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Offenlegung der Vergütungspolitik und -praktiken durch österreichische Genossenschaftsbanken
eine empirische Analyse
David Bader
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Betreuer*in
Otto Altenburger
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.29608
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29952.86038.842666-7
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Ausufernde Bezüge an Mitarbeiter der Finanzdienstleistungsbranche gelten mit als Auslöser für die Finanzkrise 2007/2008. Die unangemessenen Vergütungsstrukturen, die zur übermäßigen und unvorsichtigen Übernahme von Risiken verleiteten, führten weltweit zu Ausfällen einzelner Finanzinstitute und zu Systemproblemen. In Folge dessen erließ die Europäische Kommission mit der EU-Richtlinie 2010/76/EU eine Regulierung, die der sog. „Casino-Mentalität“ in den Geldhäuser Einhalt gebieten sollte. Von diesen teilweise überaus exakten Vorgaben zur Vergütungssystematik sind jedoch alle Kredit-institute in Österreich betroffen – auch die Genossenschaftsbanken, die eine Mitverantwortung am Ausbruch der Finanzkrise vehement von sich weisen. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen stammen aus der Sphäre börsennotierter Unternehmen und berücksichtigen die rechtsformspezifischen Besonderheiten von Genossen-schaften nicht ausreichend. Bislang bestehen keine umfassende und aussagekräftige Erkenntnisse aus der Praxis, die Aufschluss darüber geben, wie die Genossenschaftsbanken in Österreich insbesondere den Offenlegungsanforderungen zur Vergütungspolitik und -praktiken begegnen. In einer empirischen Untersuchung der österreichischen Genossenschaftsbanken der dezentralen Primärstufe sowie der Raiffeisenlandesbanken wurden die Offenlegungen im Hinblick auf § 15a OffV analysiert. Dabei wurden die einzelnen Normen dieser Rechtsvorschrift als Kriterien zur Klassifizierung und Beurteilung herangezogen. Die Thematik der Offenlegung von Vergütungspolitik und -praktiken findet bei den untersuchten Volks- und Raiffeisenbanken grundsätzlich Beachtung. In der Art und Weise sowie dem Umfang der Offenlegungen bestehen jedoch Unterschied. Innerhalb der (Teil-)Verbände lassen sich einheitliche Vorgehensweisen erkennen. I. d. R. stützen sich die Primärinstitute auf standardisierte Passagen aus einem Musterbericht. Die Offenlegungen der Raiffeisenlandesbanken sind grundsätzlich umfangreicher und detaillierter als die der Primärinstitute, was häufig auf den neu normierten Proportionalitätsgrundsatz zurückzuführen ist. Insgesamt wird die Offenlegung von (zusammengefassten) quantitativen Informationen unter Verweis auf die „Schutzklausel“ oder den Ausnahmetatbestand aus § 26 Abs. 5 BWG vermieden. Bedingt durch die genossenschaftlichen Spezifika kommt es u. U. zur gänzlichen Neutralisierung einzelner Normen. Weitere Studien sollten vor dem Hintergrund einer Überarbeitung des FMA-Rundschreibens im Jahre 2012 und der Bedeutung des Themas im Gesamtkontext der Corporate Governance in Folgejahren analog durchgeführt werden.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Vergütungspolitik und -praktiken, Offenlegung Offenlegungsbericht Genossenschaftsbanken EU-Richtlinie 2010/76/EU § 39b BWG
Autor*innen
David Bader
Haupttitel (Deutsch)
Offenlegung der Vergütungspolitik und -praktiken durch österreichische Genossenschaftsbanken
Hauptuntertitel (Deutsch)
eine empirische Analyse
Paralleltitel (Englisch)
Disclosure of Remuneration Policies and Practices by Cooperative Banks in Austria - An empirical Study
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
X, 122 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Otto Altenburger
Klassifikation
85 Betriebswirtschaft > 85.00 Betriebswirtschaft: Allgemeines
AC Nummer
AC11221219
Utheses ID
26402
Studienkennzahl
UA | 066 | 914 | |
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