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Die polnischen parlamentarischen Verfassungskonzeptionen der Zwischenkriegszeit 1919 – 1939
Justyna Jurkowska
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Thomas Simon
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.21267
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30423.66064.770662-5
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Dissertation behandelt das Thema des polnischen Parlamentarismus der Zwischenkriegszeit. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung des polnischen, parlamentarischen Gedankens anhand von konkreten verfassungsrechtlichen Staatssystemkonstruktionen zu untersuchen. Den Kern der Arbeit bilden vier große Themenblöcke, wobei im ersten der Weg zur Wiedergeburt des polnischen Staates im November 1918 und der erste monarchistische Verfassungsentwurf dargestellt werden. Noch in den ersten Monaten des Ersten Weltkrieges war es noch nicht entschieden, ob ein unabhängiger, polnischer Staat wiedergeboren wird. Die Besatzungsmächte kündigten dem polnischen Volk verschiedene Proklamationen an, die jedoch nicht auf die Unabhängigkeit des polnischen Staates gerichtet wurden, sondern die Richtung eines selbständigen, von den Teilungsmächten abhängigen Staates, einschlugen. Der erste bedeutsame durch den vorläufigen Rat vorbereitete Verfassungsentwurf für ein neues Polen sah den Staat als Monarchie vor, nach dem Vorbild der Regierungsform der Besatzungsmächte. Jedoch nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde diese Staatsform durch die europäischen Länder als anachronistisch eingestuft, um der Strömung des Parlamentarismus den Weg frei zu machen. Als sich am 14. November 1918 der Regentschaftsrat auflöste und die ganze Macht Piłsudski übergab, ernannte Marschall Piłsudski den ersten Ministerpräsidenten und erließ Rechtsakte, die Grundlage für ein einheitliches Staatssystem schufen. Die parlamentarischen Verfassungskonzeptionen beginnend mit der Kleinen Verfassung, über die Entwürfe des Verfassungsbüros und der Ankieta-Kommission sowie schließlich die demokratische Märzverfassung werden im folgenden Block untersucht. Die sog. Kleine Verfassung wurde durch den ersten polnischen verfassungsgebenden Sejm beschlossen, der drei Monate nach der Erlangung der Unabhängigkeit durch Piłsudski einberufen wurde. Kurz nach der Eröffnung des Verfassungssejms legte Piłsudski sein bisheriges Amt des Staatsoberhauptes nieder. Das Amt wurde dem Marschall jedoch laut den Bestimmungen der Kleinen Verfassung wiederverliehen. Die Kleine Verfassung entfaltete ihre Wirkung bis zur Verabschiedung der Märzverfassung im Jahr 1921. Sie wurde nach langen Diskussionen nach dem französischen Vorbild verabschiedet und unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten für die Verleihung dem zersplitternden Sejm der führenden Rolle im Staatsleben durch Politiker, Gelehrte und Verfassungsspezialisten sehr kritisch beurteilt. Die Kritik am Parlamentarismus und deren realer Ausdruck in der Gestalt des antiparlamentarischen Maiputsches und die Augustnovelle als die rechtliche Sanktionierung der systempolitischen Änderungen der Regierungsform werden im dritten Themenblock erörtert. Der Maiputsch eröffnete den Piłsudski-Anhänger den Weg zu den grundlegenden system-politischen Änderungen, die einen antidemokratischen und antiparlamentarischen Charakter aufwiesen. Der abschließende Block legt die Gesinnungen der Piłsudski-Anhänger und deren verfassungsrechtliche Krönung in der Form der autoritären Aprilverfassung dar. Die Piłsudski-Anhänger sahen die Aprilverfassung als Vollendung der notwendigen Systemreformen, die dem Ziel der Verstärkung der Rolle und der Bedeutung des polnischen Staates sowohl auf der politischen als auch auf der sozial-ökonomischen Ebene dienten.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Polnischer Parlamentarismus der Zwischenkriegszeit 1919 – 1939
Autor*innen
Justyna Jurkowska
Haupttitel (Deutsch)
Die polnischen parlamentarischen Verfassungskonzeptionen der Zwischenkriegszeit 1919 – 1939
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
287 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Thomas Simon ,
Thomas Olechowski
Klassifikation
86 Recht > 86.09 Rechtsgeschichte
AC Nummer
AC09043367
Utheses ID
19027
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
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