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Ruhendstellen von Aufsichtsratsmandaten bei Interessenkonflikten
David Georg Bydlinski
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Arthur Weilinger
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.28747
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29702.16497.762066-4
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Aufsichtsratsmitglieder sind meist nebenberuflich tätig, deswegen haben sie oft Eigeninteressen, die mit dem Interesse der Gesellschaft in Widerspruch stehen können. Bloße Gegensätze zwischen dem Unternehmensinteresse und dem Interesse eines Aufsichtsratsmitglieds (oder seines Arbeitgebers, Kunden, etc) sind tolerabel, Konflikten mittlerer Intensität kann zum Beispiel begegnet werden, in dem sich das befangene Aufsichtsratsmitglied bezüglich einzelne Punkte nicht an Beratungen und Abstimmungen beteiligt, dauerhafte Interessenkonflikte führen dazu, dass die Aufsichtsratsfunktion zurückgelegt werden muss. Unter bestimmten Umständen – nämlich bei intensiven, aber vorübergehenden Konflikten – kann ein Aufsichtsratsmandat auch ruhend gestellt werden, das heißt, die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bleibt zwar aufrecht, doch können aus dieser Mitgliedschaft temporär keine Rechte wahrgenommen werden.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Aufsichtsrat Gesellschaftsrecht
Autor*innen
David Georg Bydlinski
Haupttitel (Deutsch)
Ruhendstellen von Aufsichtsratsmandaten bei Interessenkonflikten
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
XXV, 221 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Arthur Weilinger ,
Helmut Ofner
Klassifikationen
86 Recht > 86.18 Privatrecht: Allgemeines ,
86 Recht > 86.27 Gesellschaftsrecht
AC Nummer
AC11304899
Utheses ID
25670
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
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