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Der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG 1988
Marlene Velecky
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Betreuer*in
Eduard Lechner
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.22374
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29177.58168.964761-1
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Ziel dieser Diplomarbeit war die Darstellung der gesetzlichen Gestaltung und die Ausarbeitung von möglichen Problematiken im Zusammenhang mit der Anwendung des Gewinnfreibetrages gem. § 10 EStG 1988. Da der Gewinnfreibetrag auf den vorigen Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG 1988 aufbaut, wird auf die gesetzliche Gestaltung und für den späteren Gewinnfreibetrag relevante Problematiken dieser steuerlichen Begünstigung kurz eingegangen. Bei der Darstellung des Freibetrages für investierte Gewinne wird vordergründig auf Abweichungen zum Gewinnfreibetrag eingegangen und bei gleichen Regelungen auf den Gewinnfreibetrag verwiesen. Der Gewinnfreibetrag kann von natürlichen Personen, welche betriebliche Einkünfte erzielen, in Anspruch genommen werden. Als Bemessungsgrundlage wird der steuerliche Gewinn herangezogen und diese anhand der gestaffelten Prozentsätze zum Freibetrag multipliziert. Für die ersten € 30.000,00 des Gewinnes kann ein Grundfreibetrag, welcher keine Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter erfordert gewinnmindernd abgesetzt werden. Für darüber hinausgehende Gewinne bis einschließlich € 580.000,00 kann der Steuerpflichtige den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag anwenden. Dieser erfordert Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter als Deckung. Der Gewinnfreibetrag ist pro Kalenderjahr und Steuerpflichtigen mit € 45.350,00 gedeckelt. Aufgrund der Staffelung des Prozentsatzes abhängig vom Gewinn und des Begrenzung des Gewinnfreibetrages der Höhe nach ist insbesondere bei der Ermittlung des Gewinnfreibetrages im Zuge einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder beim Vorliegen mehrerer betrieblicher Einkunftsquellen der einfach wirkende Gewinnfreibetrag relativ komplex. Da Bilanzierer den Gewinnfreibetrag ebenfalls gewinnmindernd absetzen können und dieser wiederum die Beiträge zur Sozialversicherung beeinflusst, wirkt sich dieser auf die Bildung der Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus. Zur Berechnung der Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge muss daher die Annäherungsrechnung angewandt werden. Der Freibetrag für investierte Gewinne als Vorgängerregelung, auf welchem der Gewinnfreibetrag basiert, unterscheidet sich von diesem hauptsächlich aufgrund des Anwendungsbereiches und der Höhe, sowie, dass für den Freibetrag für investierte Gewinne immer ein Investitionserfordernis besteht. In weiterer wird dann noch auf den Zweck der Einführung des Gewinnfreibetrages eingegangen und die Erfüllung dessen untersucht. Zum Schluss der Arbeit soll dann der Gewinnfreibetrag in der Schlussfolgerung nochmals in Hinblick auf die Auswirkungen in der Praxis der Steuerberatung und die drastische Kürzung durch das 1. StabG 2012 kritisch betrachtet werden.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Gewinnfreibetrag Freibetrag für investierte Gewinne 1. Stabilitätsgesetz 2012 GSVG-Rückstellung
Autor*innen
Marlene Velecky
Haupttitel (Deutsch)
Der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG 1988
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
V, 69 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Eduard Lechner
Klassifikationen
85 Betriebswirtschaft > 85.25 Betriebliches Rechnungswesen ,
85 Betriebswirtschaft > 85.27 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Betriebliches Prüfungswesen ,
86 Recht > 86.73 Steuerrecht
AC Nummer
AC09597139
Utheses ID
19985
Studienkennzahl
UA | 157 | | |
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