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Rechtssituation bei der Bereitstellung von digitalisiertem Archivgut im Internet
die Akten der Kunsthalle Mannheim
Luisa Schürmann
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Heinrich Berg
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.29806
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29415.11318.376161-8
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(Print-Exemplar eventuell in Bibliothek verfügbar)

Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen des DFG-Projekts „Digitalisierung der Altakten der Kunsthalle Mannheim“ im Stadtarchiv Mannheim verfasst. Das Stadtarchiv Mannheim ver-folgt mit diesem Pilotprojekt das Ziel, einen Workflow für die Digitalisierung von zeitge-schichtlichen Massenakten, sowie deren Bereitstellung im Internet zu entwickeln und zu er-proben. Im Rahmen dieses DFG-Projekts thematisiert die vorliegende Arbeit die Rechtssitua-tion für die Digitalisierung der Akten und der Bereitstellung der Digitalisierung im Internet. Ziel war es, einen Handlungsvorschlag für das Projekt zu erarbeiten. Als Einstieg in die Thematik wurde auf die derzeitige Situation der Archivgesetzgebung und des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland eingegangen, sowie deren Entwicklung kurz skiz-ziert. Als Bezugshintergrund wurde die Geschichte der Kunsthalle Mannheim von ihrer Gründung bis 1983 übersichtlich zusammengefasst. Das Jahr 1983 stellt eine von den Projekt-leitenden definierte Zäsur dar: Später entstandene Akten fallen noch unter die 30jährige Schutzfrist für Archivgut nach § 6 (2) LArchG. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Urheberrechtsgesetz und seine Bestimmungen, die für die Bereitstellung der Digitalisate im Internet Berücksichtigung finden müssen. Generell kann das Archivgut in zwei große Gruppen unterteilt werden, das sog. „unproblematische“ Archivgut und das „problematische“. Unproblematisch meint, dass dieses Archivgut nach Ablauf der 30jährigen Schutzfrist von der Forschung ohne Probleme genutzt werden kann. Hingegen sind für das problematische Archivgut noch weitere archivgesetzliche, urheber-rechtliche bzw. datenschutzrechtliche Fristen zu beachten. Auf diese Fristen und Gesetze wird in dem Kapitel Vorüberlegungen näher eingegangen. In diesem Zusammenhang werden neue-re Entwicklungen behandelt, wie bspw. der Umgang mit verwaisten Werken, mit Open Ac-cess Veröffentlichungen und auch die Chancen erörtert, die auf den neuen Entwicklungen entstehen können. Schließlich spielt auch das Informationsweiterverwendungsgesetz eine wichtige Rolle; die Vor- und Nachteile dieses Gesetzes werden erläutert. Vor allem personenbezogenes Archivgut wirft besondere Problematiken auf, da aus daten-schutzrechtlichen Gründen die Benutzung von Archivgut mit schutzwürdigen Belangen Drit-ter eingeschränkt oder verweigert werden kann. Hier ist es unabdingbar, dass dieser Schutz auch im Internet gewährleistet wird. Dieser Schutz kann zurzeit am besten durch Anonymisie-rung der Daten – konkret durch die Schwärzung der Daten – realisiert werden. Der vorliegen-de Bestand weist verschiedene Arten von personenbezogenem Archivgut auf, beginnend von einfachen Adressen, über persönliche Briefe bis zu Personalakten. Wegen der großen Bedeu-tung für das Projekt wird auf die konkreten Fälle im zweiten Teil der Arbeit näher eingegan-gen. Von besonderer Relevanz für die Veröffentlichbarkeit von Werken sind Einschränkungen durch das Urheberrecht. In dieses Thema spielen auch die Leistungsschutzparagraphen des Urheberrechts mit hinein. Als ein Verknüpfungspunkt sind hierbei auch Abbildungen, insbe-sondere Fotografien zu nennen. Aus der Unterscheidung zwischen einfachen Lichtbildern und urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerken ergeben sich unterschiedliche Schutzfristen, die für die Veröffentlichung von Fotografien zu beachten sind. Zudem sind bei Veröffentlichun-gen von Fotografien weitere Gesetzesparagraphen beachtet werden, bspw. wenn Personen abgebildet sind. Aus der übergeordneten Zielsetzung des Projekts – Bereitstellung der Digitalisate im Internet – resultieren weitere spezifische Fragestellungen, die teilweise noch nicht ausjudiziert sind: So bspw. die Frage, ob die Darstellungen von Archivgut auf einem Bildschirm als Vervielfäl-tigung anzusehen ist, da hierfür Daten auf dem Computer gespeichert werden müssen. Hingegen ist die Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz von digitalen Reproduktionen oder auch der § 52b UrhG, also die „Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven“ hinreichend geklärt. Ebenso werden die Schrankenbestimmungen des Urheberrechts, also das Zitatrecht, die Öffentliche Wiedergabe eines Werkes, die Vervielfältigung zu privaten Zwecken und die Katalogbildfreiheit behan-delt. Als Abschluss des ersten Teil der Arbeit werden neuere Entwicklungen und Gesetzes-vorschläge zu den Themen: Verwaiste Werke, Open Access und das Informationsweiterver-wendungsgesetzes beschrieben und ihre Bedeutung für Archivgut verdeutlicht. Der zweite Teil der Arbeit geht auf den Bestand der Altakten der Kunsthalle Mannheim ein und entwickelt auf Basis der Vorüberlegungen des ersten Teils eine Handlungsempfehlung für die Bereitstellung der Digitalisate im Internet im Rahmen der derzeitigen Rechtssituation. Ausgangspunkt ist eine Beschreibung des Bestands; zudem wird die verwendete Zugangsme-thode zu den Akten vorgestellt. Im zweiten Schritt folgt eine Einteilung der Akten in unprob-lematisches und problematisches Archivgut; sinnvollerweise fokussiert der weitere Teil der Arbeit dann nur noch das problematische Archivgut. Dies wird nochmals in die Untergruppen: Kunstwerke, Abbildungen, personenbezogene Daten und Sonstiges unterteilt. Diese Un-tergruppen werden einzeln auf die sie tangierende Gesetzeslage betreffend Archivrecht, Urhe-berrecht und Datenschutzgesetz hin untersucht. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Arten von Archivalien, die von künstlerischen Skiz-zen, über Fotografien, Briefen, Personalakten, Lebensläufen, Briefen, Geheimschriften, Wer-bemittel und Zeitungsartikel reichen, ist es kaum möglich, eine einheitliche Handlungsweise zu empfehlen. Grund ist, dass fast immer die verschiedensten Gesetze zur Anwendung kommen; teilweise müssen für eine Archivalie gleichzeitig mehrere Gesetze beachtet werden, wie z.B. bei Fotografien von Kunstwerken, bei denen sowohl das Urheberrecht des Künstlers, als auch das des Fotografen beachtet werden müssen. Aus diesen Gründen läuft die abschließende Handlungsempfehlung darauf hinaus, Einzelfallüberprüfungen vorzunehmen, bevor die Digitalisate im Internet veröffentlicht werden können.
Abstract
(Englisch)
This thesis is a part of the DFG-Project “Digitalisierung der Altakten der Kunsthalle Mann-heim“, which wants to show a workflow for the digitalisation of files. The focus of the thesis is on the laws which have to be considered when storing and presenting files online. The first part describes the history of the Kunsthalle Mannheim from its beginning till 1983 along with the development of copyright law and the archival laws in Germany. This part is followed an overview of access restrictions in the archival law and the legal problems arising when uploading archival data like archival files or photographs of contemporary people. Be-side this the problems with electronic reprography are discussed, as to whether showing digit-ised files online or on special computers in libraries, museums and archives is piracy or not. Another chapter deals with the exceptions to German copyright law (“Schrankenbestimmung-en des Urheberrechtes”). Some newer developments like orphan works (“Verwaiste Werke”), Open Access and the law for the further use of public sector information (“Information-sweiterverarbeitungsgesetz”) are also mentioned. The second part links the legal aspects of the thesis with the specific files of the Kunsthalle Mannheim, which are divided in different groups like artwork, pictures, personal data and various others. The different types of archival files – such as adumbrations, letters, personal files, advertisement, cipher or newspaper articles - are affected by different German laws such as the copyright law, (“Datenschutzgesetz”) and archival laws. As such it is difficult to find general rules which are applicable for every file type. Therefor recommendation can be: Before the digitised files are uploaded on the internet they should be examined piece by piece and problematic parts should be anonymised.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Archivgut Archivrecht, dt. Digitalisierung
Autor*innen
Luisa Schürmann
Haupttitel (Deutsch)
Rechtssituation bei der Bereitstellung von digitalisiertem Archivgut im Internet
Hauptuntertitel (Deutsch)
die Akten der Kunsthalle Mannheim
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
77 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Heinrich Berg
Klassifikation
15 Geschichte > 15.99 Geschichte: Sonstiges
AC Nummer
AC11300699
Utheses ID
26574
Studienkennzahl
UA | 066 | 804 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1