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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zwischen unternehmerischer Entscheidugnsfreiheit und sozialer Gestaltungspflicht
eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Bestimmung des § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG
Julia Theres Hutter
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Wolfgang Mazal
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DOI
10.25365/thesis.21270
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30362.24213.914259-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Der allgemeine Kündigungsschutz schränkt die Freiheit des Arbeitgebers zur Been-digung von Arbeitsverhältnissen dahingehend ein, als die Kündigung eines wesentlich in seinen Interessen beeinträchtigten Arbeitnehmers gemäß § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG – vom Vorliegen allfälliger in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmer gelegener Umstände abgesehen – nur dann zulässig ist, wenn sie durch „betriebliche Erfordernisse, die der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen“ bedingt ist. Die vorlie-gende Arbeit untersucht, inwiefern durch diese gesetzliche Einschränkung der Beendi-gungsfreiheit des Arbeitgebers, die naturgemäß einen Bestandteil seiner Autonomie zur unternehmerischen Betätigung als solche darstellt, auch dessen Freiheit zur Gestaltung und Führung seines Unternehmens eingeschränkt wird und damit auch die der Kündigung vo-rausgehenden unternehmerischen Dispositionen einer Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte im Rahmen des Kündigungsanfechtungsverfahrens unterworfen werden. Im Zentrum der Dissertation steht dabei die Frage, wie weit das unternehmerische Ermessen im Kontext mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen reicht und inwiefern diese zugunsten der durch die Kündigung betroffenen Arbeitnehmerinteressen eine Be-schränkung erfährt. Zur Beantwortung dieser Fragestellung wird eine grundlegende und umfassende Analyse der Topoi der „unternehmerischen Entscheidungsfreiheit“ und der „sozialen Gestaltungspflicht“ vorgenommen. Unter Zugrundelegung der geltenden Verfas-sungsrechtsordnung und des einfachen Gesetzesbestandes in Verbindung mit dem hinter diesen Regelungen stehenden Normzweck und der diesbezüglichen höchstgerichtlichen Rechtsprechung werden dabei zunächst die gesetzlichen Grundlagen der unternehmeri-schen Entscheidungsfreiheit analysiert sowie ein Versuch einer generellen Eingrenzung der inhaltlichen Reichweite der unternehmerischen Gestaltungsspielräume im Bereich des all-gemeinen Kündigungsschutzes unternommen. Durch die Bildung von Fallgruppen werden im Anschluss die verschiedenen Ausprägungen und Erscheinungsformen der „freien“ Un-ternehmerentscheidung beleuchtet. Dem folgt schließlich eine umfassende Auseinanderset-zung mit den dogmatischen Grundlagen sowie den inhaltlichen und organisatorischen Schranken der sozialen Gestaltungspflicht. Vor dem Hintergrund bestehender Literatur- und Judikaturmeinungen und unter Einbeziehung der in diesem Kontext im deutschen Diskurs angestellten Überlegungen werden die „unternehmerische Entscheidungsfreiheit“ und die „soziale Gestaltungspflicht“ in der vorliegenden Arbeit in all ihren Facetten beleuchtet. Auf diese Weise wird eine transparente und klare Grenzziehung erarbeitet und ein sachgerechter Lösungsansatz für die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen vorgeschlagen.
Abstract
(Englisch)
The employer’s freedom to terminate employment relationships is part of his gen-eral entrepreneurial freedom. However, under the laws on dismissal protection of Art 105 para 3 cl 2 lit b ArbVG, the employer’s freedom to terminate the employment relationship is restricted if the social standing of the employee is considerably affected by the termina-tion. In such cases, the dismissal is only justified if it is based on reasons on an operational level that conflict with the further engagement of the employee. The present thesis deals with the extent to which the employer’s freedom to con-duct and organise his entrepreneurial activity is restricted by the limitations set out by Art 105 para 3 cl 2 lit b ArbVG and discusses in what way entrepreneurial decisions may be reviewed in the context of judicial proceedings challenging the termination. Therefore, the thesis analyses the employer’s entrepreneurial freedom and his adverse obligation to take into account the employee’s interest in retaining his occupation (the so called “soziale Ge-staltungspflicht”) in all their particulars. On the basis of the respective provisions set out in the Constitution, in particular fundamental rights, and in Art 105 para 3 cl 2 lit b ArbVG itself, the first part of the thesis addresses the legal foundations of the employer’s entrepre-neurial freedom, with special focus on the freedom to terminate employment contracts. Various forms of entrepreneurial decisions which conflict with the further engagement of the employee on an operational level are classified in different case groups and systemati-cally discussed in detail. In its second part, the thesis takes a closer look at the employer’s obligation to consider the employee’s interest in retaining his occupation when terminating an employment relationship. The main focus is set not only on the measures the employer is obliged to undertake prior to the dismissal (in order to prevent the employee from losing his occupation) but also on the organisational scope of the so called “soziale Gestaltung-spflicht”. The thesis is based on the Austrian judiciary and current academic literature, and additionally takes into account the extensive German legal discourse on this issue. The aim of the thesis is to develop a clear and transparent distinction between the employer’s entre-preneurial freedom and his obligation to take into account the employee’s interest in his employment relationship.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Unternehmerische Entscheidungsfreiheit Soziale Gestaltungspflicht allgemeiner Kündigungsschutz
Autor*innen
Julia Theres Hutter
Haupttitel (Deutsch)
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zwischen unternehmerischer Entscheidugnsfreiheit und sozialer Gestaltungspflicht
Hauptuntertitel (Deutsch)
eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Bestimmung des § 105 Abs 3 Z 2 lit b ArbVG
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
246 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Wolfgang Mazal
Klassifikationen
86 Recht > 86.74 Arbeitsrecht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.75 Individualarbeitsrecht ,
86 Recht > 86.76 Kollektivarbeitsrecht
AC Nummer
AC09435957
Utheses ID
19030
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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