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Amtshaftungsrechtliche Folgen der Tätigkeit von Sachverständigen im Verwaltungsverfahren
Cora Leskovar
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Christian Piska
DOI
10.25365/thesis.19504
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30373.78458.589966-8
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Dissertation beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Rechtsträger nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes für die fehlerhafte Tätigkeit von Sachverständigen im Verwaltungsverfahren haften. Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig, hat die Behörde gem § 52 Abs 1 AVG einen ihr beigegebenen oder ihr zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen beizuziehen. Wenn ein Amtssachverständiger nicht zur Verfügung steht oder es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann ausnahmsweise eine andere geeignete Person als Sachverständiger gem § 52 Abs 2 und Abs 3 AVG herangezogen werden. Sowohl der Amtssachverständige und als auch der nichtamtliche Sachverständige werden im Verwaltungsverfahren als Hilfsorgane der Behörde tätig. Amtssachverständigen können aber auch abseits des Verfahrenssrechts weitergehende Befugnisse hoheitlicher Natur zukommen. Die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wird aber in den letztern Jahren auch vermehrt auf Private übertragen, sodass es auch die Rechtsstellung des beliehenen bzw in Pflicht genommenen Sachverständigen zu erörtern gilt.
Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erörterung der allgemeinen Haftungsvoraussetzung nach dem Amtshaftungsgesetz und der Untersuchung der Organstellung der einzelnen Arten von Sachverständigen sowie deren Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze. Die Autorin begründet die These, dass auch dem nichtamtlichen Sachverständigen Organstellung im Sinne des § 1 Abs 2 AHG zukommt, da die gutachterliche Tätigkeit des nichtamtlichen Sachverständigen als unterstützende Tätigkeit im Dienste der Erreichung der eigentlichen hoheitlichen Zielsetzung anzusehen ist, da sie in einem hinreichend engen inneren und äußeren Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe steht. Im Ergebnis kommt daher auch Amtshaftung für die fehlerhafte Tätigkeit des nichtamtlichen Sachverständigen in Betracht.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Amtshaftung Sachverständige Verwaltungsverfahren nichtamtliche amtliche
Autor*innen
Cora Leskovar
Haupttitel (Deutsch)
Amtshaftungsrechtliche Folgen der Tätigkeit von Sachverständigen im Verwaltungsverfahren
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
186 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Christian Piska ,
Gerhard Muzak
Klassifikation
86 Recht > 86.47 Allgemeines Verwaltungsrecht: Allgemeines
AC Nummer
AC09347169
Utheses ID
17439
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |