Detailansicht
Wenn zwei das Gleiche tun ...
zur Bedeutung von Geschlecht in den Rechtsgutachten von Dr. Johann Carl Seyringer
Beatrix Anna Maria Emperer-Raab
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Andrea Griesebner
DOI
10.25365/thesis.25053
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29098.00945.423770-5
Link zu u:search
(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Arbeit geht auf Basis von Rechtsgutachten des Linzer Rechtsgelehrten Johann Carl Seyringer (1654 – 1729) der Frage nach, welche geschlechtliche Markierungen in den Gutachten vorgenommen wurden und inwieweit diese Markierungen Einfluss auf die Beweisführung und im Besonderen auf den Urteilsvorschlag von Dr. Seyringer hatten. Geschlecht als relationale Kategorie konzipiert, steht die Interaktionen dieser Kategorie mit anderen maßgeblichen Kategorien wie Alter, Familienstand und sozialem Stand im Zentrum der Analyse. Nach der Vorstellung der Textsorte Rechtsgutachten wird der typische Aufbau der Gutachten von Johann Carl Seyringer und die von ihm hauptsächlich als Rechtsgrundlage verwendete Landgerichtsordnung für Österreich ob der Enns von 1675, Leopoldina präsentiert. Vor dieser Folie und unter Einbeziehung von Forschungsergebnissen aus der Kriminalitäts- und Geschlechtergeschichte werden ausgewählte Rechtsgutachten im Hinblick auf die Wiedergabe der Tatbestandsmerkmale, die Beweisführung in den rationes dubitandi, rationes decidendi und rationes refutandi und den Urteilsvorschlag analysiert. Diese Fallbeispiele werden im Hauptteil der Arbeit in drei Kapiteln vorgestellt, die die Positionen der beteiligten Personen vor Gericht widerspiegeln: Männer und Frauen standen einander bei Anklagen wegen des Delikts „Notzucht“ als Täter und Opfer gegenüber. Bei Prozessen wegen aller anderen kriminalisierten sexuellen Praktiken wie bei dem in dieser Arbeit herangezogenen Delikt Ehebruch standen Männer und Frauen gleichzeitig als DelinquentInnen vor Gericht. Aus jenen Delikten, für die in der Leopoldina Männer oder Frauen als Täter/Täterin imaginiert wurden, wurde auf Grund der Quellenlage das Delikt Diebstahl ausgewählt. An Hand von zehn Fallbeispielen wird in beschreibender Herangehensweise die Beweisführung durch Johann Carl Seyringer rekonstruiert und aufgezeigt, wann und mit welchen Argumenten und Konsequenzen das Geschlecht der DelinquentInnen für die Beurteilung ihrer devianten Praktiken herangezogen wurde. In einem zweiten Analyseschritt wird die geschlechtliche Markierung mit anderen Kategorien in Relation gesetzt. Das letzte Kapitel der Arbeit stellt den Prozess gegen Margaretha Öttlin vor dem Hofgericht in Lambach in den Mittelspunkt. Vor dem Hintergrund der Prozessakten können die von Johann Carl Seyringer dazu erstellten Gutachten analysiert und die von der NÖ-Regierung daran geübte Kritik präsentiert. Abschließend wird der Versuch unternommen, eine These über die Entstehung dieser Gutachtersammlung zu begründen.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Johann Carl Seyringer Rechtsgutachten Kategorie Geschlecht 18. Jahrhundert
Autor*innen
Beatrix Anna Maria Emperer-Raab
Haupttitel (Deutsch)
Wenn zwei das Gleiche tun ...
Hauptuntertitel (Deutsch)
zur Bedeutung von Geschlecht in den Rechtsgutachten von Dr. Johann Carl Seyringer
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
131 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Andrea Griesebner
Klassifikation
15 Geschichte > 15.07 Kulturgeschichte
AC Nummer
AC10707201
Utheses ID
22389
Studienkennzahl
UA | 312 | | |