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Die Sportwette im österreichischen Recht
ausgewählte Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts
Andreas Huber
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Gerhard Strejcek
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.29744
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29421.36675.903162-8
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Der sportliche Wettbewerb im Allgemeinen wird seit seinem Entstehen von zahlreichen Ne-benerscheinungen begleitet, positiven wie negativen. Anknüpfungspunkt hierfür ist das Wirt-schaftsgut „Sportereignis“, das nicht notwendigerweise Voraussetzung oder Teil des aktiven Sporttreibens ist, sondern erst als Folge hiervon angeboten werden kann. Eines der „Produk-te“, die sich von eben diesem Sportereignis ableiten, stellt die sogenannte Sportwette dar, die in unterschiedlichsten Formen und Varianten auftritt und mitunter den ökomischen Wert ihres Ausgangspunkts, dem Sportereignis, um ein Vielfaches zu übersteigen vermag. Seit jeher wird auf den Ausgang eines Sportereignisses ebenso gewettet, wie auf einzelne seiner Teile, wie etwa Anzahl der Fouls bei einem Fußballspiel, Anzahl der Asse bei einem Tennismatch und vieles mehr. Freilich lässt sich festhalten, dass der Begriff des Sportereignisses selbst im Laufe der Geschichte einen starken Wandel widerfahren hat. Zudem treten gesellschaftspolitische Wertvorstellungen des Gesetzgebers nach und nach in den Vordergrund und setzen dem bunten Treiben der Wettenden gewisse moralische Schranken. Zu Recht! Die Sportwette fällt in Österreich sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollziehung in die Kompetenz der Landesgesetzgeber. Wenngleich man meinen mag, der Markt kenne keine Grenzen – umso mehr dürfte dies im digitalen Zeitalter auf bundesinterne Landesgrenzen zu-treffen, so ist es doch erstaunlich, welch gravierende Unterschiede sich zwischen den einzel-nen Landesgesetzen, deren vorgegebene Regelungsmaterie stets dieselbe ist, festmachen las-sen. Dies betrifft einerseits den Grad der Modernisierung, andererseits das vom Gesetzgeber angestrebte Schutzniveau hinsichtlich der mittelbar sowie unmittelbar beteiligten Kreise. Ge-nerell lässt sich aber sagen, dass die Sportwette in der österreichischen Rechtsordnung eine vergleichsweise untergeordnete Nebenrolle einnimmt, steht sie doch im Schatten des vor allem die Medien beschäftigenden bundesrechtlichen Glücksspielmonopols. Die Frage, wo die Sportwette kompetenzrechtlich einzuordnen ist, ist mittlerweile als geklärt zu betrachten. Hierbei wird vor allem auf das Institut der Versteinerungstheorie zurückgegrif-fen, wenngleich eine reine Anwendung selbiger sicherlich zu kurz greifen würde. Historisch betrachtet wurde das Wettwesen aus Anlass sportlicher Veranstaltungen durch die Kaiserliche Verordnung vom 29.8.1916 betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens geregelt und beinahe wort-gleich als Gesetz vom 28.7.1919 betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwet-ten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens (GTWB-G) von der Natio-nalversammlung in beinahe wortgleicher Form wiederverlautbart. Besondere Relevanz hatte das GTBW-G einerseits, weil es gem § 1 Übergangsgesetz 1920 in die Rechtsordnung des B-VG 1920 übergeleitet wurde und somit auch nach dem Wiederin¬krafttreten des B-VG 1920 durch das Verfassungs-Überleitungsgesetz in Geltung trat. Wenngleich zunächst die Frage im Raum stand, ob die Überleitung als Bundes- oder Landesgesetz erfolgte, beantwortete der Verfassungsgerichtshof dies eindeutig zugunsten der Landesgesetzgeber lies dabei allerdings die Frage offen, ob sich deren Kompetenz denn nun aus Art 15 Abs 1 B-VG oder aus Art 15 Abs 3 B-VG ergäbe. Andererseits ist natürlich hervorzuheben, dass durch die Überlei-tung in das B-VG 1920 das GTWB-G auch im Versteinerungszeitpunkt Teil der Rechtsord-nung war und daher für die Interpretation der Kompetenztatbestände des B-VG 1920 heran-gezogen werden kann. Festzuhalten ist, dass das GTWB-G abgesehen von kleinen Änderun-gen und Ergänzungen noch heute in manchen Bundesländern in der Form eines nahezu worti-denten Landesgesetzes in Geltung steht. Die vorliegende Dissertation beleuchtet einerseits die verfassungsrechtliche Perspektive, an-dererseits auch die verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der landesrechtlichen Normen. Dabei wird eine übersichtliche Darstellung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen geboten, die eine praxistaugliche Abgrenzung zum Glücksspielmonopol des Bundes ermöglicht und die verfassungs- sowie europarechtliche Konformität der landesrechtlichen Bestimmungen darstellt.
Abstract
(Englisch)
Sports betting are encompassed within the jurisdiction of Austria’s federal states, both con-cerning legislation and administration. Those federal state laws are notably diverging regards their aim and their level of juridical development. The dissertation at hand therefore examines the mentioned distinctions from a practical point of view – the constitutional law as well as the public and administrative law - in order to provide the involved parties with an useful instrument to demarcate the legal sphere of sports bets in contrast to the broad sphere of gambling law as part of the federal jurisdiction (legal monopoly).

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
sports betting gambling law
Schlagwörter
(Deutsch)
Sportwette Glücksspiel öffentliches Wirtschaftsrecht
Autor*innen
Andreas Huber
Haupttitel (Deutsch)
Die Sportwette im österreichischen Recht
Hauptuntertitel (Deutsch)
ausgewählte Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
183 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Gerhard Muzak ,
Christian Piska
Klassifikation
86 Recht > 86.65 Wirtschaftsrecht
AC Nummer
AC11225003
Utheses ID
26519
Studienkennzahl
UA | 783 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1