Detailansicht
Der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG 1988
Marlene Velecky
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Betreuer*in
Eduard Lechner
DOI
10.25365/thesis.22374
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29177.58168.964761-1
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Ziel dieser Diplomarbeit war die Darstellung der gesetzlichen Gestaltung und die
Ausarbeitung von möglichen Problematiken im Zusammenhang mit der Anwendung
des Gewinnfreibetrages gem. § 10 EStG 1988. Da der Gewinnfreibetrag auf den
vorigen Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG 1988 aufbaut, wird auf
die gesetzliche Gestaltung und für den späteren Gewinnfreibetrag relevante
Problematiken dieser steuerlichen Begünstigung kurz eingegangen. Bei der
Darstellung des Freibetrages für investierte Gewinne wird vordergründig auf
Abweichungen zum Gewinnfreibetrag eingegangen und bei gleichen Regelungen auf
den Gewinnfreibetrag verwiesen.
Der Gewinnfreibetrag kann von natürlichen Personen, welche betriebliche Einkünfte
erzielen, in Anspruch genommen werden. Als Bemessungsgrundlage wird der
steuerliche Gewinn herangezogen und diese anhand der gestaffelten Prozentsätze
zum Freibetrag multipliziert. Für die ersten € 30.000,00 des Gewinnes kann ein
Grundfreibetrag, welcher keine Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter erfordert
gewinnmindernd abgesetzt werden. Für darüber hinausgehende Gewinne bis
einschließlich € 580.000,00 kann der Steuerpflichtige den investitionsbedingten
Gewinnfreibetrag anwenden. Dieser erfordert Investitionen in begünstigte
Wirtschaftsgüter als Deckung. Der Gewinnfreibetrag ist pro Kalenderjahr und
Steuerpflichtigen mit € 45.350,00 gedeckelt.
Aufgrund der Staffelung des Prozentsatzes abhängig vom Gewinn und des
Begrenzung des Gewinnfreibetrages der Höhe nach ist insbesondere bei der
Ermittlung des Gewinnfreibetrages im Zuge einer Beteiligung an einer
Mitunternehmerschaft oder beim Vorliegen mehrerer betrieblicher Einkunftsquellen der
einfach wirkende Gewinnfreibetrag relativ komplex.
Da Bilanzierer den Gewinnfreibetrag ebenfalls gewinnmindernd absetzen können und
dieser wiederum die Beiträge zur Sozialversicherung beeinflusst, wirkt sich dieser auf
die Bildung der Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge aus. Zur Berechnung
der Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge muss daher die
Annäherungsrechnung angewandt werden.
Der Freibetrag für investierte Gewinne als Vorgängerregelung, auf welchem der
Gewinnfreibetrag basiert, unterscheidet sich von diesem hauptsächlich aufgrund des
Anwendungsbereiches und der Höhe, sowie, dass für den Freibetrag für investierte
Gewinne immer ein Investitionserfordernis besteht.
In weiterer wird dann noch auf den Zweck der Einführung des Gewinnfreibetrages
eingegangen und die Erfüllung dessen untersucht. Zum Schluss der Arbeit soll dann
der Gewinnfreibetrag in der Schlussfolgerung nochmals in Hinblick auf die
Auswirkungen in der Praxis der Steuerberatung und die drastische Kürzung durch das
1. StabG 2012 kritisch betrachtet werden.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Gewinnfreibetrag Freibetrag für investierte Gewinne 1. Stabilitätsgesetz 2012 GSVG-Rückstellung
Autor*innen
Marlene Velecky
Haupttitel (Deutsch)
Der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG 1988
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
V, 69 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Eduard Lechner
AC Nummer
AC09597139
Utheses ID
19985
Studienkennzahl
UA | 157 | | |