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Ein bewölkter Himmel für Urheber?
Cloud Computing - ausgewählte zivilrechtliche und urheberrechtliche Fragen
Christian Stögerer
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Michel Walter
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.27395
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29385.34220.192553-9
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
„Cloud-Computing“ ist gegenwärtig einer der meistdiskutierten IT-Trends. An diesem Begriff kommt man daher in den Fachmedien kaum vorbei. Diese ominösen Wolken versprechen Rechner- und Computerarbeit zu erledigen und werden als sicherer Speicherort für Daten und angepriesen. Die Arbeit beschäftigt sich im ersten Teil mit der dahinterstehenden Technologie und möchte einzelne Cloud-Angebote konkret erläutern. Grundlegend für das Cloud-Computing ist die Outsourcing-Technologie. Gewinn- und Profitmaximierung führen die Unternehmen dazu ihre Ressourcen effizienter einzusetzen und gewisse überdimensionierte Teile des Betriebs an außenstehende Anbieter auszulagern. Cloud-Computing macht sich das Outsourcing von Infrastruktur, Rechenleistung, Speicherkapazität und Bereitstellungen von Software-Diensten zu Nutze. Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit der zivilrechtlichen Einordnung von Cloud-Computing. Aus zivilrechtlicher Sicht wirft sich die Frage auf, wie das Bereitstellen der einzelnen Cloud-Dienste zu bewerten ist und in Folge welchem rechtlichen Regime es folgen muss. Daraus resultierende Konsequenzen sind sowohl für den Nutzer als auch für den Anbieter von Bedeutung. Die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Urheber und Rechteinhaber an ihren geistigen Leistungen sind gs vom Schutzregime des Urheberrechts umfasst. Cloud-Computing bietet als neue Nutzungsform entsprechendes Wertschöpfungspotential aber auch ein großes Verletzungspotential. Aufgrund der neuen Nutzungsformen im Rahmen der Cloud-Angebote kann es zu empfindlichen Verwertungsrechtsverletzungen kommen. Aus urheberrechtlicher Betrachtung ist es daher entscheidend, ob die jeweiligen Anbieter für ihre Dienste Lizenzen einholen müssen, oder ob sie lediglich Überwachungspflichten treffen. Besonderes urheberrechtliches Verletzungspotential kann das Zurverfügungstellen von Software, aber auch von Speicherplatz beherbergen. Diesen Aspekten widmet sich der dritte Block der Arbeit. In der Arbeit wird deutlich, wie schwierig die Einordnung der modernen Technologien unter die traditionellen zivilrechtlichen Vertrags- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte oft sein kann. Manchmal ist man versucht zu meinen, die aktuellen Regelungen würden den aktuellen Anforderungen nicht mehr standhalten oder schlicht nicht mehr passen. Dennoch kann es gelingen eine sachgerechte Einordnung zu finden um den Interessen der Rechteinhaber und Urheber sowie der Allgemeinheit zu genügen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Cloud Computing Urheberrecht Zivilrecht
Autor*innen
Christian Stögerer
Haupttitel (Deutsch)
Ein bewölkter Himmel für Urheber?
Hauptuntertitel (Deutsch)
Cloud Computing - ausgewählte zivilrechtliche und urheberrechtliche Fragen
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
226 S. : Ill.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Michel Walter ,
Wolfgang Zankl
Klassifikationen
54 Informatik > 54.22 Datenspeicher ,
86 Recht > 86.20 Schuldrecht ,
86 Recht > 86.28 Gewerblicher Rechtsschutz, Verlagsrecht
AC Nummer
AC10920643
Utheses ID
24493
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1