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Verantwortung des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 19 Basis Verordnung 178/2002
Bemessung der Verkehrsfrist für Maßnahmen in der Praxis ; "mindestens haltbar bis ... in alle Ewigkeit?"
Evelyn Zangenfeind
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Lebenswissenschaften
Betreuer*in
Jürgen König
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.29665
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29383.27274.478755-9
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist seit vielen Jahren im Lebensmittelrecht verankert und dient dem Konsumenten als Orientierungshilfe. Sowohl für den Lebensmittelhersteller als auch für den Handel ist das MHD bzw. das Verbrauchsdatum eine wichtige Kennzahl für Rückverfolgbarkeit, Chargen-abgrenzung und Lagerhaltung. Es gibt jedoch keine gesetzliche Grundlage, die Methoden der MHD-Festlegung regelt und so basiert dieser wichtige Parameter laut den Experteninterviews oft nicht auf nachvollziehbaren Fakten, sondern auf Schätzungen und Erfahrungswerten. Der Unterschied zwischen MHD und Verbrauchsdatum wird von den meisten Konsumenten nicht verstanden oder oft nicht bewusst wahrgenommen. Lebensmittel mit abgelaufenem MHD können durchaus noch verzehrt werden und müssen nicht zwangsläufig im Müll landen. Der falsche bzw. unsichere Umgang mit dem MHD ist mit ein Grund für die enormen Mengen an noch genussfähigen Lebensmitteln, die im Müll landen. Dieser Problematik versucht man nun europaweit mit Informationskampagnen entgegenzuwirken und durch Aufklärung die Konsumenten zu sensibilisieren. Die Lebensmittelhersteller sind verpflichtet sichere Lebensmittel zu gewähr-leisten und bei Verdacht auf Gesundheitsgefährdung die Verbraucher zu informieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Diese Verantwortung endet nicht automatisch mit Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Die gesetzlichen Regelungen sind hier aber nicht eindeutig. Der Verantwortungs-zeitraum ist von vielen Faktoren, wie der Schwere des Beanstandungsgrundes und der Länge der Gesamthaltbarkeit abhängig. In der Praxis wird meist im Rahmen einer Risikoanalyse entschieden, welche Maßnahmen gesetzt werden. Dabei ist es wichtig abzuschätzen, wie lange nach Ablauf des MHDs das betreffende Produkt tatsächlich noch verzehrt wird. Die Experteninterviews zu diesem Thema zeigen, dass die Lebensmittel-hersteller von Fall zu Fall entscheiden, ob und welche Maßnahmen zum Schutz der Verbrauchergesundheit im Fall einer erkannten Gefahr gesetzt werden. Um einen Produktrückruf schon im Vorfeld zu vermeiden, werden aufwändige Qualitätskontrollen durchgeführt und durch Zertifizierungen eventuellen Beanstandungsgründen vorgebeugt. Hier wäre auch eine seriöse Festlegung des MHDs von Anfang an ein wichtiger Faktor um eine fundierte Risikoabschätzung abzugeben. Die Frage, wie lange der Verantwortungszeitraum nach Ablauf des MHDs für den Lebensmittelunternehmer nun tatsächlich ist oder sein sollte, lässt sich aufgrund der vielen abhängigen Faktoren nicht eindeutig festlegen. Würde man das Mindesthaltbarkeitsdatum abschaffen und nur mehr ein Verbrauchsdatum verwenden, würde die Verantwortung auf den Konsumenten übergehen, da mit dem Wortlaut „zu verbrauchen bis“ eindeutig auf die sensiblen Eigenschaften des Produktes hingewiesen wird. Allerdings wird davon abgesehen, dass ein Verbrauchsdatum gesetzlich nur für bestimmte leicht verderbliche Waren vorgesehen ist, hier von Experten eine Ausreizung der Haltbarkeitsfristen befürchtet, die zu einer Gesundheitsgefährdung beitragen könnte. Darüber hinaus wäre die Problematik, dass Verbraucher solche Waren dennoch über das angegebene Datum verzehren, weil sie es zuvor tiefgekühlt lagern, nicht gelöst. Es wird auch in Zukunft für die Lebensmittelhersteller eine Herausforderung darstellen, ausreichende Qualitätssicherungsmaßnahmen zu setzen, um den Anforderungen des Handels und des Endkonsumenten gerecht zu werden und Produktrückrufe zu vermeiden. Hier sollte vor allem bei einer faktenbasierten MHD-Abschätzung im Vorfeld angesetzt werden.   Bezüglich des Verantwortungszeitraums nach Ablauf des MHDs wird weiterhin von Fall zu Fall entschieden. Hier werden die Lebensmittelunternehmer bei Entscheidungen vom Gesetzgeber allein gelassen. Bevor man bezüglich des Verantwortungszeitraums aber eine gesetzliche Re-gelung erwarten kann, sollte zuerst die Festlegung des MHDs auf einer seriösen einheitlichen Basis stehen.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Mindesthaltbarkeitsdatum Verbrauchsdatum Basis-Verordnung Verantwortung des Lebensmittelunternehmers Verkehrsfrist
Autor*innen
Evelyn Zangenfeind
Haupttitel (Deutsch)
Verantwortung des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 19 Basis Verordnung 178/2002
Hauptuntertitel (Deutsch)
Bemessung der Verkehrsfrist für Maßnahmen in der Praxis ; "mindestens haltbar bis ... in alle Ewigkeit?"
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
VI, 96, e S. : Ill., graf. Darst.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Jürgen König
Klassifikation
30 Naturwissenschaften allgemein > 30.99 Naturwissenschaften allgemein: Sonstiges
AC Nummer
AC11064056
Utheses ID
26450
Studienkennzahl
UA | 066 | 838 | |
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