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Die Informationspflichten der Verbraucherrechterichtlinie
Sophie Neuner
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Brigitta Zöchling-Jud
DOI
10.25365/thesis.25248
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29109.02009.593059-9
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Inhalt der vorliegenden Arbeit ist die umfassende Untersuchung der Informationspflichten der Verbraucherrechterichtlinie (Richtlinie 2011/83/EG), welche im November 2011 in Kraft trat und deren Bestimmungen grundsätzlich der Vollharmonisierung unterliegen sollen. Im Hinblick auf das Umsetzungserfordernis der Richtlinie werden die Auswirkungen, die diese auf das österreichische Recht haben werden, erörtert.Nach Darstellung des (allgemeinen) Anwendungsbereichs sowie des Aufbaus
der Richtlinie werden zunächst die „Allgemeinen Informationspflichten“ ihres Art 5, welche der Unternehmer künftig bei sämtlichen Verbraucherverträgen, die nicht im
Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, einzuhalten hat, behandelt. Diesen kommt erhebliche Bedeutung zu, zumal im österreichischen Recht bisher keine entsprechenden Informationspflichten vorgesehen sind. Zunächst werden
der Anwendungsbereich der Bestimmung aufgezeigt und die einzelnen Informationsgegenstände detailliert dargestellt. Sodann werden die Art und Weise, auf welche dem Verbraucher die Informationen zukommen müssen sowie formale Anforderungen an die Informationserteilung erörtert. Der Anpassungsbedarf im österreichischen Recht wird aufgezeigt und bewertet. In ähnlicher Weise werden im nächsten Teil der Arbeit die „besonderen Informationspflichten“, die der Unternehmer nach Art 6 der VR-RL künftig bei FAV und AGV einzuhalten hat, behandelt. Nach Darstellung und Analyse des Schutzzwecks und
des Anwendungsbereichs der Bestimmung wird die betreffende bisherige österreichische Rechtslage im Überblick aufgezeigt. Die einzelnen Informationsgegenstände, welche bei AGV und FAV wesentlich umfassender sind, als bei allgemeinen Verbraucherverträgen,werden ebenfalls im Detail beschrieben. Sowohl Art und Weise der Informationserteilung, als auch die formalen Anforderungen daran unterscheiden sich wesentlich
von jenen der allgemeinen Informationspflichten. Den Unternehmer trifft bei FAV und AGV künftig auch eine nachvertragliche Bestätigungspflicht, welche ebenfalls dargestellt wird. Es wird untersucht, wie die Umsetzung der besonderen Informationspflichten in Österreich erfolgen könnte und welche inhaltlichen Neuerungen sich
dadurch ergeben.
Im nächsten Teil der Arbeit werden weitere (allgemeine) Anforderungen an die Informationserteilung erörtert: geklärt wird, wie die einzelnen Informationen darzustellen
sind und in welcher Sprache sowie zu welchem Zeitpunkt der Unternehmer sie dem Verbraucher zur Verfügung stellen muss.
Im letzten Teil werden die Rechtsfolgen bei Verletzung der Informationspflichten durch den Unternehmer erörtert. Zunächst werden jene „Sanktionen“ beschrieben,
welche die Richtlinie bei Nicht- bzw Falscherteilung der Informationen selbst vorgibt. Zumal die Durchsetzung der Pflichten im Wesentlichen den einzelnen Mitgliedsstaaten
überlassen ist, werden auch die Rechtsfolgen, die nach derzeitiger österreichischer Rechtslage bei Verletzung der Informationspflichten in Betracht kommen, aufgezeigt.
Es wird zunächst auf eine mögliche Ungültigkeit sowie eine irrtumsrechtliche Anfechtung oder Anpassung des Vertrags durch den Verbraucher eingegangen. Schließlich
werden die Voraussetzungen einer schadenersatzrechtlichen Haftung des Unternehmers
erörtert und gewährleistungsrechtliche Ansprüche des Verbrauchers aufgezeigt.
Eine umfassende Zusammenfassung der Ergebnisse schließt die Arbeit ab.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Informationspflichten Verbraucherrechte-Richtlinie Verbraucherrecht
Autor*innen
Sophie Neuner
Haupttitel (Deutsch)
Die Informationspflichten der Verbraucherrechterichtlinie
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
IX, 193 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Christiane Wendehorst ,
Stefan Perner
Klassifikation
86 Recht > 86.18 Privatrecht: Allgemeines
AC Nummer
AC10725300
Utheses ID
22548
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
