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Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit Behinderungen
Untersuchung der Barrierefreiheit der Universität Wien Website mittels Evaluation anhand von Accessibility-Richtlinien
Christina Höglinger
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft
Betreuer*in
Christian Swertz
DOI
10.25365/thesis.21905
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29920.30866.270969-8
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Gesetzesgrundlage fordert Barrierefreiheit für jeden Menschen,
speziell für Personen mit Behinderungen. Die Rechte von Menschen mit
Behinderungen werden national im österreichischen Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
(vgl. österreichisches Bundesbehindertengleichstellungsgesetz,
2012) geregelt sowie international in der UNKonvention
(vgl. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen, o. J.) festgehalten. Im universitären Rahmen existiert im
österreichischen Universitätsgesetz ein Leitsatz, welcher die nationalen
Hochschulen dazu verpflichtet, Studierende mit Behinderungen speziell
zu berücksichtigen (vgl. Österreichisches Universitätsgesetz, 2012, Paragraph
2 Ziffer 11). Ausgehend von der internationalen, österreichischen
sowie universitären Rechtslage soll das Thema der Barrierefreiheit
an der Universität Wien problematisiert und untersucht werden.
Bezüglich der Untersuchung der Barrierefreiheit wird in dieser Masterarbeit
der Fokus auf Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien
gelegt. Dieses Hauptaugenmerk basiert auf der
Entwicklung der Gesellschaft von einer Industrie- zu einer Informations-/
Wissensgesellschaft bei der die Komponente Information immer
mehr an Relevanz gewinnt. Die Ablösung der Industrie durch das Wissen
hat nicht nur Auswirkung auf die Gesellschaft, sondern auch auf die
Bildung. Dabei sind die Bedingungen, Methoden, sowie Inhalte von und
Anforderungen an Bildung betroffen. (vgl. Pfeffer-Hoffman, 2007) Somit
stellt das Aufkommen der Informations- und Kommunikationstechnolo91
gien in Zusammenhang mit dem Gesellschaftswandel einen ausschlaggebenden
Faktor für die Bildung dar.
Ausgehend vom Gesellschaftswandel und dessen Bedingungen für den
Bildungssektor wird die Barrierefreiheit der Website der Universität
Wien als Informations- und Kommunikationstechnologie für Studenten,
zukünftige Studierende, Wissenschaftlern sowie für jeden Menschen,
der Informationen über die Universität Wien sucht und durch Behinderungen
bei der Nutzung eingeschränkt ist, untersucht.
Die Untersuchung überprüft, ob Barrieren bei der Nutzung der von der
Universität Wien eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnologien
existieren. Dabei wird die Untersuchung der Barrierefreiheit
auf die Website der Universität Wien und auf eine Evaluierung dieser
beschränkt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit im speziellen die Bewertung
der Website geschieht mit der Absicht, die Universität Wien
hinsichtlich des gesetzlichen Leitsatzes, dass sie sich dazu verpflichtet
Studierende mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen, zu beurteilen.
Infolge dessen wird bewertet, ob die Universität Wien Nutzer mit
Behinderungen an der Teilhabe der Kommunikationsgemeinschaft und
der Beschaffung von Informationen hindert oder unterstützt.
Die Bewertung also Evaluierung der Barrierefreiheit der Website der
Universität Wien wird anhand von Accessibility-Richtlinien durchgeführt.
Werden diese Richtlinien bei der Erstellung einer Website berücksichtigt
wird dadurch die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit gefördert.
Diesbezüglich werden im ersten Schritt Kriterien mittels der
Accessibility-Richtlinien formuliert. Im zweiten Schritt wird ein Kriterienkatalog
erstellt, mit welchem die Evaluierung vorgenommen wird.
Das Ergebnis der Evaluation stellt der ausgewertete Kriterienkatalog
dar, anhand dessen die Barrierefreiheit des Webauftritts der Universität
Wien beurteilt wird.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Accessibility Barrierefreiheit Behinderung Disability Studies Menschenrechte UN-Konvention Informationstechnologien Kommunikationstechnologien Evaluation Kriterienkatalog
Autor*innen
Christina Höglinger
Haupttitel (Deutsch)
Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit Behinderungen
Hauptuntertitel (Deutsch)
Untersuchung der Barrierefreiheit der Universität Wien Website mittels Evaluation anhand von Accessibility-Richtlinien
Paralleltitel (Englisch)
Accessibility of information and communication technologies for disabled persons ; accessibility-research of the University of Vienna website by an evaluation on the basis of accessibility-guidelines
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
III, 93 S. : Ill., Kt.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Christian Swertz
Klassifikation
80 Pädagogik > 80.34 Sonderpädagogik: Sonstiges
AC Nummer
AC10519810
Utheses ID
19567
Studienkennzahl
UA | 066 | 848 | |
