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"Arisierung" und Restitution der Wiener Apotheken
Benedikt Zanzinger
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Wolfgang Neugebauer
DOI
10.25365/thesis.24962
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29501.84720.871065-3
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Arisieung der Wiener Apotheken wurde in relativ kurzer Zeit abgeschlossen und umfasste 84 Apotheken, die zum Zeitpunkt des „Anschlusses“ im März 1938 in jüdischem Besitz waren. Viele der jüdischen Apotheker waren Anfang des 20. Jahrhunderts, im Zuge der durch den Weltkreig ausgelösten Migrationswellen, nach Wien gekommen. Der aufkeimende Antisemitismus in Wien und schließlich die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich im Jahr 1938 bedeutete für die jüdischen PharmazeutInnen die Aufgabe ihres Berufes und die Flucht aus Österreich. Mehr als die Hälfte der ApothekerInnen konnte aus Österreich fliehen, dennoch fielen eine große Anzhahl dem nationalsozialistischen Regime zum Opfer. Nach dem „Anschluss“ wurden rasch antijüdische Gesetze erlassen, die es jüdischen StudentInnen verbot, das Studium weiter zu verfolgen. Darüberhinaus waren sie nicht mehr berechtigt, einer Tätigkeit in der Apotheke nachzugehen. Apothekenbesitzer mussten ihre Anteilsrechte verkaufen, die zum Betrieb einer Apotheke benötigten Konzessionen verfielen schließlich. Die zur Organisation der Arisierung eingerichtete Vermögensverkehrsstelle zwang die jüdischen Apotheker zum Verkauf ihrer Apotheken, der Kaufpreis sowie der Käufer wurden festgelegt. Die Käufer wiederum mussten ihre politische, fachliche, charakterliche und finanzielle Eignung vorweisen, um als Käufer einer Apotheke in Frage zu kommen. Langjährige Mitgliedschaft in der NSDAP sowie Verdienste für die Partei waren von Vorteil, um als Käufer in Erscheinung zu treten. Die VVSt vergab auch Kredite, um finanzschwache Ariseure beim Kauf zu unterstützen. Der festgelegte und nach unten gedrückte Kaufpreis wurde auf ein Sperrkonto eingezahlt, der zum Kauf gezwungene Apotheker konnte monatlich nur über einen kleine Teil des Kapitals verfügen. Bei Flucht oder Deportation verfiel das Vermögens gemäß der 11.Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Nach dem Ende des 2. Weltkriegs installierte die Provisorische Regierung Österreich Sondergerichte, die unter zu Hilfe nahme von Sondergesetzen, nationalsozialistische Verbrechen verfolgen und ahnden sollten. Vor den Volksgerichten mussten sich die Ariseure verantworten, sie wurden in der Regel auch wegen ihrer illegalen Zugehörigkeit zur NSDAP zwischen 1934 und 1938 angeklagt. Das Schicksal der 1938 entzogenen Apotheken wurde, wie auch im Falle anderer entzogener Vermögen, in speziellen Rückstellungsgesetzen geregelt. Waren die Besitzer der Apotheke gestorben, führten deren Angehörigen die Verhandlungen über die Rückstellung der Unternehmen. In zeitlich aufwendigen Verfahren wurden die Apotheken den ehemaligen Besitzern oder deren Erben zurückgestellt, oftmals unter der Voraussetzung einer Ausgleichszahlung. Der geleistete Kaufpreis musste zu einem Teil rückersattet werden, auch wenn die zum Verkauf genötigten Apotheker niemals über den Kaufpreis verfügen konnten.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Arisierung Apotheken Volksgericht Restitution Rückstellungskommission
Autor*innen
Benedikt Zanzinger
Haupttitel (Deutsch)
"Arisierung" und Restitution der Wiener Apotheken
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
110 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Wolfgang Neugebauer
Klassifikation
15 Geschichte > 15.24 Zweiter Weltkrieg
AC Nummer
AC10720538
Utheses ID
22310
Studienkennzahl
UA | 312 | | |