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Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
ein Vergleich zwischen den österreichischen und den deutschen Gesetzesvorschriften
Marjan Yavari
Art der Arbeit
Magisterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Betreuer*in
Otto Altenburger
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.23123
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29425.67196.332061-6
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Gewährleistung der Glaubhaftigkeit und Zuverlässigkeit des Urteils des Abschlussprüfers ist seine Unabhängigkeit. Mit ihr steht und fällt die Qualität der Prüfung. Sie ist Garant für eine objektive, neutrale Bewertung der Unternehmensangaben, mit anderen Worten die tragende Säule für die als Hauptelement herausgestellte prüferische Urteilsfreiheit. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Frage der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers vor dem Hintergrund österreichischer und deutscher Regelungen behandelt und analysiert. Die Arbeit gliedert sich wie folgt: Zunächst werden die historischen Hintergründe und die Rolle der Europäischen Union, die zur Moder¬nisierung der Vorschriften geführt haben, kurz beleuchtet. Anschließend wird unter Bezugnahme auf die entsprechenden Gesetzesstellen eine klare Definition der Unabhängigkeit des Abschluss¬prüfers aufgestellt, die im weiteren Vorgehen für die Ausschlusstatbestände für den Abschlussprüfer oder für die Mitglieder sei¬nes Netzwerks von Bedeutung ist. Es werden die Neuregelungen bezüglich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die im Zuge des URÄG 2008 und BilMoG im UGB bzw. HGB Einzug gehalten haben, dar¬gestellt. Im Hauptabschnitt der Arbeit wird schließlich auf die wichtigsten Einzelfragen der Unabhän¬gigkeit eingegangen und ein Vergleich zwischen den Unabhängigkeitsbestimmungen des UGB und des HGB gezogen. Die Reform der gesetzlichen Bestimmungen in Österreich (URÄG 2008) bzw. Deutschland (Bil-MoG) sollte eine Nachbesserung der existierenden Regelungen, die die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers betreffen, vor allem für die kapitalmarktorientierten Unternehmen bewir¬ken. Durch das URÄG 2008 bzw. BilMoG wurde eine Erweiterung der Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers vollzogen. Die Anforderungen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wurden durch das URÄG 2008 bzw. BilMoG weiter verschärft, dies besonders durch die Implementierung der Generalnorm der Besorgnis der Befangenheit i.S.d. § 271 Abs. 1 UGB bzw. § 319 Abs. 2 HGB sowie durch den Netzwerktatbestand in § 271b UGB bzw. § 319b HGB als Umsetzung der Abschlussprüfungs-RL auf Ebene der Europäischen Union.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
the independence of the auditor
Schlagwörter
(Deutsch)
Unabhängigikeit des Abschlussprüfers nach UGB/HGB
Autor*innen
Marjan Yavari
Haupttitel (Deutsch)
Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Hauptuntertitel (Deutsch)
ein Vergleich zwischen den österreichischen und den deutschen Gesetzesvorschriften
Paralleltitel (Englisch)
The independence of the auditor ; a comparison between the Austrian and German legislation
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
VIII, 82 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Otto Altenburger
Klassifikation
85 Betriebswirtschaft > 85.27 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Betriebliches Prüfungswesen
AC Nummer
AC09603579
Utheses ID
20680
Studienkennzahl
UA | 066 | 915 | |
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