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Rechnungslegung über Software im internationalen Vergleich – UGB, HGB, IFRS
Katrin Neugebauer
Art der Arbeit
Masterarbeit
Universität
Universität Wien
Fakultät
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Betreuer*in
Otto A. Altenburger
DOI
10.25365/thesis.32803
URN
urn:nbn:at:at-ubw:1-29204.60914.182270-4
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Abstracts
Abstract
(Deutsch)
Die vorliegende Arbeit soll die Rechnungslegung über Software nach dem UGB, HGB und IFRS darstellen und vergleichen. Die Thematik der Arbeit wurde gewählt, weil der Teilbereich Software bei Diskussionen über die nationale und internationale Handhabung der Rechnungslegung über immaterielle Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte immer wieder im Mittelpunkt steht. Da Softwareprogramme für zunehmend komplexe Aufgaben entwickelt und eingesetzt werden, gilt Software als Motor für Innovationen und weist eine wesentliche Bedeutung in Unternehmen aller Art auf.
Da für österreichische kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Konzernabschluss nach den IFRS zu erstellen ist, für den Einzelabschluss jedoch weiterhin die Anwendung des UGB verpflichtend ist, werden die entsprechenden Bestimmungen untersucht. Am 26. März 2009 wurde das Bilanzmodernisierungsgesetz in Deutschland verabschiedet, das mit umfangreichen Änderungen bezüglich der handelsrechtlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte einherging. Aufgrund dessen bietet auch eine Untersuchung der Rechnungslegung über Software im HGB einen interessanten Vergleichspunkt zum UGB und den IFRS. Die Arbeit geht auf den Ansatz, Erstbewertung, Folgebewertung sowie den Ausweis und die Angaben für Software in UGB, HGB und den IFRS ein. Am Ende jedes Kapitels werden die wichtigsten Unterschiede erläutert.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass Software als eigenständiger Vermögensgegenstand bzw. -wert anzusehen ist und die abstrakten Ansatzkriterien nach UGB, HGB und den IFRS erfüllt. Da ihr geistiger Gehalt den materiellen Wert übersteigt, ist sie als immateriell einzustufen. Die Zuordnung zum Anlage- und Umlaufvermögen bzw. zu kurzfristig und langfristig im Unternehmen verbleibenden Vermögenswerten erfolgt entsprechend der Zweckwidmung. Entsprechend dieser Einteilung erfolgt die Prüfung der konkreten Aktivierungsfähigkeit und offenbart diverse signifikante Unterschiede zwischen den Rechnungslegungssystemen. Bspw. hat sich gezeigt, dass dem Aktivierungsverbot von selbsterstellter Software nach den Bestimmungen des UGB ein Aktivierungswahlrecht bzw. Aktivierungsgebot im HGB und den IFRS entgegensteht. Ein weiterer wesentlicher Unterschied wird im Rahmen der Folgebewertung ersichtlich, die nach IFRS ein Wahlrecht zwischen dem Anschaffungs- und Herstellungskostenmodell erlaubt, während in UGB und HGB lediglich das Anschaffungskostenmodell erlaubt ist. Auch die Anhangangaben zeigen einen quantitativen Unterschied in den Erfordernissen auf. Der IFRS Anhang ist wesentlich umfangreicher und bietet damit mehr Informationen über die wirtschaftliche Lage als die explizit geregelten Anforderungen im UGB und HGB. Die im Rahmen dieser Arbeit erörterten unterschiedlichen Bilanzierungspraktiken für Software resultieren dabei vornehmlich aus den abweichenden Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der zugrunde liegenden Rechnungslegungssysteme.
Abstract
(Englisch)
The present work is intended to illustrate and compare the accounting for software according to the Austrian Commercial Code (UGB), the German Commercial Code (HGB) and the International Financial Reporting Standards (IFRS).The topic of the thesis was chosen because the financial reporting of software is regarded as a key issue in the discussion of intangible assets in national and international accounting. Since it was developed and used for increasingly complex tasks, software is regarded as an engine for innovation and has an impressive relevance for all types of businesses.
Austrian publicly traded companies have to prepare a consolidated financial state-ment in accordance with IFRS. Nevertheless the application of the individual financial statement according to UGB is mandatory. On 26th March 2009, the Accounting Law Modernization Act was passed in Germany. Due to the extensive changes in terms of commercial law, the accounting of software in the HGB is adequate for a comparison between UGB and IFRS. The thesis deals with the recognition, initial measurement, subsequent evaluation as well as disclosures and notes concerning software in UGB, HGB and IFRS. At the end of each chapter, the main differences are presented and explained.
As in-depth analysis stated, software must be regarded as a separate asset that meets the recognition criteria in UGB, HGB and IFRS. Since its cognitive content exceeds the tangible value, it has to be classified as immaterial. In the comparative parts of recognition, initial measurement, final evaluation and reporting, significant differences occur in the accounting systems of UGB, HGB and IFRS. For example the Austrian Commercial Code prohibits the recognition of self-developed software, whereas HGB and IFRS enfranchise or demand the recognition. Another significant difference can by evidently seen in the quantitative requirements of the notes. The IFRS notes are extensively regulated and provide profound information about the economic situation. In contrast, only few notes are required in Austrian and German Commercial Code.
Schlagwörter
Schlagwörter
(Deutsch)
Rechnungslegung Software
Autor*innen
Katrin Neugebauer
Haupttitel (Deutsch)
Rechnungslegung über Software im internationalen Vergleich – UGB, HGB, IFRS
Publikationsjahr
2014
Umfangsangabe
IX, 173 S.
Sprache
Deutsch
Beurteiler*in
Otto A. Altenburger
Klassifikation
85 Betriebswirtschaft > 85.00 Betriebswirtschaft: Allgemeines
AC Nummer
AC11818599
Utheses ID
29128
Studienkennzahl
UA | 066 | 914 | |
