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Die Direktvergabe
ein unlösbares Problem
Tobias Tretzmüller
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Bernhard Raschauer
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.23077
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29364.04611.767555-1
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Bei der Direktvergabe stehen sich zwei grundliegende Interessen gegenüber. Einerseits besteht das Interesse einen öffentlichen Auftrag rasch und ohne großen finanziellen Aufwand vergeben zu können. Auf der anderen Seite besteht auch bei der Vergabe von Bagatellaufträgen das Interesse auf ein faires und nicht diskriminierendes Vergabeverfahren. Ersteres besteht vor allem von Seiten des öffentlichen Auftraggebers. Durch die schnelle, unkomplizierte und wenig kostenintensive direkte Auftragsvergabe kann sich dieser Verwaltungskosten ersparen. Er muss keine Leistungsbeschreibung erstellen, keine Angebote prüfen und – vor allem – kein langwieriges Vergabeverfahren durchführen. In Zeiten der Wirtschafts-, und Finanzkrise muss der Staat sparen. Daher müssen Einsparungen im Bereich des Verwaltungsapparates forciert werden. Die direkte Vergabe von öffentlichen Aufträgen stellt diesbezüglich ein geeignetes Instrument dar. Dabei darf jedoch das Interesse auf ein faires Vergabeverfahren nicht zu kurz kommen. Dafür sprechen unions-, und verfassungsrechtliche sowie auch wirtschaftsordnungspolitische Argumente. Staatliches Handeln darf in einer demokratischen Gesellschaft nicht willkürlich erfolgen. Daher muss dessen Handeln publik und transparent geschehen. Nur so kann ein effizienter Rechtsschutz für den Bürger gewährleistet werden. Leider lassen sich diese beiden Interessen – einerseits das „Kosteneinsparungsinteresse“ und andererseits das Interesse auf ein faires Vergabeverfahren – nur schwer miteinander verbinden. Will man den Rechtsschutz des übergangenen Bieters erhöhen, so muss die Transparenz des Vergabeverfahrens gesteigert werden. Dadurch entstehen der öffentlichen Hand jedoch wiederum erhöhte Ausgaben. Will man Kosten einsparen, indem man den Vergabeakt unkompliziert und rasch durchführt, kommt der Rechtsschutz zu kurz. Der Gesetzgeber muss somit einen Mittelweg finden um eine Balance zwischen diesen divergierenden Anliegen zu gestalten. Im Zuge dieser Dissertation möchte ich die vorhandenen Problembereiche aufzeigen, analysieren und Verbesserungsvorschläge gestalten.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Direktvergabe Vergaberecht Rechtsschutz BVergG-Novelle 2012
Autor*innen
Tobias Tretzmüller
Haupttitel (Deutsch)
Die Direktvergabe
Hauptuntertitel (Deutsch)
ein unlösbares Problem
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
211
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Josef Aicher ,
Christian Piska
Klassifikation
86 Recht > 86.83 Öffentliches Recht: Sonstiges
AC Nummer
AC10671382
Utheses ID
20634
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
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