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Schutz der Fotografie aus historischer und rechtsvergleichender Sicht
Christina Kovaricek
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Michel Walter
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.26930
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29582.25775.913765-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Am Ende dieser Dissertation kann gesagt werden, dass sich die Lichtbildwerke sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ihren Rechtsschutz hart erkämpft haben. Ihre Entwicklung vom anfänglichen „Stiefkind“ zum „Liebkind“ hat insbesondere die europäische Rechtsentwicklung in den letzten Jahren sehr stark vorangetrieben. So haben drei RL den reduzierten Originalitätsbegriff als urheberrechtliche Schutzvoraussetzung eingeführt und der EuGH dafür gesorgt, dass Walter mit Recht feststellen konnte: „Der Gerichtshof hat die im Sekundärrecht bewirkte Teilharmonisierung damit horizontal zur Vollharmonisierung des Werkbegriffs weiterentwickelt.“ Auch wenn es zwar in den letzten Jahren zu einer buchstäblichen „Veredelung einfacher Lichtbilder zu Lichtbildwerken“ dank der insbesondere auch vorbildhaften Judikatur des OGH gekommen ist, machte der Vergleich des Schutzumfangs von Lichtbildwerken und Lichtbildern die nach wie vor notwendige Differenzierung zwischen Lichtbildwerk und einfachem Lichtbild deutlich. Sind die Untersuchungen im Zusammenhang mit den nachgestellten Fotografien als Ergebnis letztendlich doch auf den alt bewährten anzustellenden Gesamtvergleich hinausgelaufen, so konnte im Bereich der digitalen Bildbearbeitung eine Lösung ausfindig gemacht werden (Bearbeitungslichtbildschutz), die ua auch die Existenz der einfachen Lichtbilder rechtfertigt. Wenn nun der Europäische Werkbegriff als ein einheitlicher zu verstehen ist, so hat dies notgedrungen auch Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen. „Ein Muster unterschiedlicher urheberrechtlicher Schutzuntergrenzen aufrechtzuerhalten“ , welches ohnedies im Laufe der europäischen Gesetzgebung Stück für Stück angepasst werden müsste, ist daher nicht zweckgemäß. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die jeweiligen nationalen Gesetzgeber darauf reagieren werden und vor allem auch die Gerichte.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Fotorecht digitale Bildbearbeitung nachgestellte Fotografien Originalität Werkbegriff
Autor*innen
Christina Kovaricek
Haupttitel (Deutsch)
Schutz der Fotografie aus historischer und rechtsvergleichender Sicht
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
157 S. : Ill.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Walter Dillenz ,
Florian Schuhmacher
Klassifikation
86 Recht > 86.28 Gewerblicher Rechtsschutz, Verlagsrecht
AC Nummer
AC10858074
Utheses ID
24095
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
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