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Zu rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union am Beispiel Österreichs und Aserbaidschans über die Geschlechtergleichheit im Berufsleben
Jegana Massimova
Art der Arbeit
Dissertation
Universität
Universität Wien
Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Betreuer*in
Wolfgang Mazal
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Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved
DOI
10.25365/thesis.3258
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-30043.75891.663069-1
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Abstracts

Abstract
(Deutsch)
Die heutige Situation der Chancengleichheit der Frauen in den Entwicklungsländern sieht nicht gut aus. In den "vorbildhaften Industrieländern" ist die wirtschaftliche Gleichstellung der Frau noch häufig erschreckend schlecht bestellt, aber zumindest auf rechtlichem Gebiet ist die Gleichstellung von Mann und Frau gelöst. In diesen Bereich der wirtschaftlichen Stellung und permanenten Benachteiligung der Frau fallen so wichtige und grundsätzliche Probleme wie die Frage, ob die Haushaltsführung als Job zu verstehen oder zu bewerben ist, oder nicht? Tatsache ist, dass die Stellung der Frau, ihr Ansehen und die ihr zugeschriebenen Eigenschaften in den unterschiedlichen Ländern und Kulturen stark variieren. In den Industriegesellschaften scheint die rechtliche und politische Gleichstellung der Frau mit dem Mann fast durchwegs vollzogen, besonders auf Grund ihrer Bedeutung für die Wirtschaft, wiewohl es fallweise Widerstände gegen diese Entwicklung gibt. Das Thema "Chancengleichheit im Berufsleben" ist immer aktuell. Von den Kritikern wird insbesondere vorgebracht, dass die Weiterentwicklung der Geschlechtergleichheit völlig unbefriedigend, um nicht zu sagen ungerecht ist. Andererseits ist es ein Zustand, dem auch ein langer historischer Entwicklungsprozess im gesellschaftspolitischen Gebiet vorausgegangen ist, dessen Ergebnisse noch immer ausgesprochen unzureichend sind. Zum Schluss möchte ich gerne betonen, dass Aserbaidschan erst seit 1991 ein unabhängiger Staat ist. Für den Entwicklungsprozess wird sicherlich auch sehr viel Zeit benötigt. Das bedeutet, dass die Entwicklung auch im Bereich des Gleichbehandlungsrechts durchgeführt wird. Dafür muss sich aber natürlich in dieser Gesellschaft erst ein Rechtsbewusstsein herausbilden. Erst wenn die Gesellschaft die Bedeutung der Chancengleichheit und die Gleichberechtigung im Berufsleben versteht, kann auch ein Gleichbehandlungsrechtssystem gebildet werden.
Abstract
(Englisch)
The today's situation of equal opportunities of women in the developing countries, the countries of the Third World does not look so good. In the "industrial countries" the economic equalization of women is still often alarmingly bad, but at least in judicial area the equalization is solved by men and women. In this area of economic position and permanent disadvantage of women there are important and basic problems, e.g. the question to understand if housekeeping is a job or not. The fact is that absolutely the position of women, their respect and their ascribed qualities vary in different countries and cultures strongly. In the industrial societies the judicial and political equalization of women with men seems almost throughout carried out, particularly on grounds of its meaning for the economy, and at the same time there are cases of obstacles against this development. The subject “Equality of chances on the job market“ is always topical. The charges from hardest critics of the advancement of gender equality are always absolutely unsatisfactory, not to say unfair. On the other hand, the state of the equality problem is placed within a long historical process of development in the social-political area whose results are still really insufficient. The positive right in Azerbaijan does not come out of the blue, it must be built in every society. If the society understands the meaning of the equality of chances and equal rights on the job market, then also a judicial system based on equal treatment will be formed.

Schlagwörter

Schlagwörter
(Englisch)
Gender equality in job market Austria and Azerbaijan
Schlagwörter
(Deutsch)
Geschlechtergleichheit im Berufsleben Österreich und Aserbaidschan
Autor*innen
Jegana Massimova
Haupttitel (Deutsch)
Zu rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union am Beispiel Österreichs und Aserbaidschans über die Geschlechtergleichheit im Berufsleben
Publikationsjahr
2008
Umfangsangabe
214 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*innen
Wolfgang Mazal ,
Alina Lengauer
Klassifikation
86 Recht > 86.77 Arbeitsrecht: Sonstiges
AC Nummer
AC07469207
Utheses ID
2848
Studienkennzahl
UA | 083 | 101 | |
Universität Wien, Universitätsbibliothek, 1010 Wien, Universitätsring 1