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Demokratie und Verfassung in der Weimarer Republik und der Ersten Republik Österreichs
ein Vergleich
Stefanie Vielgut
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Oliver Rathkolb
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.20453
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29149.46313.336062-3
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Diese Arbeit fokussiert jene Zeitspanne der Geschichtsschreibung, die oftmals auf banale Art und Weise als Zwischenkriegszeit bezeichnet wird. Genauer wird in dieser Arbeit die Erste Republik Österreichs und Deutschlands zum Hauptforschungsanliegen deklariert. In den Mittelpunkt der Debatte gelangt jeweils das Verfassungswerk der beiden jungen Republiken, dies geschieht jedoch nicht ohne die zeitgenössische Rechtslehre am Beispiel eines Hans Kelsen, Hugo Preuß (Rechtspositivismus) und jene derer „Gegenspieler“ Ignaz Seipel und Carl Schmitt (dezisionistische bzw. naturrechtliche Rechtslehre) zu behandeln. Anhand einer übersichtlichen Auswahl von einzelnen Verfassungsartikeln des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes 1920 (bzw. i.d.F.v. 1929) wie auch der Weimarer Reichsverfassung wird der Versuch unternommen, die beiden Verfassungswerke auf Ähnlichkeiten aber auch Unterschiedlichkeiten zu untersuchen. Vor allem drei relevante Verfassungselemente wurden spezifisch analysiert: Die Frage nach dem Staatsoberhaupt, das Recht desselben zur Reichstag- bzw. Nationalratsauflösung und die verfassungsrechtlich nicht eindeutig geklärte Stellung der politischen Parteien. Die Sinnhaftigkeit dieser Artikelauswahl war es, die Geschehnisse der Jahre 1933 bzw. 1934 in Deutschland und Österreich, welche den Untergang der jeweils ersten demokratischen Republik zur Folge hatten, aus historischer und zeitgenössisch-verfassungsrechtlicher Sicht greifbar zu machen. Oftmals wurden die Verfassungswerke selbst für das Scheitern der Ersten Republik Österreich und der Weimarer Republik zur Verantwortung gezogen – nicht zuletzt deshalb, da die „scheinlegalen“ Vorgehensweisen der nationalsozialistischen bzw. austrofaschistischen Protagonisten möglicherweise zunächst den Anschein vermitteln konnten, dass der tatsächliche Systembruch auf Grundlage des geltenden Verfassungsrechtes vollzogen wurde. Diese Arbeit vermittelt jedoch unmissverständlich die Tatsache, dass der Umbruch in Richtung totalitäres bzw. autoritäres System nicht vollzogen werden konnte, ohne die Verfassungen zu brechen und in weiterer Folge zu durchbrechen. Die These, dass das jeweilige Verfassungswerk und damit die positivistische Rechtslehre für den Untergang der Ersten Republiken zur Verantwortung zu ziehen seien, wird von mir entschieden nicht unterstützt. Viel mehr darf nicht außer Acht gelassen werden, dass seitens der Geschichtswissenschaft weiterhin nachhaltig Aufklärungsarbeit erfolgen muss, um die Geschehnisse der Jahre 1933/34 zu beleuchten und um in eventuell nachfolgenden Krisenzeiten die demokratischen Republiken, Österreich und Deutschland, weiterhin legitimiert und geschützt zu wissen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Demokratie Verfassung Erste Republik Weimarer Republik Hans Kelsen B-VG Carl Schmitt Ignaz Seipel Hugo Preuß Rechtspositivismus Naturrechtslehre Ermächtigungsgesetz Austrofaschismus Nationalsozialismus Bürgerkrieg Demokratietheorie Verfassungsgeschichte
Autor*innen
Stefanie Vielgut
Haupttitel (Deutsch)
Demokratie und Verfassung in der Weimarer Republik und der Ersten Republik Österreichs
Hauptuntertitel (Deutsch)
ein Vergleich
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
118 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Oliver Rathkolb
Klassifikationen
15 Geschichte > 15.06 Politische Geschichte ,
15 Geschichte > 15.08 Sozialgeschichte ,
15 Geschichte > 15.09 Wirtschaftsgeschichte ,
15 Geschichte > 15.23 Erster Weltkrieg
AC Nummer
AC09357198
Utheses ID
18295
Studienkennzahl
UA | 312 | | |
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