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Sprach- und kulturgeschichtlicher Kommentar zum Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dušan
Gordana Stajic
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Georg Holzer
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.26353
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30303.14287.443969-0
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Stefan Uroš IV. Dušan, der aus dem serbischen Herrscherhaus der Nemanjiden stammte, bestieg 1331 den Thron und baute in den folgenden Jahren ein serbisches Großreich auf. 1346 ließ er sich an einem Reichstag in Skopje „zur Kenntlichmachung des durch die Eroberung gewonnenen Prestiges“ zum „Zaren der Serben und Griechen“ (car Srbljem i Grkom) krönen, nachdem zuvor, auf seinen Wunsch hin, das serbische Erzbistum zum Patriarchat erhoben wurde. Die starke Ausdehnung des serbischen Reiches unter Stefan Dušan „machte eine Vereinheitlichung des Rechtes notwendig“ , denn vor dem Erlass seines Gesetzbuches (Zakonik Cara Stefana Dušana) im Jahre 1349 existierte im serbischen mittelalterlichen Staat kein eigenständiges Gesetzbuch. Es gab allerdings den vom hl. Sava, dem Begründer des autokephalen serbischen Erzbistums, 1219 übersetzten Nomokanon (Savino Zakonopravilo), eine kirchenrechtliche Sammlung, die auch zahlreiche zivile Gesetze enthielt. Von den serbischen Herrschern selbst bis zu diesem Zeitpunkt erlassene Verordnungen waren Handelsverträge und einzelne Gesetze. Vorerst ließ Dušan das zu dieser Zeit neueste, alphabetisch geordnete Handbuch des byzantinischen Kirchenrechtes, in welches auch viele Bestimmungen weltlichen Inhalts aufgenommen waren, ins Serbische übersetzen. Von diesem so genannten Syntagma des Matthaios Blastares gab es eine vollständige und eine um ein Drittel gekürzte Übersetzung, die besonders auf das weltliche Recht Rücksicht nahm. Auch eine Kurzkompilation aus dem Gesetzeswerk Kaiser Justinians (Codex Justinianus), welche vor allem für Agrarfragen herangezogen wurde, war in Verwendung. Die älteren Abschriften des Gesetzbuches des Zaren Dušan befinden sich immer in einem Sammelband an dritter Stelle, nach dem gekürzten Syntagma und nach den Gesetzen des Kaisers Justinian. Da das Gesetzbuch nicht alle Rechtsbereiche erfasst (es dominieren das Öffentliche Recht, das Straf- und das Strafprozessrecht), gehen einige Autoren davon aus, dass es lediglich eine Ergänzung zu den anderen Schriften darstellt. Die Textgrundlage für diese Diplomarbeit ist der Zakonik Cara Stefana Dušana , eine Ausgabe der Serbischen Akademie der Wissenschaften und Künste. Die Übersetzung des Textes in die heutige serbische Standardsprache ist ebenfalls diesem Werk entnommen. Da das Original des Gesetzbuches nicht erhalten ist, wird als Primärquelle eine der ältesten Abschriften, die aus dem 15. Jahrhundert stammende Athos-Abschrift, bearbeitet. Weil eine Bearbeitung aller in der Athos-Abschrift vorhandenen Verordnungen den Rahmen einer Diplomarbeit sprengen würde, werden hier nur die ersten 39 Artikel, die sich mit den Rechten und Pflichten der Kirche befassen, besprochen. Das Denkmal wird einerseits zeitlich eingeordnet und andererseits in seinen graphischen, lautlichen und grammatischen Besonderheiten mithilfe der anhand der Methoden der historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft bereits festgestellten relativen Chronologie des serbischen Sprachwandels und einer noch von mir vorgenommenen Beurteilung der Schreibfehler (v.a. der promiscue- und der hyperkorrekten Schreibungen), transparent gemacht. Wie in allen mittelalterlichen Staaten hatte auch die Kirche in Serbien eine privilegierte Stellung. Deshalb ist es nicht weiter verwunderlich, dass der Zakonik zuerst die die Kirchen betreffenden Gesetze behandelt. Einige Artikel bieten Einblick in das damalige Verhältnis zwischen der orthodoxen und der katholischen Kirche. Zur dieser Zeit war es bereits zum Schisma der beiden Kirchen gekommen, dem, unter anderem der Filioque-Streit vorangegangen war. Die Ostkirche lehrte, dass der Hl. Geist aus dem Vater alleine, die Westkirche, dass der Hl. Geist aus dem Vater und dem Sohne („filioque“) hervorgehe. Der Hauptunterschied der beiden Kirchen lag allerdings nicht im Dogma, sondern im Ritus, vor allem in der Feier der Eucharistie, und wurzelte unter anderem im so genannten Azymenstreit. Die lateinische Kirche verwendete ungesäuertes Brot (= Azyma, von griech. ἄζυμος ‘ungesäuert’, ‘ohne Hefe’), die griechische gesäuertes. Eine der vielen Bezeichnungen für die katholische Kirche im Zakonik ist daher der Ausdruck azimstvo ‘Azymismus’. Die Gesetze, die das Zusammenleben zwischen Katholiken und Orthodoxen regelten, waren notwendig, da Dušan neben den deutschen Bergleuten auch andere katholische Untertanen (vor allem in den Küstenstädten) hatte und diese am serbischen Hof mitunter hohe Ämter bekleideten. Im Gegensatz zu den Bogomilen genossen die Katholiken alle Bürgerrechte. Der Übertritt zum Katholizismus war allerdings verbot. Um das Lesen der Athos-Abschrift zu erleichtern, werden der graphische Ausdruck des /j/ und die Schreibung der Ergebnisse der Ersten Jotierung in Kapitel 4 erklärt. Die zeitliche Einordnung der Sprache erfolgt durch die nähere Betrachtung jener Lautgesetze, bei denen, durch promiscue- und hyperkorrekte Schreibung, erkennbar ist, dass sie zum Entstehungszeitpunkt der Abschrift bereits gewirkt hatten. Der Wandel ȳ > ī, der Ausfall der Jerlaute in schwacher Position, der Wandel von Jerlauten in starker Position zu a sowie der Wandel von anlautendem vь- zu u- hatten bereits stattgefunden und wurden gegebenenfalls nur aus Schreibtradition nicht berücksichtigt. Auch der Wandel ě > e war bereits vollzogen und verrät, dass der Schreiber der Athos-Abschrift ein Sprecher des Ekavischen war. Zu dem Wandel von silbischem l zu u, der schon ins 12.-14. Jahrhundert datiert wird, finden sich allerdings keine Beispiele. Der Wandel von silbenschließendem l zu o, wie auch der Zusammenfall der Instrumental-, Lokativ- und Dativ-Plural-Formen sind erst neuštokavische Innovationen und lassen sich im Text nicht ausmachen. Den Hauptteil der Arbeit stellt Kapitel 5 dar, in dem im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr verständliche Ausdrücke ausführlich kommentiert werden. Sie erfahren eine sprachliche wie auch kulturhistorische Betrachtung. Die gesondert behandelten Wörter werden zuerst in der Form, in der sie im Text erscheinen, genannt. Sind die Wörter heute noch in Verwendung, ist der dazugehörige Infinitiv bzw. Nominativ sowie die deutsche Übersetzung vermerkt. Auch einige graphische Besonderheiten werden erklärt. Im Register findet man die im Kommentar besprochenen Wörter alphabetisch aufgelistet.
Abstract
(Englisch)
The following thesis deals with the Code of the Tsar Stefan Dušan, from the perspective of historical and cultural linguistics. The original text of the Dušan’s Code, which only exists in transcripts, was written down in 1349. The following thesis aims at putting one of the 25 known copies (the copy of Athos, dated to the 15th century) into its linguistically historical context and also enhancing its readability for the today´s readers. Certain terms that are not understandable anymore will be commented on comprehensively, both linguistically and from the point of view of cultural history. The textual base of the following thesis is the Zakonik Cara Stefana Dušana, as published by the Serbian Academy of Sciences and Arts. The translation into modern Serbian standard language stems also from this publication.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
Code Tsar Zakonik Athos copie Dušan, Stefan
Schlagwörter
(Deutsch)
Gesetzbuch Zar Zakonik Athos Abschrift Dušan, Stefan
Autor*innen
Gordana Stajic
Haupttitel (Deutsch)
Sprach- und kulturgeschichtlicher Kommentar zum Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dušan
Paralleltitel (Englisch)
A comment on Dušan´s Code from the perspective of historical and cultural linguistics
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
109 S. : Ill.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Georg Holzer
Klassifikation
18 Einzelne Sprachen und Literaturen > 18.63 Serbokroatische Sprache und Literatur
AC Nummer
AC10736861
Utheses ID
23559
Studienkennzahl
UA | 243 | 364 | |
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