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Sollte der Mensch das Recht haben über das Ende seines Lebens frei bestimmen zu können?
Pro- und Contra-Argumente für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und/oder der Beihilfe zum Suizid
Jutta Mayr
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft
Betreuer*in
Kurt Walter Zeidler
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.19553
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29592.85075.332464-2
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
In dieser Arbeit wird die Problematik des Suizids und der Sterbehilfe anhand einiger Argumente philosophisch beleuchtet. Die dazu verwendete Literatur ist vielfältig und in sich oft widerspruchsvoll. Zu viele unterschiedliche Interessen spielen in diese Thematik hinein, um eine generelle Lösung anbieten zu können. Die Befürworter sprechen sich für die generelle Zulassung der Sterbehilfe aus und erweitern den Personenkreis für die Inanspruchnahme der Sterbehilfe teilweise bis zur Kategorie „lebensmüde“. Die Gegner lehnen entweder die Sterbehilfe in allen ihren Formen ab oder nur die aktive Sterbehilfe. Dazu kommt noch, dass die Sterbehilfe in allen ihren Formen, außer der direkten aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid, in Österreich rechtlich nicht geregelt ist. Daher lässt sich nur anhand der Rechtsprechung zeigen, welche Formen von der Gesellschaft und Rechtsordnung anerkannt werden und straffrei bleiben. Es herrscht in diesem Bereich eine extreme Rechtsunsicherheit, die sich auch anhand der unterschiedlichen Urteilen bei gleichen oder ähnlichen Sachverhalten zeigt. Die beiden Extrempositionen und eine vermittelnde Position werden anhand von Robert Spaemann als Gegner der Sterbehilfe, Norbert Hoerster als Befürworter der Sterbehilfe und Dieter Birnbacher ebenfalls als gemäßigter Befürworter der Sterbehilfe vorgestellt. Eine sachliche Lösung ist nicht möglich, weil hier ein Themenkreis angesprochen wird, der den höchst persönlichen Bereich eines Menschen mit seiner eigenen individuellen Einstellung zum Leben und Sterben betrifft und sehr viele unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden müssen. Der Suizid ist für jeden einzelnen Menschen ein grundsätzliches Problem, das er mit seinem Glauben und seinem Gewissen zu vereinbaren hat. Die Beihilfe zum Suizid sowie die Sterbehilfe in all ihren Formen wären aus ethischen Gründen generell abzulehnen, wobei jedoch Ausnahmen für Extremfälle, die in der Arbeit aufgezeigt wurden, gesetzlich festgelegt werden könnten. Einen bedenkenswerten Ansatz bietet hier Dieter Birnbacher an, der die Sterbehilfe ausschließlich als ultima ratio – also nach Ausschöpfung aller therapeutischen und palliativen Möglichkeiten – und nur sterbenskranken Menschen zugestehen will. Hier wird der Intention, die eigentlich hinter der Sterbehilfe stehen sollte, Rechnung getragen, sterbenskranken Menschen in der letzten Phase ihres Lebens ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Auch eine genaue und umfassende Regelung der passiven Sterbehilfe durch Unterlassen von unnützen medizinischen Aktivitäten wäre ein Ansatz, der eine Unterstützung eines menschenwürdigen Sterbens im Sterbeprozess erlauben würde, ohne missbräuchlichen Übergriffen eine Chance zu bieten.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Legalisierung der aktiven Sterbehilfe Argumente für und gegen moralische Sicht Robert Spaemann Gegner Norbert Hoerster Dieter Birnbacher Befürworter
Autor*innen
Jutta Mayr
Haupttitel (Deutsch)
Sollte der Mensch das Recht haben über das Ende seines Lebens frei bestimmen zu können?
Hauptuntertitel (Deutsch)
Pro- und Contra-Argumente für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und/oder der Beihilfe zum Suizid
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
162 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Kurt Walter Zeidler
Klassifikation
08 Philosophie > 08.38 Ethik
AC Nummer
AC09350614
Utheses ID
17449
Studienkennzahl
UA | 296 | | |
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