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Die Vertretung psychisch kranker und geistig behinderter Personen bei der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen
bedeutende Rechtsentwicklungen seit dem 19. Jahrhundert
Elke Ziebart-Schroth
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Michael Memmer
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.25151
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29880.94086.965670-0
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
In den letzten Jahren sind einige gesetzliche Bestimmungen geschaffen worden, durch die nun endgültig geklärt wurde, wann psychisch kranke und geistig behinderte Patienten selbst eine Entscheidung hinsichtlich ihrer medizinischen Behandlung treffen können. Dazu wurde durch das Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 (aber auch bereits durch das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001) festgelegt, dass die Einsichts- und Urteilsfähigkeit das ausschlaggebende Kriterium dafür ist. Ist ein behinderter Patient einsichts- und urteilsfähig, so kann er selbst die Behandlungsentscheidung treffen, sogar wenn es sich dabei um eine schwerwiegende medizinische Behandlung handelt und/oder für ihn eine Sachwalterschaft besteht. Lediglich, wenn es dem Betroffenen an der erforderlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit mangelt, ist der Sachwalter dazu berufen, an seiner Stelle eine Entscheidung zu treffen. Im Rahmen dieser Dissertation sollen jedoch nicht nur die jüngsten gesetzlichen Regelungen dargestellt werden, sondern die heutige Rechtslage auch vom historischen Aspekt her betrachtet werden. In diesem Teil der Arbeit findet eine Auseinandersetzung mit jenen Entwicklungen statt, durch die eine Rechtslage, wie die heute aktuelle, erst möglich wurde. In diesem Zusammenhang wird gezeigt, seit wann die Einwilligung des Patienten überhaupt eine Rolle für die ärztliche Vornahme von medizinischen Behandlungen spielt bzw wie sich die Bedeutung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit als entscheidende Voraussetzung für die Einwilligungsfähigkeit durchgesetzt hat. Da die Vertretung durch den Sachwalter auch nach heutiger Rechtslage häufig bei Behandlungsentscheidungen erforderlich ist – eben, wenn es dem Betroffenen an der Einsichts- und Urteilsfähigkeit mangelt – beschäftigt sich, aufgrund des historischen Bezugs, die Arbeit auch mit der Entwicklung der Gesetzeslage in diesem Rechtsbereich. Ausgehend vom ABGB 1811 über die Entmündigungsordnung 1916 bis hin zum Sachwaltergesetz 1983 und den Änderungen durch das Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 wird die Rechtsentwicklung dazu dargestellt. All die angesprochenen Entwicklungen wurden bedeutend geprägt und beeinflusst von Veränderungen im Bereich der Medizin, des Arzt - Patienten -Verhältnisses und des Umgangs mit behinderten Menschen. Deshalb befasst sich ein Abschnitt als Grundlage mit der Beschreibung dieser geänderten Verhältnisse. Abschließend wird noch auf Alternativen (va Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) aufmerksam gemacht, die (auch) behinderte Personen in die Lage versetzen können, für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit der Fremdbestimmung durch einen Sachwalter zu entgehen, indem im Vorfeld einer Erkrankung die Möglichkeit ergriffen wird, selbstbestimmte Entscheidungen hinsichtlich medizinischer Behandlungen zu treffen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
medizinische Behandlung behinderter Personen Einwilligung bei medizinischen Behandlungen Medizinische Behandlung im Wandel der Zeit Arzt-Patienten-Verhältnis gesetzliche Vertretung psychisch kranker und geistig behinderter Personen bei medizinischen Behandlungen Entmündigungsordnung 1916 Sachwaltergesetz 1983 Sachwalterrechtsänderungsgesetz 2006 Einsichts- und Urteilsfähigkeit Alterna
Autor*innen
Elke Ziebart-Schroth
Haupttitel (Deutsch)
Die Vertretung psychisch kranker und geistig behinderter Personen bei der Einwilligung zu medizinischen Behandlungen
Hauptuntertitel (Deutsch)
bedeutende Rechtsentwicklungen seit dem 19. Jahrhundert
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
228 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Michael Memmer ,
Christian Kopetzki
Klassifikationen
44 Medizin > 44.01 Geschichte der Medizin ,
86 Recht > 86.01 Geschichte der Rechtswissenschaft ,
86 Recht > 86.09 Rechtsgeschichte ,
86 Recht > 86.11 Römisches Recht ,
86 Recht > 86.18 Privatrecht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.56 Gesundheitsrecht, Lebensmittelrecht
AC Nummer
AC10720766
Utheses ID
22474
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1