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Politik und Strafjustiz in den Jahren 1933 und 1934
mit beonderer Berücksichtigung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien I
Karina Wächter
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Maria Mesner
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.25787
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30073.89031.853253-1
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Mit der Machtübernahme der Vaterländischen Front in Österreich im Jahr 1933 setzte die neuen Regierung einer ihrer ersten Schritte, um grundlegende Änderungen im Bereich der Strafjustiz anzubahnen. Ausgehend vom neuen Bundesverfassungsgesetz wurden mit Hilfe des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes sukzessive zahlreiche Gesetze modifiziert, um vor allem politische Gegner schnellstmöglich und ohne viel Aufhebens ausschalten zu können. Um dieses Vorhaben umzusetzen, ging die Regierung auf differenzierte Weise vor: Zum einen griff man massiv in die gültige Gesetzgebung ein, und zum anderen wurde damit begonnen, auf subtile Weise Druck auf die Richter auszuüben, damit jene ihre Urteile im Sinne der Regierung fällten. Anhand diverser vorhandener Quellen, wie beispielsweise von Ministerratsprotokollen, der Strafprozessordnung und anhand von diversen, aus jener Geschichtsperiode datierenden Justizverwaltungsakten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien I wird mit Hilfe der einer eingehenden Textanalyse festgestellt, in welche Bereiche der Strafjustiz die Regierung vordrang. Hier wäre vor allem die Geschworenengerichtsbarkeit zu erwähnen, deren ursprünglich in der ersten Republik eingeführte Form nicht einmal annähernd erhalten blieb. Die Abschaffung dieser Verhandlungsart stellt einen bestürzenden Höhepunkt der zahlreichen ‚Justiz-Reformen‘ dar. Auch vor Eingriffen im Bereich der Justizverwaltung schreckte die damalige Regierung nicht zurück - wollte man doch die Option einer direkten Einflußnahme auf Richter realisieren. Dem Wunsch, dass nur ‚vaterlandstreue‘ Richter gewissen Abteilungen und folglich speziellen Verfahren zugeteilt werden konnten, wurde ebenso entsprochen wie der Diskussion um die Aufhebung der richterlichen Unversetzbarkeit. Im Endeffekt gelang es der Regierung durch die Beeinflussung der Strafjustiz ihren Macht- und Einflussbereich um das breite Feld der Strafjustiz zu erweitern, sodass sie ihren politischen Gegnern effektiv Einhalt gebieten konnte. Weiters sollten nicht regierungsfreundlich gesinnte Richter daran gehindert werden, gegen die Regierung und ihre Interessen arbeiten zu können, damit ihren Bestrebungen nichts entgegengesetzt werden konnte.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Strafjusitz Richter Bundesverfassung Gerichtsordnung Justizverwaltung Geschworenengerichtsbarkeit
Autor*innen
Karina Wächter
Haupttitel (Deutsch)
Politik und Strafjustiz in den Jahren 1933 und 1934
Hauptuntertitel (Deutsch)
mit beonderer Berücksichtigung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien I
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
124 S. : Ill.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Maria Mesner
Klassifikationen
15 Geschichte > 15.06 Politische Geschichte ,
86 Recht > 86.01 Geschichte der Rechtswissenschaft
AC Nummer
AC10720307
Utheses ID
23034
Studienkennzahl
UA | 312 | | |
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