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Verordenbarkeit von Psychopharmaka in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Johanna Sophie Wicke
Art der Arbeit
Diplomarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Lebenswissenschaften
Betreuer*in
Christian Studenik
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.30213
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29159.13041.300654-2
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Diese Arbeit setzt sich mit der Verordenbarkeit von Psychopharmaka in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auseinander. Aus Mangel an offiziellen Daten kommt auf kinder- und jugendpsychitatrischen Stationen häufig der Off-Label-Use, unter welchem man die Verwendung eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassung versteht, zur Anwendung. Da Kinder nicht mit kleinen Erwachsenen gleichzusetzen sind, ist es oft nicht möglich, die therapeutische Dosis zu extrapolieren. Die Pharmakokinetik verändert sich vor allem in den ersten 16 Lebensjahren stark, sodass es auch nicht möglich ist, eine einheitliche ,,Kinderdosierung” zu definieren; eine weitere Einteilung in mehrere Untergruppen ist notwendig. Sowohl in Hinblick auf Absorbtion, Verteilung, Metabolisierung sowie Elimination von Arzneistoffen kommt es zu Unterschieden im Vergleich zu erwachsenen Patienten. Studien an Kindern stellen allerdings ein ethisches Problem dar, weil sich einerseits aufgrund des geringen Probandenkollektivs wenig Studienteilnehmer finden, andererseits Eltern ungern ihre Kinder als Partizipanten zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist es Voraussetzung für die Teilnahme an einer klinischen Studie, dass der Teilnehmer derart aufgeklärt wurde, dass er sich den Folgen und Risiken einer Behandlung bewusst ist, was bei Kindern mitunter nicht gegeben ist, sodass auch Erziehungsberechtigte miteinbezogen werden müssen. Mittlerweile ist man zu dem Schluss gekommen, dass es im Allgemeinen gefährlicher ist, keine gesicherten Daten zu haben, als wenn Kinder unter kontrollierten Bedingungen im Rahmen einer Studie behandelt werden. Daher wurde von der Europäischen Union eine 2006 in Kraft getretene Verordnung über Kinderarzneimittel (EG 1901/ 2006) erlassen, welche von Unternehmen bei Beantragung beziehungsweise Änderung einer Zulassung für Medikamente, die im pädiatrischen Bereich eingesetzt werden können, fordert, auch pädiatrische Studien vorzuweisen. Wider der allgemeinen Annahme, dass es kaum an Kindern erfasste Daten gibt, wurden auch über 18.000 pädiatrische Studien für mehr als 1000 Wirkstoffe nachgereicht, was laut Artikel 45 der Verordnung über Kinderarzneimittel gefordert wurde. Da der Off-Label-Use an den kinder- und jugendpsychiatrischen Stationen C1 und C2 des Neurologischen Zentrum Rosenhügel an der Tagesordnung steht, und Zulassungen länderspezifisch variieren können, sowie Dosierungsempfehlungen aus dem Ausland hilfreich sein können, befasst sich der empirische Teil dieser Arbeit damit, welchen Zulassungsstatus die auf C1 und C2 verwendeten Medikamente im deutschsprachigen Raum (Österreich Deutschland, Schweiz) haben, sowie welche Dosierungsempfehlungen aus dem anglo-amerikanischen Raum vorhanden sind.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Deutsch)
Off label use Kinder- und Jugendpsychiatrie Psychopharmaka Pharmakokinetik bei Kindern klinische Studien bei Kindern
Autor*innen
Johanna Sophie Wicke
Haupttitel (Deutsch)
Verordenbarkeit von Psychopharmaka in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Publikationsjahr
2013
Umfangsangabe
35, [ca. 80] S. : Ill., graf. Darst.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Christian Studenik
Klassifikation
44 Medizin > 44.40 Pharmazie, Pharmazeutika
AC Nummer
AC11336313
Utheses ID
26937
Studienkennzahl
UA | 449 | | |
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