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Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit Behinderungen
Untersuchung der Barrierefreiheit der Universität Wien Website mittels Evaluation anhand von Accessibility-Richtlinien
Christina Höglinger
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft
Betreuer*in
Christian Swertz
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.21905
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29920.30866.270969-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die Gesetzesgrundlage fordert Barrierefreiheit für jeden Menschen, speziell für Personen mit Behinderungen. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden national im österreichischen Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (vgl. österreichisches Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, 2012) geregelt sowie international in der UNKonvention (vgl. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, o. J.) festgehalten. Im universitären Rahmen existiert im österreichischen Universitätsgesetz ein Leitsatz, welcher die nationalen Hochschulen dazu verpflichtet, Studierende mit Behinderungen speziell zu berücksichtigen (vgl. Österreichisches Universitätsgesetz, 2012, Paragraph 2 Ziffer 11). Ausgehend von der internationalen, österreichischen sowie universitären Rechtslage soll das Thema der Barrierefreiheit an der Universität Wien problematisiert und untersucht werden. Bezüglich der Untersuchung der Barrierefreiheit wird in dieser Masterarbeit der Fokus auf Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien gelegt. Dieses Hauptaugenmerk basiert auf der Entwicklung der Gesellschaft von einer Industrie- zu einer Informations-/ Wissensgesellschaft bei der die Komponente Information immer mehr an Relevanz gewinnt. Die Ablösung der Industrie durch das Wissen hat nicht nur Auswirkung auf die Gesellschaft, sondern auch auf die Bildung. Dabei sind die Bedingungen, Methoden, sowie Inhalte von und Anforderungen an Bildung betroffen. (vgl. Pfeffer-Hoffman, 2007) Somit stellt das Aufkommen der Informations- und Kommunikationstechnolo91 gien in Zusammenhang mit dem Gesellschaftswandel einen ausschlaggebenden Faktor für die Bildung dar. Ausgehend vom Gesellschaftswandel und dessen Bedingungen für den Bildungssektor wird die Barrierefreiheit der Website der Universität Wien als Informations- und Kommunikationstechnologie für Studenten, zukünftige Studierende, Wissenschaftlern sowie für jeden Menschen, der Informationen über die Universität Wien sucht und durch Behinderungen bei der Nutzung eingeschränkt ist, untersucht. Die Untersuchung überprüft, ob Barrieren bei der Nutzung der von der Universität Wien eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnologien existieren. Dabei wird die Untersuchung der Barrierefreiheit auf die Website der Universität Wien und auf eine Evaluierung dieser beschränkt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit im speziellen die Bewertung der Website geschieht mit der Absicht, die Universität Wien hinsichtlich des gesetzlichen Leitsatzes, dass sie sich dazu verpflichtet Studierende mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen, zu beurteilen. Infolge dessen wird bewertet, ob die Universität Wien Nutzer mit Behinderungen an der Teilhabe der Kommunikationsgemeinschaft und der Beschaffung von Informationen hindert oder unterstützt. Die Bewertung also Evaluierung der Barrierefreiheit der Website der Universität Wien wird anhand von Accessibility-Richtlinien durchgeführt. Werden diese Richtlinien bei der Erstellung einer Website berücksichtigt wird dadurch die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit gefördert. Diesbezüglich werden im ersten Schritt Kriterien mittels der Accessibility-Richtlinien formuliert. Im zweiten Schritt wird ein Kriterienkatalog erstellt, mit welchem die Evaluierung vorgenommen wird. Das Ergebnis der Evaluation stellt der ausgewertete Kriterienkatalog dar, anhand dessen die Barrierefreiheit des Webauftritts der Universität Wien beurteilt wird.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Accessibility Barrierefreiheit Behinderung Disability Studies Menschenrechte UN-Konvention Informationstechnologien Kommunikationstechnologien Evaluation Kriterienkatalog
Autor*innen
Christina Höglinger
Haupttitel (Deutsch)
Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit Behinderungen
Hauptuntertitel (Deutsch)
Untersuchung der Barrierefreiheit der Universität Wien Website mittels Evaluation anhand von Accessibility-Richtlinien
Paralleltitel (Englisch)
Accessibility of information and communication technologies for disabled persons ; accessibility-research of the University of Vienna website by an evaluation on the basis of accessibility-guidelines
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
III, 93 S. : Ill., Kt.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Christian Swertz
Klassifikation
80 Pädagogik > 80.34 Sonderpädagogik: Sonstiges
AC Nummer
AC10519810
Utheses ID
19567
Studienkennzahl
UA | 066 | 848 | |
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