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Theater der Strafe
Strafrituale im Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit
Matthias Georg Jodl
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Stefan Hulfeld
DOI
10.25365/thesis.26367
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30460.74096.366259-2
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)
Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die Diplomarbeit mit dem Titel "Theater der Strafe. Strafrituale im Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit" versteht sich als theaterhistoriographische Untersuchung der strafenden Gerichtsbarkeit in gegenständlicher Zeit, insbesondere des deutschsprachigen Raumes.
Der Übergang selbst ist freilich als Hilfskonstruktion zu sehen, denn „es gibt keine Zeugen von Epochenumbrüchen. Die Epochenwende ist ein unmerklicher Limes, an kein prägnantes Datum oder Ereignis gebunden. Aber in einer differentiellen Betrachtung markiert sich eine Schwelle, die als entweder noch nicht erreichte oder schon überschrittene ermittelt werden kann.“ Die Besonderheit dieses „unmerklichen Limes“ ist die Etablierung des römischen Rechts auf Basis des althergebrachten heterogenen germanischen Gewohnheitsrechts. Eine vorsichtige Vereinheitlichung der stark unterschiedlichen Rechtssysteme lässt sich in diesem Zusammenhang ebenso ausmachen wie die zunehmende Professionalisierung des Gerichts und des Strafvollzuges. Damit verloren die Strafinszenierungen zwar ihren Willkürcharakter, büßten aber gleichsam ihre tradierten Milderungsgründe und Begnadigungsrituale ein. Ferner reduzierte die "Constituito Criminalis Carolina" von 1532, das erste für das gesamte Reich verbindliche Strafgesetzbuch, die Öffentlichkeit von einer verfahrensimmanenten Kontrollinstanz, auf die bloße Zuschauerfunktion eines endlichen Rechtstages. Dadurch wurde die öffentliche Inszenierung der Todesstrafen ungleich grausamer, ließ doch das kodifizierte Recht keinerlei Eingriff von außen mehr zu.
Die im Zuge des neu etablierten römischen Rechts veränderten Vorgänge des Strafvollzuges werden auf ihre Hervorhebung, die Interaktion der handelnden Personen und die Strafwirklichkeit konstituierende Öffentlichkeit hin untersucht. Sie sind außerkünstlerische Vorgänge und dem Leipziger Theatralitätskonzept von Rudolf Münz folgend als »Theater«, beziehungsweise in der Entsprechung von Stefan Hulfeld als „Lebenstheater“ bezeichnet. Mit dem hier zu verwendenden Begriff des Lebenstheaters soll die für den Untersuchungszeitraum arbiträre Grenzziehung zwischen Theater und Alltag vermieden werden.
Um den strafrechtlichen Paradigmenwechsel und seine Auswirkungen auf das Lebenstheater der Strafe adäquat untersuchen zu können, ist ferner eine grundlegende Betrachtung der in Frage kommenden Geschichtsmodelle opportun. Die teleologische Geschichte gemessen an einer Evolution des Rechts, wie sie Immanuel Kant prolongierte, und das Prinzip „die Geschichte gegen den Strich zu bürsten“, wie Walter Benjamin sich gegen die Universalgeschichte der Sieger wandte, können nur in ihrer Kombination ein entsprechendes methodisches Rüstzeug für die komplexen und heterogenen Strafrechtsstrukturen und Riten des ausgehenden Mittelalters bieten.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Mittelalter Neuzeit Lebenstheater Strafrecht
Autor*innen
Matthias Georg Jodl
Haupttitel (Deutsch)
Theater der Strafe
Hauptuntertitel (Deutsch)
Strafrituale im Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit
Publikationsjahr
2011
Umfangsangabe
135 S. : Ill.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Stefan Hulfeld
Klassifikationen
24 Theater > 24.06 Theatergeschichte ,
86 Recht > 86.09 Rechtsgeschichte
AC Nummer
AC10754872
Utheses ID
23573
Studienkennzahl
UA | 317 | | |