burgenland, Konservatorium Wien Privatuniversität
Ursula Rumpler
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Michael Weber
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.2059
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30009.05185.418466-7
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
In der Arbeit werden die mittelbaren Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf die öffentlich-rechtlichen Konservatorien in Österreich anhand von drei ausgewählten Beispielen untersucht. In der sogenannten Bologna-Erklärung wurde im Jahr 1999 ein Maßnahmenkatalog zur Hamonisierung des europäischen Hochschulwesens festgelegt, der in den alle zwei Jahre stattfindenden Folgekonferenzen durch weitere Richtlinien ergänzt wurde. In Österreich wurden diese Vereinbarungen im Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) gesetzlich fixiert und finden somit auch an den drei staatlichen Universitäten für Musik und darstellende Kunst Anwendung. Hier ergibt sich die Schnittstelle zu den Konservatorien, die sich in Österreich seit Jahrzehnten gewissermaßen in einer bildungspolitischen „Grauzone“ befinden: Rechtlich gesehen haben sie den Status einer Privatschule und können somit keine akademischen Grade verleihen, andererseits gehören sie zu den anerkannten postsekundären Bildungseinerichtungen und bieten seit Jahrzehnten eine den Musikuniversitäten (früher Musikhochschulen) vergleichbare Ausbildung an. Als die (damaligen) Musikhochschulen 1983 das Sponsionsrecht erhielten, legte man für den ersten Studienabschnitt der Studienrichtung Instrumental- und Gesangspädagogik gesetzlich eine automatische Anerkennung der an Konservatorien absolvierten Lehrbefähigungsprüfung fest, so dass auch Konservatoriumsabsolventen (nach Maßgabe des Studienangebots) in den zweiten Studienabschnitt – der nur an den Hochschulen angeboten wurde, da er mit mit dem akademischen Grad eines Magisters abschloss – übertreten konnten. Mit dem UG 2002 fiel diese Durchlässigkeit zu den Musiuniversitäten, ein Übertritt von einem Konservatorium an eine Musikuniversität kann seithr nur mehr auf Antrag der Studierenden und per Bescheid erfolgen. Dies löste an den Konservatorien strukturelle Veränderungen unterschiedlichenAusmaßes aus, die von der Akkreditierung als Privatuniversität bis zum Auflassen des postsekundären Angebots reichen. Als Beispiele wurden das „Josef Matthias Hauer Konservatorium und Musikschule“ in Wiener Neustadt, das Josef Haydn Konservatorium des Landes Burgenland und die Konservatorium Wien Privatuniversität – das frühere Konservatorium der Stadt Wien – ausgwählt. Anhand verschiedener Parameter erfolgte eine genauere Untersuchung der Veränderungen. Am J. M. Hauer Konservatorium entschloss man sich dazu – nachdem die Option einer gemeinsamen Privatuniversität mit dem J. Haydn Konservatorium nicht verwirklicht werden konnte -, den postsekundären Bildungsektor bis 2010 auslaufen zu lassen und nur mehr den Musikschulbereich, allerdings mit einem Schwerpunkt im Bereichder Begabtenförderung, weiter zu führen. Am J. Haydn Konservatorium in Eisentadt ging man – nachdem eine gemeinsame Privatuniversität mit dem Konservatorium in Wiener Neustadt nicht möglich war – eine Kooperation mit der Musik- und Tanzfakultät der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Bratislava ein. Nach erfolgreich bestandener Zulassungsprüfung sind die Studierenden die letzten beiden Semester ihres Studiums auch an der Hochschule in Bratislava inskribiert und können dort einen Bachelor-Abschluss erwerben. Die am J. Haydn Konservatorium absolvierten Studienleistungen werden dabei auf der Grundlage eines Zusammenarbeits-Vertrages angerechnet, der Instrumentalunterreicht erfolgt weiterhin am J. Haydn Konservatorium. Die Abschlussprüfung wird von einer Kommission der Musikhochschule Bratislava abgenommen. Die ersten Bachelor-Prüfungen fanden im Juni 2008 statt. Das ehemalige Konservatorium der Stadt Wien wurde 2005 als Privatuniversität akkreditiert. Dies erforderte Umstrukturierungen größeren Ausmaßes, beginnend bei der Auslagerung in eine GmbH über eine Adaptierung des Gebäudes bis hin zu neuen Studienpläne in der Bachelor- /Master-Struktur. Weiters gibt es seither neue Berufungsverfahren für die Bestellung neuer Lehrender, ein System zur Evaluierung und ein neues pädagogisches Masters-Studium mit der Bezeichnung „Master of Arts Education“, da man die Studienrichtung Instrumental- und Gesangspädagogik nicht in das Ausbildungsangebot der Privatuniversität übernommen hat. Die Veränderungen befinden sich an allen drei Institutionen noch in einer relativ frühen Phase und werden daher in den nächsten Jahren vermutlich noch weitergehen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Konservatorium Bologna-Prozess
Autor*innen
Ursula Rumpler
Haupttitel (Deutsch)
Strukturwandel an den öffentlich-rechtlichen Konservatorien Österreichs infolge des Bologna-Prozesses
Hauptuntertitel (Deutsch)
drei Beispiele: Josef Matthias Hauer Koservatorium und Musikschule der Stadt Wiener Neustadt, Joseph Haydn Konservatorium des Landes Burgenland, Konservatorium Wien Privatuniversität
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
264 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Michael Weber
Klassifikation
81 Bildungswesen > 81.49 Schulwesen, Hochschulwesen, Ausbildungswesen: Sonstiges
AC Nummer
AC07083385
Utheses ID
1716
Studienkennzahl
UA | 316 | 295 | |
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