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Determinanten der Arbeitsunfähigkeit bei Allergien
die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Florian Christoph Alexander Graßl
Art der Arbeit
Magisterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Betreuer*in
Oliver Fabel
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.21805
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29939.86119.638470-7
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Ein großes Thema dieser Tage sind Allergien durch ihre steigende Verbreitung und ihre vielseitig ungeklärten Ursachen und Folgen. Diese Arbeit möchte sich besonders den betriebswirtschaftlichen Folgen für ein Unternehmen widmen, ob und wie groß dieses Problem ist, wo die Ursachen liegen und besondere Gefahren, ob es hilfreiche Arbeitsschutzmaßnahmen gibt um die betriebliche Determinante von Arbeitsunfähigkeiten zu verringern und wo die Grenzen der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegen. Festgestellt werden kann, dass Allergien schwerwiegende Folgen für die Betroffenen selbst haben, die dann so durch Krankheit und Leistungsminderung auch auf die Unternehmen als Kosten übertragen werden. Dies zu einem durch Präsentismus anwesender aber leistungsgeschwächter Mitarbeiter, als auch durch Fehltage sowie Berufsunfähigkeiten, von denen insgesamt etwa ein Drittel Allergiebezogen sind. Bei der Suche nach Ursachen stößt man im Privatbereich auf erhebliche Faktoren, allen weit voran Tabakkonsum, vor dem Geschlecht, Bildung, Ernährungsgewohnheiten und der kulturell geographische Wohnort, als solches der anglo- amerikanische Bereich vermehrt betroffen ist. Auch besteht nur geringes Allergiewissen in der Bevölkerung und häufig wird trotz Wissen ein für den einzelnen riskanter Beruf erwählt. Von diesen gibt es eine große Anzahl, die insgesamt stark zum Allergierisiko beitragen. Weitere Faktoren aus dem Arbeitsleben sind spezifische sensibilisierende Stoffe selbst oder Betriebsgebäude mit einem schlechten Raumklima. Insgesamt können im Schnitt bis zu 15% aller Allergien allein dem Beruf zugeordnet werden. Die theoretischen Schutzmaßnahmen sind gesetzlich festgelegt und technisch größtenteils leicht umsetzbar. Allerdings ist ihre Wirkung nicht überall belegt, außer dass verbessertes Raumklima durch Filterung durch die positiven Effekte auch auf andere Krankheiten insgesamt kosteneffizient ist, der Austausch von Latexhandschuhen durch Allergenfreie in Kliniken zeigt sich ebenfalls als kosteneinsparend. Die Möglichkeiten des Arbeitgebers sich der auferlegten Fürsorgepflicht zu entbinden sind weitestgehend eingeschränkt außer in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Arbeitnehmers oder einem Eintreten von Unzumutbarkeit des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber durch sehr häufige Fehlzeiten. Die Kündigung bleibt dann aber auch meist der einzig praktikable Weg. Allergien und damit verbundene Arbeitsunfähigkeiten existieren, damit auch tatsächlich hohe Kosten für Unternehmen. Determinanten hierfür kommen zwar überwiegend aus dem Privat und Sozialbereich, die für ihn entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber aber weitestgehend als zumutbar und gegeben zu akzeptieren.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Arbeitsunfähigkeit Allergien Berufsunfähigkeit Arbeitsschutz Gesundheit Präsentismus Fürsorgepflicht
Autor*innen
Florian Christoph Alexander Graßl
Haupttitel (Deutsch)
Determinanten der Arbeitsunfähigkeit bei Allergien
Hauptuntertitel (Deutsch)
die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
121 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Oliver Fabel
Klassifikationen
71 Soziologie > 71.04 Ausbildung, Beruf, Organisationen ,
85 Betriebswirtschaft > 85.50 Personalwirtschaft, Arbeitsökonomik: Allgemeines ,
85 Betriebswirtschaft > 85.62 Personalwesen ,
86 Recht > 86.77 Arbeitsrecht: Sonstiges
AC Nummer
AC09595535
Utheses ID
19482
Studienkennzahl
UA | 066 | 915 | |
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