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Der Ansatz selbst erstellter immaterieller Werte im Bilanzrecht
Österreich, IFRS und Deutschland nach dem BilMoG
Franz Robert Pampel
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Werner Doralt
DOI
10.25365/thesis.27466
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29838.75651.295969-1
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die bilanzielle Behandlung selbst geschaffener immaterieller Werte stellt wegen der Probleme bei der Objektivierung dieser Werte einen besonders umstrittenen Bereich des Bilanzrechts dar. Dabei geht es in einem ersten Schritt um die Suche nach und die Festlegung von Kriterien, die ein wirtschaftlicher Wert generell erfüllen muss, um überhaupt als Aktivum in der Bilanz angesetzt werden zu können (abstrakte Aktivierungsfähigkeit). Darüber hinaus hat der spezielle Charakter selbst geschaffener immaterieller Werte seit jeher zu
unterschiedlichen Lösungen bezüglich ihres konkreten Bilanzansatzes geführt (konkrete Aktivierungsfähigkeit).
In der vorliegenden Arbeit werden die diesbezüglichen Lösungsansätze unterschiedlicher Bilanzierungssysteme – UGB/HGB (nach der Novelle durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.5.2009, dBGBl I 1102/2009), EStG, IFRS – dargestellt und miteinander verglichen. Dabei zeigt sich, dass die unterschiedlichen
Lösungsansätze dieser Bilanzierungssysteme auf diesen jeweils zugrunde liegenden und voneinander abweichenden Bilanzzwecken (Gläubigerschutz, periodengerechte und gleichmäßige Gewinnermittlung und Information von Investoren) und Bilanztheorien (hier insbesondere statische und dynamische Bilanztheorien) beruhen und sich aus diesen heraus erklären lassen.
Neben den unterschiedlichen Kriterien für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit gilt das insbesondere für die Voraussetzungen der konkreten Aktivierungsfähigkeit. So wird der Unsicherheit im Hinblick auf die Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Werte in manchen Bilanzierungssystemen im Sinne des Gläubigerschutzes und der Objektivierung von Bilanzansätzen mit einem pauschalen Aktivierungsverbot begegnet. Andere Bilanzierungssysteme legen dagegen mehr Gewicht auf die vollständige Darstellung des Bilanzvermögens zum Zwecke der Information der (potentiellen) Investoren, und sehen daher eine Aktivierungspflicht bzw ein Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Werte vor, und versuchen die Unsicherheit bei der Bilanzierung durch das Aufstellen zusätzlicher Aktivierungsvoraussetzungen und, wo notwendig, sonstiger flankierender Maßnahmen (zB Ausschüttungssperre) auszugleichen. Diesen unterschiedlichen Lösungsansätzen wird in der Struktur der vorliegenden Arbeit gefolgt. Im Rahmen der
Darstellung des Aktivierungswahlrechts nach dem novellierten HGB ist, neben vielen noch offenen Einzelfragen, darauf einzugehen, ob es durch diese Änderung zu einer Neugewichtung innerhalb des Systems der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gekommen ist.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
immaterielle Vermögenswerte Aktivierung BilMoG
Autor*innen
Franz Robert Pampel
Haupttitel (Deutsch)
Der Ansatz selbst erstellter immaterieller Werte im Bilanzrecht
Hauptuntertitel (Deutsch)
Österreich, IFRS und Deutschland nach dem BilMoG
Publikationsjahr
2012
Umfangsangabe
246 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Werner Doralt ,
Michael Tanzer
AC Nummer
AC11161472
Utheses ID
24557
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |